Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,20932
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18 (https://dejure.org/2018,20932)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.07.2018 - 4 B 179/18 (https://dejure.org/2018,20932)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 (https://dejure.org/2018,20932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,20932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungs- und Schließungsanordnung hinsichtlich des Betriebs einer Spielhalle; Verpflichtung zur Schließung einer Spielhalle aufgrund des Fehlens einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • vdai.de PDF

    Die Fortsetzung einer ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis betriebenen Spielhalle kann nach § 15 Abs. 2 GewO verhindert werden.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungs- und Schließungsanordnung hinsichtlich des Betriebs einer Spielhalle; Verpflichtung zur Schließung einer Spielhalle aufgrund des Fehlens einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Vor der Schließung von Bestandsspielhallen, die nach einer Auswahlentscheidung keine neue Erlaubnis erhalten, ist effektiver Rechtsschutz zu ermöglichen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spielhallen - und das Abstandsgebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spielhalle darf auch ohne Genehmigung bis auf weiteres geöffnet bleiben

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 1059
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18
    Hiervon unterscheiden sich Spielhallen, die - wie hier - der fünfjährigen Übergangsfrist nach § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV unterfielen, für die grundsätzlich jedenfalls bis zum 30.11.2017 zumindest ein Anspruch auf eine Härtefallerlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV bestand, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, NWVBl. 2017, 431 = juris, Rn. 73, und vom 28.9.2017 - 4 B 1026/17 -, juris, Rn. 23, und deren rechtmäßiger Fortbetrieb wegen mindestens einer weniger als 350 m entfernten anderen Spielhalle mit Blick auf §§ 16 Abs. 3 Satz 1, 18 AG GlüStV NRW möglich ist, aber von einer behördlichen Auswahlentscheidung abhängt.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, NWVBl. 2017, 431 = juris, Rn. 75 f., m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, NWVBl. 2017, 431 = juris, Rn. 52 f., m. w. N.

    Je später die Auswahlentscheidung, die nach der gesetzlichen Regelung an sich bis zum 1.7.2017 hätte getroffen werden müssen, um rechtliche Unsicherheiten über die Zulässigkeit der Betriebsfortführung bei Konkurrenz zu benachbarten Spielhallen zu vermeiden, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, NWVBl. 2017, 431 = juris, Rn. 71, m. w. N., tatsächlich erfolgt, desto länger besteht die Unsicherheit der Betreiber fort, der durch Gewährung einzelfallbezogener weiterer Fristen im Rahmen der Ermessensentscheidung angemessen Rechnung zu tragen ist.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 100 ff., 105.

    Vor allem aber betrafen diese Entscheidungen des Senats jeweils Spielhallen, die der bereits 2013 abgelaufenen einjährigen Übergangsfrist nach § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV unterfielen, deren Betreiber also schon seit 2013 nicht über die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügten und ihren Betrieb spätestens nach Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung in § 29 Abs. 4 GlüStV, vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 176 ff., 196 ff., einzustellen hatten.

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, BVerfGE 145, 20 = juris, Rn. 185 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 4 B 1026/17

    Einstellung des Betriebs einer Spielhalle; Stellen eines neuen Antrags auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18
    Hierfür beruft sie sich auf den Senatsbeschluss vom 28.9.2017 - 4 B 1026/17 -.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28.9.2017 - 4 B 1026/17 -, juris, Rn. 13 f., vom 11.1.2018 - 4 B 1375/17 -, ZfWG 2018, 177 = juris, Rn. 8 f., und vom 15.3.2018 - 4 B 1374/17 -, juris, Rn. 8 f., jeweils m. w. N.

    Hiervon unterscheiden sich Spielhallen, die - wie hier - der fünfjährigen Übergangsfrist nach § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV unterfielen, für die grundsätzlich jedenfalls bis zum 30.11.2017 zumindest ein Anspruch auf eine Härtefallerlaubnis nach § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV bestand, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8.6.2017 - 4 B 307/17 -, NWVBl. 2017, 431 = juris, Rn. 73, und vom 28.9.2017 - 4 B 1026/17 -, juris, Rn. 23, und deren rechtmäßiger Fortbetrieb wegen mindestens einer weniger als 350 m entfernten anderen Spielhalle mit Blick auf §§ 16 Abs. 3 Satz 1, 18 AG GlüStV NRW möglich ist, aber von einer behördlichen Auswahlentscheidung abhängt.

  • VG Aachen, 13.03.2018 - 3 L 611/18

    Spielhalle; Einstellungsverfügung; Schließungsverfügung; Auswahlentscheidung;

    Das auf das in Rede stehende Gewerbe bezogene Zulassungserfordernis kann sich auch aus landesrechtlichen Vorschriften ergeben, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris, Rn. 5 f. unter Verweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - juris, Rn. 39.

    Das Erfordernis einer Erlaubnis nach §§ 24 Abs. 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV -), 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (Ausführungsgesetz Glücksspielstaatsvertrag NRW - AG GlüStV NRW -), deren Fehlen die Antragsgegnerin der Antragstellerin vorhält, gehört zum Gewerberecht oder zum gewerberechtlichen Nebenrecht, auf das § 15 Abs. 2 GewO abstellt, obwohl es landesrechtlich begründet ist, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris, Rn. 7.

    § 20 Abs. 1 AG GlüStV NRW i. V. m. § 9 GlüStV ist eine reine Zuständigkeitsnorm, die keine Eingriffsbefugnisse verleiht, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris, Rn. 11 ff. und - 4 A 2921/17 - juris, Rn. 7 ff.

    Erst die Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, nicht jedoch ein hierauf gerichteter Antrag oder eine entsprechende Klage schließt ein Einschreiten nach dieser Vorschrift aus, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris, Rn. 18.

    Weiter sei zu erwägen, ob hieran anschließend zur Abwicklung des Betriebes eine weitere Frist gesetzt werden müsse, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris, Rn. 32 ff.

    In einer solchen Konstellation ermöglicht und gebietet das in § 15 Abs. 2 S. 1 GewO eingeräumte Ermessen, dem berechtigten Interesse der Betreiber von Bestandsspielhallen Rechnung zu tragen, gegen von ihnen beanstandete Auswahlentscheidungen effektiven Rechtschutz zu erlangen, ohne dass sie bis zu einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung und einer etwaigen Neuauswahl vom legalen Markt ausgeschlossen bleiben, während die Konkurrenten rechtmäßig weiter am Markt tätig werden und den verbleibenden Markt unter sich aufteilen könnten, vgl. dazu ausführlich: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris, Rn. 40; ähnlich auch: Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - 3 L 1932/17 - juris.

    Sie hat verkannt, dass dem Betreiber einer Bestandsspielhalle, auch nachdem gerichtlich bestätigt wurde, dass eine Erlaubnis zum weiteren Betrieb der Spielhalle zu Recht verweigert wurde, für eine geordnete Aufgabe des Betriebs im Regelfall eine weitere Frist gesetzt werden muss, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris, Rn. 52 ff.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 i. V. m. § 53 Abs. 2 Nr. 2 des Gerichtskostengesetzes und bewertet das Aussetzungsgehren gegen eine glücksspielrechtliche Schließungsverfügung in der aus dem Tenor ersichtlichen Höhe, vgl. auch insoweit: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 4 B 179/18 - juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - 4 B 1864/21

    Abstandsgebot; Aktive; Duldung; Anhaltspunkte für eine Straftat;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16.5.2013 - 8 C 41.12 -, juris, Rn. 32 und 54, und vom 20.6.2013 - 8 C 46.12 -, BVerwGE 147, 81 = juris, Rn. 41 und 43; siehe auch zu § 15 Abs. 2 GewO: OVG NRW, Beschlüsse vom 27.5.2020 - 4 B 1208/19 -, juris, Rn. 5 f., und vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, juris, Rn. 18 f., jeweils m. w. N.

    vgl. zu Duldungsansprüchen, allerdings in anders gelagerten Fällen im Zusammenhang mit Auswahlentscheidungen unter konkurrierenden Spielhallen: OVG NRW, Beschlüsse vom 26.9.2019 - 4 B 255/18 -, juris, Rn. 9 ff., 33 ff., 70 ff., und vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, juris, Rn. 26 ff., 44 f., m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - 4 B 1333/18

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Spielhalle bei Fehlen einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, NWVBl. 2018, 529 = juris, Rn. 9 ff.; so für Hessen auch Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.2018 - 8 B 1558/18 -, juris, Rn. 13 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, NWVBl. 2018, 529 = juris, Rn. 18 f., m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, NWVBl. 2018, 529 = juris, Rn. 36 f., m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, NWVBl. 2018, 529 = juris, Rn. 32 ff., m. w. N.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht