Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24327
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18 (https://dejure.org/2018,24327)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.08.2018 - 8 B 865/18 (https://dejure.org/2018,24327)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 (https://dejure.org/2018,24327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung der Behörde an den Eigentümer eines Fahrzeugs zum Nachweis der Mangelbeseitigung der Abgasmanipulation durch das Aufspielen eines Software-Updates; Untersagung des Betriebs eines Kfz mit erhöhten Abgaswerten zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Aufforderung zur Mangelbeseitigung - Software-Update - Abgasemissionsmanipulation

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge müssen umgerüstet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufforderung der Behörde an den Eigentümer eines Fahrzeugs zum Nachweis der Mangelbeseitigung der Abgasmanipulation durch das Aufspielen eines Software-Updates; Untersagung des Betriebs eines Kfz mit erhöhten Abgaswerten zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    VW-Abgasskandal: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Software-Update ist Pflicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufforderung der Behörde zum Nachweis der Mangelbeseitigung einer Abgasmanipulation

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 17.08.2018)

    Software-Updates im Diesel-Abgasskandal sind Pflicht

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Diesel-Besitzer dürfen Software-Update nicht verweigern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Software-Update für abgasmanipulierte Diesel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Software-Update bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen muss aufgespielt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal bei Audi: Software-Update ist für Fahrzeughalter Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Rückruf für Mercedes-Fahrzeuge - Software-Update ist Pflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dieselskandal: Verpflichtung zum Software-Update

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verweigerern von Diesel-Updates droht Stilllegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2016 - 8 B 1395/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Stilllegungsverfügung betreffend zwei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2016- 8 B 1395/15 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2016- 8 B 1395/15 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82

    Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 50.82 -, juris Rn. 22; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 39 Rn. 69 m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2011 - 12 LC 232/08

    Zur Ermessensausübung bei der Anordnung einer Betriebsuntersagung nach § 13 Abs.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    Das ihr damit eröffnete Ermessen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Januar 2017- 8 B 512/16 -, Beschlussabdruck S. 4, vom 14. Juli 2014 - 9 B 289/14 -, juris Rn. 10, und vom 18. Oktober 1999 - 8 B 1145/99 -, Beschlussabdruck S. 3; Nds. OVG, Urteil vom 10. Februar 2011- 12 LC 232/08 -, juris Rn. 22, hat die Antragsgegnerin gemäß § 40 VwVfG NRW entsprechend dem Zweck der Ermächtigung des § 5 Abs. 1 FZV ausgeübt und dabei die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Januar 2006- 8 B 1847/05 -, juris Rn. 10, und vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 u. a. -, juris Rn. 2.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12

    Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 -, juris Rn. 10; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 80 Rn. 50; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 85.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 8 B 1847/05

    Rechtfertigung einer Fahrtenbuchauflage bei Führen eines Autokrans ohne die nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 3. Januar 2006- 8 B 1847/05 -, juris Rn. 10, und vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 u. a. -, juris Rn. 2.
  • BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 93.90

    Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1990 - 7 B 93.90 -, juris Rn. 2.
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30.01 -,juris Rn. 37.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 8 B 512/16
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    Das ihr damit eröffnete Ermessen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Januar 2017- 8 B 512/16 -, Beschlussabdruck S. 4, vom 14. Juli 2014 - 9 B 289/14 -, juris Rn. 10, und vom 18. Oktober 1999 - 8 B 1145/99 -, Beschlussabdruck S. 3; Nds. OVG, Urteil vom 10. Februar 2011- 12 LC 232/08 -, juris Rn. 22, hat die Antragsgegnerin gemäß § 40 VwVfG NRW entsprechend dem Zweck der Ermächtigung des § 5 Abs. 1 FZV ausgeübt und dabei die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 865/18
    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C8.82 -, BVerwGE 69, 37 = juris Rn. 17 f. zur Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

    Bei einem Massenphänomen wie der serienmäßigen Verbauung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen im Zuge des sog. Dieselskandals genügt im Regelfall eine typisierende, ggf. auch "textbausteinartige" Begründung zur Erfüllung der formellen Begründungsanforderungen (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 - - 8 B 865/18 -).

    Für die Verhältnismäßigkeit der Betriebsuntersagung kommt es weder darauf an, wie viele Fahrzeuge bisher umgerüstet worden sind, noch für wie viele keine Update-Lösungen angeboten werden noch in welchem Ausmaß sich die Nichtteilnahme gerade des Antragstellers an der Rückrufaktion auf die Luftreinhaltung auswirken würde (Anschluss an BayVGH, Urteil vom 22.10.2019 - 11 BV 19.823 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2019 - 1 S 125.18 - ; HessVGH, Beschluss vom 20.03.2019 - 2 B 261/19 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 - - 8 B 865/18 -).

    Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, dass bei einem Massenphänomen wie der serienmäßigen Verbauung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen im Zuge des sog. Dieselskandals, d. h. bei im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalten, eine typisierende Begründung ausreichend sein kann (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 - DAR 2018, 642 = juris Rn. 8, 15; - 8 B 865/18 - NVwZ 2018, 1662 Rn. 10, 14).

    Denn schreitet die Behörde wie hier gegen einen rechtswidrigen Zustand ein, darf sie ihre Ermessenserwägungen einschließlich der entsprechenden Begründung des Bescheids darauf beschränken, dass sie zum Ausdruck bringt, es gehe ihr um die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018 a. a. O. juris Rn. 27 bzw. NVwZ 2018, 1662 Rn. 28 m. w. N.).

    Da der Gesetzgeber mit der Festlegung von Emissionsgrenzwerten ein auf einheitliche und gleichmäßige Durchsetzung angelegtes Konzept verfolgt, das zu seiner Wirksamkeit einer gleichmäßigen Anwendung bedarf, kommt es weder darauf an, wie viele Fahrzeuge bisher umgerüstet worden sind noch für wie viele keine Update-Lösungen angeboten werden noch in welchem Ausmaß sich die Nichtteilnahme gerade des Antragstellers an der Rückrufaktion auf die Luftreinhaltung auswirken würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.10.2019 a. a. O. Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2019 - 1 S 125.18 - NVwZ 2019, 1143 Rn. 8; HessVGH, Beschluss vom 20.03.2019 a. a. O. Rn. 18 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018 a. a. O. juris Rn. 33 ff. bzw. NVwZ 2018, 1662, Rn. 16 ff.).

    Es bedarf im Rahmen der Ermessensprüfung daher, sofern der Behörde keine außergewöhnlichen Umstände bekannt geworden oder solche erkennbar sind, auch keiner Auseinandersetzung mit Einzelheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2018 a. a. O. NVwZ 2018, 1662, Rn. 24; a. A. VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 - juris Rn. 19).

    Sonstige außergewöhnlichen Umstände, die im Fall des Antragstellers gesondert zu berücksichtigen gewesen wären und eine andere Entscheidung als das regelmäßig gebotene Herstellen eines rechtmäßigen Zustands hätten rechtfertigen können (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2018 a. a. O. NVwZ 2018, 1662, Rn. 28), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

    Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der gleichmäßigen Einhaltung der Emissionsgrenzwerte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, um die Gesundheit der Allgemeinheit und die Umwelt wirksam vor schädlichen Einflüssen zu schützen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20.03.2019 a. a. O. Rn. 22; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018 a. a. O. juris Rn. 29 ff., 40 bzw. NVwZ 2018, 1662, Rn. 17 ff., 30).

  • VGH Hessen, 20.03.2019 - 2 B 261/19

    Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs wegen unzulässiger Abschalteinrichtung und

    Die an das einzelne Fahrzeug zu stellenden normativen Anforderungen sind emissions- und nicht immissionsbezogen und zielen auf die Minderung der Gesamtemissionen ab (Anschluss an OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris).

    Sie zielen auf eine Minderung der durch den motorisierten Verkehr verursachten schädlichen Umwelteinwirkungen ab, ohne dass es darauf ankäme, ob das einzelne Fahrzeug isoliert betrachtet eine Gesundheitsgefahr darstellt (vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, juris; m.w.N.; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18 -,a.a.O.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2018 - 6 L 709/18 -, juris).

    Ein einzelner Verursacher von Emissionen kann sich daher der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen nicht mit dem Verweis darauf entziehen, dass sein individueller Beitrag für sich genommen nicht zu einer Gesundheitsgefahr führe (so auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 und 8 B 548/18 -, a.a.O.).

  • VG Gießen, 23.01.2019 - 6 L 5550/18

    Betriebsuntersagung wegen illegaler Abschaltautomatik bei Diesel-Kfz

    Zur Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren Betriebsuntersagung bei Nichtteilnahme an einer Rückrufaktion des Herstellers entsprechend Nebenbestimmungen zur Typengenehmigung durch das Kraftfahrbundesamt (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018, Az 8 B 865/18, NVwZ 2018, 1662 und Az 8 B 548/18).

    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, Az. 8 B 865/18, NVwZ 2018, 1662 und Az. 8 B 548/18, juris, jeweils m.w.N.).

    Die Zulassungsbehörde des Antragsgegners hat das ihr gemäß § 5 Abs. 1 FZV eröffnete (Auswahl-) Ermessen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, a.a.O.; VG Stuttgart, a.a.O.) fehlerfrei ausgeübt.

