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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1989 - 5 A 865/88   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1989 - 5 A 865/88 (https://dejure.org/1989,6053)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.11.1989 - 5 A 865/88 (https://dejure.org/1989,6053)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. November 1989 - 5 A 865/88 (https://dejure.org/1989,6053)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 5 A 601/07

    Verfassungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Erhebung der Kammerbeiträge für einen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1974 - 1 C 48.70 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 23; ebenso OVG NRW, Urteil vom 17. November 1989 - 5 A 865/88 -, NWVBl. 1990, 202.

    Die Beklagte musste nicht bereits deshalb auf eine Staffelung verzichten, weil der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1989, a.a.O., bei einer Steuerberaterkammer gleich hohe Beiträge für alle Mitglieder für rechtmäßig gehalten hat.

  • VG Düsseldorf, 17.12.2002 - 3 K 5939/02

    Beitragsbemessung bei Umsatzeinbußen; Anwendbarkeit der Regelvermutung bei

    Mit seiner am 29. August 2002 bei Gericht eingegangenen Klage macht der Kläger geltend, aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17. November 1989 (5 A 865/88) ergebe sich, dass zu den besonders gelagerten Fällen, in denen eine Beitragsermäßigung bzw. ein Erlass vorzunehmen sei, neben dem Fall der wirtschaftlichen Notlage auch ein hohes Alter des Pflichtigen gehöre.

    Eine solche einheitliche Festsetzung, die auf der Erwägung beruht, dass die durch die Kammertätigkeit gewährten Vorteile nicht vom Umsatz oder dem erzielten Einkommen des Mitglieds abhängig sind, ist sachlich zumindest vertretbar und deshalb einer weiteren gerichtlichen Prüfung dahingehend, ob es sich um die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung handelt, nicht mehr zugänglich (vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. November 1989, 5 A 865/88 m.w.N., Blatt 8 des Urteilsabdrucks).

  • VGH Bayern, 25.05.2016 - 7 ZB 15.1661

    Verpflichtung zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an die Steuerberaterkammer

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, wenn eine Steuerberaterkammer grundsätzlich von allen Mitgliedern Beiträge in gleicher Höhe fordert (vgl. OVG NRW, U. v. 17.11.1989 - 5 A 865/88 - juris) und dass eine Steuerberaterkammer, die von ihren Mitgliedern grundsätzlich einheitliche Beiträge erhebt, nicht verpflichtet ist, die Zugehörigkeit eines Mitglieds zu anderen Berufskammern beitragsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, U. v. 2.10.1973 - I C 42.70 - juris).
  • VG München, 19.05.2015 - M 16 K 14.477

    Beitragserhebung durch Steuerberaterkammer

    Zunächst ist nicht zu beanstanden, wenn Beiträge nicht nach dem Einkommen der Mitglieder gestaffelt bemessen werden, solange sozialen Belangen wie der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit über eine Härtefallregelung im Einzelfall Rechnung getragen wird (vgl. BVerwG, U.v. 02.10.1973 - 1 C 42/70 - BeckRS 1973, 31275578; OVG NRW, U.v. 17.11.1989 - 5 A 865/88 - juris).
  • VG München, 02.07.2020 - M 16 K 19.1606

    Beitragspflicht an Landesapothekerkammer

    Abgesehen davon war sie aber auch im Hinblick auf die verhältnismäßig geringe Höhe des Beitrags berechtigt, alle pharmazeutisch tätigen Mitglieder gleichermaßen als hinreichend leistungsfähig anzusehen und Abweichungen nur in dem Fall zuzulassen, in dem die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kammermitglieds die Belastung als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. OVG NRW, U.v. 17.11.1989 - 5 A 865/88 - juris Rn. 27 zum Einheitsbeitrag zu einer Steuerberaterkammer; Anwaltsgerichtshof Celle, B.v. 24.6.1997 - AGH 2/96 - juris Rn. 14 zu einem Einheitsbeitrag zu einer Rechtsanwaltskammer; vgl. auch OVG Lüneburg, U.v. 26.4.2007 - 8 LC 13/05 - juris Rn. 44 ff.).
  • OVG Sachsen, 13.03.2019 - 4 A 596/16

