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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - 10 B 304/09   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2009 - 10 B 304/09 (https://dejure.org/2009,2090)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.04.2009 - 10 B 304/09 (https://dejure.org/2009,2090)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 (https://dejure.org/2009,2090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Wohnungsverwalters zur Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Bauordnungsrechtliche Inanspruchnahme eines Wohnungsverwalters als Störer; Maßnahmen der erforderlichen ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung von ...

  • Judicialis

    BauO NRW § 3 Abs. 1; ; BauO NRW § 17; ; BauO NRW § 36 Abs. 5; ; BauO NRW § 38 Abs. 2; ; BauO NRW § 61 Abs. 1; ; WEG § 27 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Brandschutz: Inanspruchnahme des Verwalters als "Störer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Brandschutzvorschriften - Verwalter ist in der Pflicht!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwalter haftet für Einhaltung von Brandschutzvorschriften

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter kann bauordnungsrechtlich für Sicherungsmaßnahmen zum Brandschutz in Anspruch genommen werden

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Brandschutz im Treppenhaus

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Freie Treppe

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter kann bauordnungsrechtlich für Sicherungsmaßnahmen zum Brandschutz in Anspruch genommen werden

  • vnwi.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ordnungsverfügung gegen Verwalter wegen unzureichendem Brandschutz (RA Dr. Georg Jennißen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter als Adressat öffentlich-rechtlicher Ordnungsverfügungen? (IMR 2009, 350)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3528
  • NZM 2009, 912
  • ZMR 2010, 78
  • DVBl 2009, 930
  • DÖV 2009, 685
  • BauR 2009, 1438
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2013 - 2 A 239/12

    Ordnungsverfügung über die Entfernung von vor einer Wohnung im 2. Obergeschoss

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 6.
  • OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 318/14

    Zulässigkeit von Brandschutzauflagen gegenüber dem Verwalter bei

    Die hier zur Rede stehenden baulich-substanziellen Veränderungen der Anwesen B...straße 29 und 31 haben jedenfalls von ihrem Umfang her nichts mit den die dort entschiedenen beziehungsweise in Bezug genommenen Fälle kennzeichnenden Maßnahmen, wie etwa dem Entfernen zuvor gerade auf Veranlassung des Verwalters eingebauter Schlösser an aus Brandschutzgründen unverschlossen zu haltenden Fenstern in einem Flur,(vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 22.5.2002 - 2 S 10.02 -, BRS 65 Nr. 137) dem Entfernen auf den als Fluchtwege dienenden Fluren von den Bewohnern abgestellter Gegenstände,(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 15.4.2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210, wobei es bei den dort aufgegriffenen "Bandlasten" unter anderem um Schirmständer, Kommoden, Teppiche und einen mobilen Heizkörper, dort insbesondere auch zur Abgrenzung von "baulichen Veränderungen" und zur unzureichenden "Bestimmtheit" der dortigen Anordnung ("sämtliche Gegenstände") aus Sicht des Gerichts; ausdrücklich ablehnend auch insoweit Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 1) oder der Anordnung einer dauerhaften "Festsetzung" sämtlicher Garagentore in einer Tiefgarage "in geöffneter Position" zu tun.(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 28.1.2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351, wobei auch die dort zitierte, regelmäßig auch für Erstreckung der Polizeipflichtigkeit des Verwalters auf "außergewöhnliche Reparaturen" angeführte ältere Entscheidung desselben Gerichts vom 3.3.1994 - 11 B 2566/93 -, bei juris , lediglich eine Verfügung betraf, mit der der Verwalter zur Beauftragung eines Gutachters in Anspruch genommen worden war) Insbesondere in der zuletzt genannten, in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ausführlich wörtlich wiedergegebenen Entscheidung wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass das geforderte Offenhalten der Tore (voraussichtlich) als Maßnahme der "laufenden" Instandsetzung zu qualifizieren sei, weil es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "keine grundsätzliche Bedeutung" habe und auch "keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lasse", ohne "größeren Substanzeingriff zu erfüllen" und "gegebenenfalls jederzeit wieder rückgängig zu machen" sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1495/10

    Ordnungsverfügung hinsichtlich der Öffnung formell illegal errichteter

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 3 und 5, vom 17. Dezember 2008 - 10 A 1649/08 -, und vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 -, juris Rn. 7.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 3 und 5, vom 17. Dezember 2008 - 10 A 1649/08 -, und vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 -, juris Rn. 7; ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. August 1973 - VI 879/72 -, NJW 1974, 74; zur Zustandshaftung eines Hausverwalters jenseits des WEG: OVG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 2 S 10.02 -, BauR 2003, 1083 = juris Rn. 4; ablehnend: Merle, in: Bärmann, Kommentar zum WEG, 10. Auflage 2008, § 27 Rn. 36.

  • VG Arnsberg, 13.12.2011 - 4 K 2981/10

    § 14 Abs. 1 OBG als Ermächtigungsgrundlage für die Entfernung von Möbeln aus dem

    Sie verteidigt die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügung und führt ergänzend aus, dass ihre Rechtsauffassung durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 - bestätigt werde.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 20.08.2010 - 25 K 3682/10

    Verwalter als Störer im Sinne der BauO-NW

    Sämtliche gelagerten Gegenstände, auch nicht brennbare, stellen zudem zusätzliche Gefährdungen dar, wie in der Ordnungsverfügung zutreffend ausgeführt ist; sie erschweren auf jeden Fall die Löscharbeiten, die in einer Garage, in welcher ausschließlich Fahrzeuge geparkt sind und sich keine weiteren Gegenstände befinden, leichter durchgeführt werden können; deshalb legt die Feuerwehr zu Recht Wert darauf, dass solche Erschwerungen von Löscharbeiten durch Lagerung weiterer Gegenstände möglichst minimiert werden, vgl. zur Anordnung der Beseitigung auch nicht brennbarer Gegenstände aus einem Treppenhaus OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -.