    Schließlich beruhen die emissionsbegrenzenden Maßnahmen auf einem auf einheitliche und gleichmäßige Durchsetzung angelegten Konzept, das zu seiner Wirksamkeit einer gleichmäßigen Anwendung bedarf, so dass ein einzelner Verursacher von Emissionen der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen nicht entgegenhalten kann, sein individueller Beitrag führe für sich genommen nicht zu einer Gesundheitsgefahr (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, a.a.O.).

    Abgesehen hiervon könnte der Antragsteller der von ihm befürchteten Beweisvereitelung auch während des bereits laufenden Zivilverfahrens mit den dafür zivilprozessual vorgesehenen Möglichkeiten, z.B. im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO, begegnen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2018, Az. 8 B 865/18, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018, Az. 6 L 709/18, juris; VG Stuttgart, a.a.O.).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen seit dem Jahr 2015 bekannt war (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, a.a.O.).

  • VG Gießen, 23.01.2019 - 6 L 5936/18

    Betriebsuntersagung wegen illegaler Abschaltautomatik bei Diesel-Kfz

    Zur Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren Betriebsuntersagung bei Nichtteilnahme an einer Rückrufaktion des Herstellers entsprechend Nebenbestimmungen zur Typengenehmigung durch das Kraftfahrbundesamt (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.08.2018, Az 8 B 865/18, NVwZ 2018, 1662 und Az 8 B 548/18).

    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18, juris, m.w.N.).

    Die Zulassungsbehörde des Antragsgegners hat das ihr gemäß § 5 Abs. 1 FZV eröffnete (Auswahl-) Ermessen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, a.a.O.; VG Stuttgart, a.a.O.) fehlerfrei ausgeübt.

    Schließlich beruhen die emissionsbegrenzenden Maßnahmen auf einem auf einheitliche und gleichmäßige Durchsetzung angelegten Konzept, das zu seiner Wirksamkeit einer gleichmäßigen Anwendung bedarf, so dass ein einzelner Verursacher von Emissionen der Einhaltung von Emissionsbegrenzungen nicht entgegenhalten kann, sein individueller Beitrag führe für sich genommen nicht zu einer Gesundheitsgefahr (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, a.a.O.).

    Abgesehen hiervon könnte der Antragsteller der von ihm befürchteten Beweisvereitelung auch während des bereits laufenden Zivilverfahrens mit den dafür zivilprozessual vorgesehenen Möglichkeiten, z.B. im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO, begegnen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.8.2018, Az. 8 B 865/18, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28.3.2018, Az. 6 L 709/18, juris; VG Stuttgart, a.a.O.).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen seit dem Jahr 2015 bekannt war (s.o.; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.8.2018, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 11 BV 19.824

    Betriebsuntersagung eines "Dieselskandal"-Fahrzeugs bei fehlender Mitwirkung an

    Dieser Einwand betrifft ebenso wie etwaige Nachteile in den zivilrechtlichen Verfahren im Falle des durchgeführten Software-Updates ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Fahrzeughersteller und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der von der Beklagten zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs angeordneten Maßnahmen (so auch OVG NW, B.v. 17.8.2018 - 8 B 865.18 - NVwZ 2018, 1662 Rn. 37 f.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2019 - OVG 1 S 125.18 - NVwZ 2019, 1143 Rn. 11).

    Insoweit ist für emissionsbegrenzende Maßnahmen bei gleichartigen Fahrzeugmängeln nicht auf das jeweilige Fahrzeug abzustellen, sondern auf die Gesamtzahl der von den Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeuge (ebenso OVG NW, B.v. 17.8.2018 - 8 B 865.18 - NVwZ 2018, 1662 Rn. 23 ff.; HessVGH, B.v. 20.3.2019 - 2 B 261.19 - NVwZ 2019, 1297 Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2019 - OVG 1 S 125.18 - NVwZ 2019, 1143 Rn. 8).

  • VG Mainz, 16.11.2018 - 3 L 1099/18

    Betriebsuntersagung wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

    Darüber hinaus besteht für den Antragsteller die Möglichkeit, etwaige Beweise in einem selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. Zivilprozessordnung - ZPO - zu dokumentieren und zu sichern (vgl. OVG NW, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 -, juris Rn. 38; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018, a.a.O. Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 17. April 2018, a.a.O. Rn. 22).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 11 BV 19.823

    Betriebsuntersagung eines "Dieselskandal"-Fahrzeugs bei fehlender Mitwirkung an

    Dieser Einwand betrifft ebenso wie etwaige Nachteile in den zivilrechtlichen Verfahren im Falle des durchgeführten Software-Updates ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Fahrzeughersteller und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der von der Beklagten zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs angeordneten Maßnahmen (so auch OVG NW, B.v. 17.8.2018 - 8 B 865.18 - NVwZ 2018, 1662 Rn. 37 f.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2019 - OVG 1 S 125.18 - NVwZ 2019, 1143 = Juris Rn. 11).

