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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - 1 A 2217/10   

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https://dejure.org/2012,2839
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - 1 A 2217/10 (https://dejure.org/2012,2839)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2012 - 1 A 2217/10 (https://dejure.org/2012,2839)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2012 - 1 A 2217/10 (https://dejure.org/2012,2839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zuweisung Statusberührende Zuweisung Laufbahn laufbahnfremde Aufgaben Fortsetzungsfeststellungsklage Wiederholungsgefahr

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    PostPersRG § 4 Abs. 4; PostPersRG § 2 Abs. 3 Satz2; VwGO § 113 Abs. 1 Satz4
    Zuweisung Statusberührende Zuweisung Laufbahn laufbahnfremde Aufgaben Fortsetzungsfeststellungsklage Wiederholungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung laufbahnfremder Aufgaben in einem nicht nur unerheblichen Umfang als rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in das Amt im statusrechtlichen Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 10 K 4032/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - 1 A 2217/10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 1 B 1650/08

    Rechtmäßigkeit der dauerhaften Zuweisung eines Beamten zu einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - 1 A 2217/10
    vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2009 - 1 B 1650/08 -, NRWE Rz 24.
  • VG Aachen, 20.02.2014 - 1 K 1813/11

    Umsetzung; Amtsangemessene Beschäftigung; Verwaltungsdirektorin; IGaD;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 1 A 2217/10 -, juris, Rn. 5 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2012 - 1 A 2219/10

    Verwaltungsakt Nichtigkeit sachlich unzuständige Behörde Widerrufsbescheid

    Angesichts der allgemein bekannten vielfältigen Umstrukturierungen im Bereich der Telekom mit z. T. wechselnden Zuständigkeiten (der Kläger selbst beklagt im Parallelverfahren 1 A 2217/10, dass bei der Telekom "nichts beständiger [sei] als der permanente Wandel der gesellschaftsrechtlichen Strukturen" [Schriftsatz vom 18. Oktober 2010, S. 5]) kann ein Durchschnittsbetrachter ohne vertiefte juristische Prüfung die jeweils aktuellen Zuständigkeiten für Personalmaßnahmen in bestimmten Bereichen der Telekom nicht erkennen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2015 - 1 B 191/15

    Zuständigkeit für eine statusberührende Versetzung oder Umsetzung mit

    Gegen die Annahme einer Versetzung im organisationsrechtlichen Sinne, wie sie offenbar das Verwaltungsgericht angenommen hat, spricht, wie der Beschwerde zuzugeben ist, dass es bei einem Wechsel nur des Betriebes innerhalb der Beigeladenen nicht zu dem von § 28 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vorausgesetzten Dienststellenwechsel kommt, vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 16. April 2012 - 6 P 1.11 -, BVerwGE 143, 6 = NZA-RR 2012, 610 = juris, Rn. 42 f.; der Sache nach könnte hier allerdings eine der Versetzung gleichzusetzende "statusberührende Versetzung" vorliegen, nämlich dann, wenn - was das Verwaltungsgericht der Sache nach wohl angenommen hat - die Personalmaßnahme zu der Übertragung laufbahnfremder Aufgaben in nicht nur unerheblichem Umfang führen sollte, vgl. insoweit OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 1 A 2217/10 -, juris, Rn. 5 f., vom 16. März 2009 - 1 B 1650/08 -, ZTR 2009, 608 = juris, Rn. 23 f., vom 14. Oktober 2008- 1 B 235/08 -, juris, Rn. 7 ff., insbesondere Rn. 9, und vom 30. März 2004 - 1 B 2411/03 -, juris, Rn 6 ff., insbesondere Rn 23. f.
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