Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 13 A 5293/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
GG: Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1; Art. 10; TKG: § 89 Abs. 2, 4, 10; § 90 Abs. 1 u. 2
Pflicht zur Führung von Kundendateien bei Prepaid-Angeboten
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Freigabe des Telekommunikationsdienstes erst nach Identitätsnachweis ; Verpflichtung der Anbieter von Prepaid-Produkten zur Führung von Kundendateien mit Rufnummer, Name und Anschrift des Nummerinhabers; Verpflichtung der Anbieter von Prepaid-Produkten zur Prüfung der ...
- beck.de (Leitsatz)
Bestandsdatenerfassung von Prepaid-Kunden
Verfahrensgang
- VG Köln, 22.09.2000 - 11 K 7710/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 13 A 5293/00
- BVerwG, 08.10.2002 - 6 B 58.02
- BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02
Papierfundstellen
- MMR 2002, 563
- K&R 2003, 36
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 13 A 5293/00
Diese an die frühere Auskunftspflicht des vor der Privatisierung staatlichen Unternehmens anknüpfende Ausrichtung der Vorschrift ist bereits in der Begründung der Fraktionen und der Bundesregierung zum Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes, vgl. BT-Drucks. 13/3609, S. 55, zu § 87, herausgestellt worden, während Ausgangspunkt der Begründung zu § 86 des Entwurfs (= § 89 TKG) der Ausgleich der Unternehmensinteressen bezüglich der Kundendaten und der Nutzerinteressen war. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2000 - 13 B 112/00
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 13 A 5293/00
Im Übrigen ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), deren Funktion bis Ende 1997 der BMPT gemäß § 98 TKG wahrgenommen hat, nach der Rechtsprechung des Senats vgl. die Beschlüsse vom 24.8.2000 - 13 B 112/00 -, NVwZ 2001, 696, und vom 27.11.2001 - 13 A 2940/00 -, zur Feststellung der Vorabgenehmigunggspflichtigkeit von Entgelten entsprechend dem aus den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere der allgemeinen Aufsichtsbefugnis (§ 71 TKG) erkennbaren Willen des Gesetzgebers ermächtigt, im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes feststellende Verwaltungsakte gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen auszusprechen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2001 - 13 A 2940/00
Betreiben von Telekommunikationsnetzen für geschlossene Besuchergruppen - sog. …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 13 A 5293/00
Im Übrigen ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), deren Funktion bis Ende 1997 der BMPT gemäß § 98 TKG wahrgenommen hat, nach der Rechtsprechung des Senats vgl. die Beschlüsse vom 24.8.2000 - 13 B 112/00 -, NVwZ 2001, 696, und vom 27.11.2001 - 13 A 2940/00 -, zur Feststellung der Vorabgenehmigunggspflichtigkeit von Entgelten entsprechend dem aus den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere der allgemeinen Aufsichtsbefugnis (§ 71 TKG) erkennbaren Willen des Gesetzgebers ermächtigt, im Rahmen der Überwachung der Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes feststellende Verwaltungsakte gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen auszusprechen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - 13 A 5342/00
Rechtsnatur eines Schreibens des Bundesministeriums für Post und …
Vielmehr ist die Beantwortung der insoweit entscheidenden Fragen und der Ausgang der Parallelverfahren - 13 A 5293/00 und 5294/00 - offen.Nur am Rande sei erwähnt, dass die Frage der Verpflichtung eines Anbieters von Prepaid-Produkten im Sinne der Leitlinien Gegenstand der - zugelassenen - Berufungen 13 A 5293/00 und 5294/00 ist und der Beklagten im Falle der Verneinung einer solchen Verpflichtung nicht nur aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten eine zwangsweise Durchsetzung ihres Bescheides vom 26. September 1997 gegen die Klägerin verwehrt sein dürfte.
- VG Stuttgart, 05.05.2022 - 4 K 3013/19
Erfolgreiche Klage eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes gegen Maßnahmen …
Das Oberverwaltungsgericht hat die Befugnis zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts maßgeblich damit begründet, dass dieselbe Behörde auch Bußgelder erlassen könnte und ein milderes Mittel möglich sein müsse (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 17.05.2002 - 13 A 5293/00 - juris Rn. 4 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2002 - 13 A 5294/00 In seinem Beschluss vom heutigen Tage im parallelen Verfahren 13 A 5293/00 hat der Senat zu den eine Konkretisierung und detailierte Beschreibung der Handlungs- und Verhaltenspflichten der Telekommunikationsdiensteanbieter aus § 91 Abs. 1 TKG darstellenden Leitlinien der Beklagten zu dieser Vorschrift ausgeführt:.