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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 12 A 1192/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Zulassung der Berufung mit der nicht dargelegten Begründung ernstlicher rechtlicher Zweifel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 21 K 401/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 12 A 1192/20
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 12 A 1191/20
Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen …
Weiter ist nicht entscheidend, ob die ursprüngliche Geschäftsführerin der die Beigeladene vertretenden Komplementärgesellschaft, die seinerzeit auch den Dienstvertrag zum Objekt C.-------straße 48, E. , mit dem Kläger und seiner Ehefrau (Klägerin des Verfahrens 12 A 1192/20) geschlossen hat, die Verträge nach Wegfall der Heizertätigkeit in jenem Objekt fortgesetzt und inwieweit dies auch ihrem Willen entsprochen hat.ArbG E. , Urteil vom 7. März 2019 - 7 Ca 4885/18 - vgl. zu den im Verfahren 12 A 1190/20 und 12 A 1192/20 gegenständlichen Kündigungen der seinerzeit von der damaligen Allein-Kommanditistin der Beigeladenen mit dem Kläger und seiner Ehefrau eingegangenen Arbeitsverhältnissen auch: Urteile vom 4. Februar 2019 - 15 Ca 7306/18 und 15 Ca 7303/18 - (auch zur Bindung des Testamentsvollstreckers an frühere Zusagen der verstorbenen Kommanditistin), im Falle des Klägers bestätigt durch LAG E. , Urteil vom 20. Dezember 2019 - 10 Sa 247/19 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2021 - 12 A 1190/20 Weiter ist nicht entscheidend, ob die Erblasserin, die seinerzeit den hier maßgeblichen Vertrag mit dem Kläger und seiner Ehefrau (Klägerin des Verfahrens 12 A 1192/20) geschlossen hat, diese auch nach Wegfall der Heizertätigkeit im hier betroffenen Objekt C.-------straße 48 weiterbeschäftigt und inwieweit dies auch ihrem Willen entsprochen hat.
ArbG Düsseldorf, Urteil vom 4. Februar 2019 - 15 Ca 7306/18 -, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2019 - 10 Sa 247/19 - vgl. zur im Verfahren 12 A 1192/20 gegenständlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Ehefrau des Klägers: Urteil vom 4. Februar 2019 - 15 Ca 7307/18 -.