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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 6 B 1404/17   

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https://dejure.org/2018,571
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 6 B 1404/17 (https://dejure.org/2018,571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.01.2018 - 6 B 1404/17 (https://dejure.org/2018,571)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - 6 B 1404/17 (https://dejure.org/2018,571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleiten der vorläufigen Freihaltung der Stelle aus einer Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers i.R.d. Stellenbesetzung; Schreiben der Behörde als Zusicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleiten der vorläufigen Freihaltung der Stelle aus einer Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers i.R.d. Stellenbesetzung; Schreiben der Behörde als Zusicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 6 B 1404/17
    Soweit sie auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 = juris, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, BVerwGE 148, 204 = juris, hinweist und geltend macht, danach fehle es "an einer gesundheitlichen Eignung" nur dann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen sei oder wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen werde, lässt sie bereits außer Acht, dass diesen Urteilen andere Fallgestaltungen zu Grunde liegen.

    Im Verfahren 2 C 12.11 begehrte der Kläger, ein angestellter Berufsschullehrer, seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und Schadensersatz wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung seiner Bewerbung.

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 6 B 1404/17
    Soweit sie auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244 = juris, und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, BVerwGE 148, 204 = juris, hinweist und geltend macht, danach fehle es "an einer gesundheitlichen Eignung" nur dann, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen sei oder wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen werde, lässt sie bereits außer Acht, dass diesen Urteilen andere Fallgestaltungen zu Grunde liegen.

    Das Verfahren 2 C 16.12 betraf die Entlassung eines Beamten auf Probe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - 6 A 1806/21

    Ausschluss eines Bewerbers bei Vorliegen begründeter Zweifel an der

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Weiteren Bezug auf seine Beschlüsse vom 17.10.2017 - 12 L 1678/17 - und vom 10.2.2021 - 10 L 1771/20 - sowie den Beschluss des Senats vom 15.1.2018 - 6 B 1404/17 - genommen und ausgeführt, eine etwaige Bindungswirkung der Einstellungszusage bestehe unabhängig davon, ob man in ihr eine Zusicherung im Sinne von 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG NRW sehe, jedenfalls nicht mehr, weil die Einstellungszusage in rechtlich zulässiger Weise u.a. unter der als Vorbehalt bezeichneten Bedingung erfolgt sei, dass die Einsichtnahme in die bei der Stadt Herne geführte Personalakte des Klägers positiv sei.
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