    Apothekenversandhandel; Beitrag; Äquivalenzprinzip; Umsatz; Ertrag;

    Die Zulässigkeit der Bemessung des Pflichtbeitrags zu berufsständischen Kammern anhand des von dem Kammermitglied erzielten Umsatzes und der Vereinbarkeit dieses Bemessungskriteriums mit dem Äquivalenzprinzip ist in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht nur bei Apothekerkammern (dazu Senatsurt. v. 5. Februar 2019 - 4 A 29/17 -, juris Rn. 23 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 29. November 2012 - 17 A 1696/12 -, juris Rn. 5 ff.), sondern - soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen - auch bei sonstigen berufsständischen Kammer allgemein anerkannt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26. Juni 1998 - 2 S 1605/97 - juris Rn. 17 ff. und nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 1998 - 1 BN 3.98 -, juris Rn. 6 [Ärztekammerbeitrag]; BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 48/98 -, juris Rn. 12 ff. [Beitrag zur Rechtsanwaltskammer]; OVG NRW, Urt. v. 17. November 1989 - 5 A 865/88 -, juris Rn. 13 [Beitrag zur Steuerberaterkammer]; vgl. auch BSG, Urt. v. 28. November 2007 - B 6 KA 1/07 R -, juris Rn. 20 [honorarbasierte Verwaltungskosten einer Kassenärztlichen Vereinigung]), weil der Umsatz ein tauglicher Indikator für die Leistungsfähigkeit des Kammermitglieds ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - 5 A 1264/06

    Vom Berufsstand losgelöste Beitragsbemessung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1974 - BVerwG 1 C 48.70 - Buchholz 418.00 Nr. 23, S. 65; Beschluss vom 30. September 1998 - BVerwG 1 B 94.98 - juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 17. November 1989 - 5 A 865/88 - und 26. August 1993 - 25 A 522/93 -.
  • VG Schleswig, 10.08.2004 - 2 A 176/03
    Ein einheitlicher Beitrag kommt demnach nur dann in Betracht, wenn entweder die Gruppe der Beitragszahler so homogen ist, dass bei pauschalierender Betrachtung jedem ihrer Mitglieder der gleiche Vorteil zukommt oder sachgerechte Differenzierungskriterien nicht ersichtlich sind (vgl. etwa für die Steuerberaterkammer OVG KX., Urteil vom 17. November 1989 5 A 865/88 , NWVBl. 1990, S. 202).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - 4 A 3533/02

    Dauerhafte Aufgabe der Berufstätigkeit als Psychologe; Voraussetzung für die

    Abgesehen davon, dass die Beklagte keinen konkreten Rechtssatz benannt hat, mit dem das Verwaltungsgericht von einem ebensolchen in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen abgewichen sein soll (hier Urteil vom 17. November 1989 - 5 A 865/88 -), hat das Verwaltungsgericht "einen gleich hohen Beitrag für alle Mitglieder" dem Grundsatz nach gar nicht in Frage gestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 4 A 1230/03

    Beitragsermäßigungen für Mitglieder einer Steuerberaterkammer

    Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil (vgl. UA S. 5) u.a. ausgeführt, dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3.(17.) November 1989 - 5 A 865/88 - lasse sich nicht entnehmen, dass generell für Mitglieder bereits auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters ein Ausnahmetatbestand vorliege.
  • VG Freiburg, 18.12.2003 - 4 K 589/01

    Vorratsgesellschaft; Steuerberaterkammer; Kammerbeitrag

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.1996 - 7 K 5661/94

    Zugehörigkeit zur Industriekammer und Handelskammer; Rechtfertigung von

  • VG Köln, 30.04.2009 - 1 K 7763/08

    Erhebung des gesamten Jahresbeitrags i.H.v. 450,- EUR für ein neues

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