Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 20 A 3636/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24830
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 20 A 3636/98 (https://dejure.org/2001,24830)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.02.2001 - 20 A 3636/98 (https://dejure.org/2001,24830)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 20 A 3636/98 (https://dejure.org/2001,24830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 20 A 3635/98
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 20 A 3636/98
    Nachdem das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle die Hardcover- Ausgabe in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen hatte - was Gegenstand des Verfahrens 20 A 3635/98 ist - und der Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit Senatsbeschluss vom 12. Juni 1996 (20 B 2250/95) abgelehnt worden war, nahm die Vorsitzende der Bundesprüfstelle die Taschenbuch-Ausgabe mit Entscheidung Nr. 1 19/96 vom 11. November 1996, bekannt gemacht BAnz Nr. 222 vom 27. November 1996, als im Wesentlichen inhaltsgleich mit der Hardcover-Ausgabe des Romans gemäß § 18a Abs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) in dessen bis zur Aufhebung durch Art. 6 Nr. 8 des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1870) geltenden Fassung ebenfalls in die Liste auf.

    Gegen diese Entscheidung richtet sich die vom Senat zugelassene Berufung, zu deren Begründung die Beklagte ihren Vortrag im Berufungsverfahren OVG NRW 20 A 3635/98 erneuert.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren VG Köln 17 K 1394/95 (OVG NRW 20 A 3635/98) und VG Köln 17 L 776/95 (OVG NRW 20 B 2250/95), der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und des von der Klägerin zu den Akten gereichten Taschenbuchs Bezug genommen.

    Doch liegen die weiteren Voraussetzungen für eine Listenaufnahme nicht vor, wie der Senat im Verfahren gleichen Rubrums 20 A 3635/98 mit Urteil vom heutigen Tage ausgeführt hat.

  • VG Köln, 28.04.1998 - 17 K 1394/95

    Aufnahme eines Buches in die Liste der jugendgefährdenden Schriften; Begründung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 20 A 3636/98
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren VG Köln 17 K 1394/95 (OVG NRW 20 A 3635/98) und VG Köln 17 L 776/95 (OVG NRW 20 B 2250/95), der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und des von der Klägerin zu den Akten gereichten Taschenbuchs Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht