Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5269/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Heranziehung des Inhabers eines Schlachttierbetriebes zu den Gebürhen für die Durchführung einer amtstierärztlichen Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung und Durchführung bakteriologischer Untersuchungen; Rechtsgrundlage für die ...
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 16.09.1994 - 11 K 5634/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 5269/94
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 K 5275/98
Normenkontrollverfahren: Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung
Das OVG Nordrhein-Westfalen habe in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1998 (9 A 2561/97 u. 9 A 5269/94) die Möglichkeit der Kostenerhebung für Trichinenuntersuchungen und bakteriologische Untersuchungen bestätigt.Die Kosten für derartige Sonderuntersuchungen können daher nicht zu den Kosten der obligatorischen Fleischuntersuchung gezählt werden, so dass Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 85/73/EWG der Erhebung gesonderter Gebühren nicht entgegen steht (so auch: OVG NW, Urt. v.. 15.12.1998 - 9 A 5269/94 - n. rkr.; mit Beschl. v. 21.4.1999 - BVerwG 1 B 32.99 - hat das BVerwG insoweit die Revision zugelassen, weil ein Revisionsverfahren zur Klärung der Frage beitragen könne, ob Gebühren für die bakteriologische Untersuchung des Fleisches geschlachteter Rinder nach den Maßstäben des § 24 Abs. 2 Satz 2 FlHG 1987 i.V.m. der Entscheidung 88/408/EWG des Rates vom 15. Juni 1988 zu bemessen seien).
- VG Münster, 28.06.2002 - 7 K 5015/94
Schutz des Vertrauens in den Fortbestand einer Rechtsnorm als Grundlage für die …
Vor diesem Hintergrund vermag das Argument der Klägerin, durch § 6 Abs. 2 FlGFlHKostG NW sei von vornherein eine rückwirkende Festsetzung von Gebühren über die Pauschalbeträge nach der Richtlinie 93/118/EG hinaus ausgeschlossen, weil es insoweit an einer gesetzlichen Grundlage gefehlt habe vgl. Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 15. Dezember 1998, - 9 A 2561/97, 9 A 5269/94 u. a.