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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 14 B 44/19 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - 14 B 44/19 (https://dejure.org/2019,5368)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 228 ; AO § 229 ; GewStG § 19 Abs. 1 S. 1
Bestimmung des Beginns der Zahlungsverjährungsfrist für den Gewerbesteueranspruch - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Zahlungsverjährungsfrist für den Gewerbesteueranspruch
Verfahrensgang
- VG Arnsberg - 5 L 1891/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2019 - 14 B 44/19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 132
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19
"Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"
Generell wird aber zu fordern sein, dass die Unterbrechungstatbestände Zahlungsaufschub, Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Aussetzung der Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung oder Vollstreckungsaufschub, schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (§ 231 Abs. 1 Nrn. 1, 8 AO) eine Entscheidung der Behörde voraussetzt, die dem Zahlungspflichtigen kundgetan wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.02.2019, 14 B 44/19; VG Weimar, Urteil vom 21.0120116, 7 K 334/13; Becker, Erschließungsrecht in der kommunalen Praxis, Seite168 f.) und wobei die Aufzählung der Tatbestände abschließend ist und die unterbrechende Maßnahme Außenwirkung haben muss (Pahlke/König, Abgabenordnung, § 231 Rdnrn. 7, 8, 14 ff., 21, 22, 23), so dass ein Widerspruchsbescheid, der in zahlungsunverjährter Zeit ergangen ist, was in Ansehung von § 75 VwGO unschwer möglich sein müsste, möglicherweise das Zahlungsbegehren nochmals in seinem Tenor zu enthalten hat.