    Der Beklagte stützt sich insoweit zu Recht auf die Rechtsprechung des OVG NRW, wonach der WEG-Verwalter aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ein eigenes, selbständiges Recht hat, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Beseitigung der Störung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und aufgrund dieser Handlungsbefugnis auch als Störer in Anspruch genommen werden kann, Beschlüsse vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 - und vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 - ebenso Beschluss der Kammer vom 10. Mai 2007 - 25 L 379/07 - und Urteil vom 13. Februar 2009 - 25 K 7918/08 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1232/10

    Vorliegen einer Ordnungsverfügung gegen einen Verwalter mit der Regelung der

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 3 und 5, vom 17. Dezember 2008 - 10 A 1649/08 -, und vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 -, juris Rn. 7.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 3 und 5, vom 17. Dezember 2008 - 10 A 1649/08 -, und vom 3. März 1994 - 11 B 2566/93 -, juris Rn. 7; ebenso: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. August 1973 - VI 879/72 -, NJW 1974, 74; zur Zustandshaftung eines Hausverwalters jenseits des WEG: OVG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 2 S 10.02 -, BauR 2003, 1083 = juris Rn. 4; ablehnend: Merle, in: Bärmann, Kommentar zum WEG, 10. Auflage 2008, § 27 Rn. 36.

  • OVG Saarland, 03.09.2014 - 2 B 319/14

    Brandschutzauflagen bei Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die hier zur Rede stehenden baulich-substanziellen Veränderungen der Anwesen B...straße 33 und 35 haben jedenfalls von ihrem Umfang her nichts mit den die dort entschiedenen beziehungsweise in Bezug genommenen Fälle kennzeichnenden Maßnahmen, wie etwa dem Entfernen zuvor gerade auf Veranlassung des Verwalters eingebauter Schlösser an aus Brandschutzgründen unverschlossen zu haltenden Fenstern in einem Flur,(vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 22.5.2002 - 2 S 10.02 -, BRS 65 Nr. 137) dem Entfernen auf den als Fluchtwege dienenden Fluren von den Bewohnern abgestellter Gegenstände,(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 15.4.2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210, wobei es bei den dort aufgegriffenen "Bandlasten" unter anderem um Schirmständer, Kommoden, Teppiche und einen mobilen Heizkörper, dort insbesondere auch zur Abgrenzung von "baulichen Veränderungen" und zur unzureichenden "Bestimmtheit" der dortigen Anordnung ("sämtliche Gegenstände") aus Sicht des Gerichts; ausdrücklich ablehnend auch insoweit Elzer/Riecke in PWW, BGB, 8. Auflage 2013, § 27 WEG Rn 1) oder der Anordnung einer dauerhaften "Festsetzung" sämtlicher Garagentore in einer Tiefgarage "in geöffneter Position" zu tun.(vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 28.1.2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351, wobei auch die dort zitierte, regelmäßig auch für Erstreckung der Polizeipflichtigkeit des Verwalters auf "außergewöhnliche Reparaturen" angeführte ältere Entscheidung desselben Gerichts vom 3.3.1994 - 11 B 2566/93 -, bei juris , lediglich eine Verfügung betraf, mit der der Verwalter zur Beauftragung eines Gutachters in Anspruch genommen worden war) Insbesondere in der zuletzt genannten, in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ausführlich wörtlich wiedergegebenen Entscheidung wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass das geforderte Offenhalten der Tore (voraussichtlich) als Maßnahme der "laufenden" Instandsetzung zu qualifizieren sei, weil es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer "keine grundsätzliche Bedeutung" habe und auch "keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lasse", ohne "größeren Substanzeingriff zu erfüllen" und "gegebenenfalls jederzeit wieder rückgängig zu machen" sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2009 - 5 E 760/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, juris, Rn. 2 und 6, veröffentlicht auch unter www.nrwe.de.
  • VG Hannover, 14.05.2018 - 4 A 8334/17

    Anfechtung eines Kostenbescheides

    Der Verwalter hat deshalb das eigene selbstständige Recht, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung notwendigen Maßnahmen zu treffen, und - gewissermaßen spiegelbildlich - die ordnungsrechtliche Möglichkeit, den Verwalter aufgrund dieser Handlungsbefugnis als Störer in Anspruch nehmen zu können (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 2 B 1495/10 -, NVwZ-RR 2011, 351; OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, NJW 2009, 3528; VG Bayreuth, Urteil vom 7. November 2013, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 2 A 1674/10

    Inanspruchnahme einer erbbauberechtigten Gesellschaft bürgerlichen Rechts als

    vgl. insoweit OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - 2 B 748/12 -, BauR 2012, 1779 = juris Rn. 15, vom 15. April 2009 - 10 B 304/09 -, BRS 74 Nr. 210 = juris Rn. 5, und vom 21. Februar 2002 - 21 A 3263/99 -, juris Rn. 12 und Rn. 32.
  • VG Augsburg, 10.08.2012 - Au 4 K 11.1769

    (Nichtigkeits-)Feststellungsklagen

  • VG Köln, 19.01.2011 - 8 K 5777/09

    Ordnungsverfügung

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