    Insoweit ist für emissionsbegrenzende Maßnahmen bei gleichartigen Fahrzeugmängeln nicht auf das jeweilige Fahrzeug abzustellen, sondern auf die Gesamtzahl der von den Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeuge (ebenso OVG NW, B.v. 17.8.2018 - 8 B 865.18 - NVwZ 2018, 1662 Rn. 23 ff.; HessVGH, a.a.O. Rn. 18; OVG Berlin-Bbg, a.a.O. Rn. 8).

  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 11 CS 21.2750

    Einstweiliger Rechtsschutz: Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw.

    Das Verwaltungsgericht hat sie insoweit zu Recht auf das selbstständige Beweissicherungsverfahren oder eine vorübergehende Abmeldung ihres Fahrzeugs verwiesen (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2019 a.a.O. Rn. 47 bzw. Rn. 38; OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2019 a.a.O. Rn. 11; OVG NW, B.v. 17.8.2018 - 8 B 865.18 - NVwZ 2018, 1662 = juris Rn. 38).

    Schließlich genügt die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung entgegen ihrer Ansicht den Anforderungen der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach an den Inhalt der schriftlichen Begründung keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 14.9.2021 - 11 CS 21.1965 - juris Rn. 14 m.w.N.) Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, aus der Begründung gemäß § 80 Abs. 3 VwGO müsse hervorgehen, dass sich die Behörde des rechtlichen Ausnahmecharakters der Vollzugsanordnung bewusst gewesen sei, wobei im Bereich des Gefahrenabwehrrechts das Vollzugsinteresse mit dem Interesse am Erlass des Grundverwaltungsakts identisch sein könne, und bei einem Massenphänomen wie des serienmäßigen Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen in Kraftfahrzeugen, d.h. bei im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalten, eine typisierende Begründung ausreichen könne (vgl. OVG NW, B.v. 17.8.2018 - 8 B 548/18 - DAR 2018, 642 = juris Rn. 8, 15; B.v. 17.8.2018 - 8 B 865/18 - NVwZ 2018, 1662 = juris Rn. 10, 14; VGH BW, B.v. 3.2.2020 - 10 S 625/19 - NJW-RR 2020, 411 = juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 8 B 905/20

    Was ist ein Verfahrensfehler i.S. des UVP-Gesetzes?

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15 -, juris Rn. 6, und vom 17. August 2018 - 8 B 865/18 -, juris Rn. 10 f., m. w. N. (allgemein zur Begründung bei gleichartig gelagerten Sachverhalten).
  • VG Bremen, 05.03.2020 - 5 K 516/19

    Stilllegung Diesel-Fahrzeug wegen Updateverweigerung

    Schreitet die Behörde - wie hier - gegen einen rechtswidrigen Zustand ein, darf sie im Regelfall ihre Ermessenserwägungen und auch die Begründung der Verfügung darauf beschränken, dass sie zum Ausdruck bringt, ihr gehe es um die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes (OVG NRW, Beschl. v. 17.08.2018 - 8 B 865/18 -, juris Rn. 31).

    Insoweit ist für emissionsbegrenzende Maßnahmen bei gleichartigen Fahrzeugmängeln nicht auf das jeweilige Fahrzeug abzustellen, sondern auf die Gesamtzahl der von den Rückrufaktionen betroffenen Fahrzeuge (BayVGH, Urt. v. 22.10.2019 - 11 BV 19.824 -, juris Rn. 48; OVG NRW, Beschl. v. 17.08.2018 - 8 B 865/18 -, juris Rn. 23 ff.; HessVGH, Beschl. v. 20.03.2019 - 2 B 261.19 -, juris Rn. 18; OVG BB, Beschl. v. 25.03.2019 - OVG 1 S 125.18 -, juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 C 21.1855

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Rückrufaktion für ein

  • VG Stuttgart, 06.02.2019 - 8 K 11401/18

    Betriebsuntersagung seines Pkw im Rahmen des sog. Diesel-Abgasskandals

  • VG Aachen, 06.10.2020 - 10 K 2139/18

    Betriebsuntersagung; EG-Typgenehmigung; Unzulässige Abschalteinrichtung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2022 - 2 M 614/21

    Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung; besonderes Vollzugsinteresse am

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht