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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2435
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09 (https://dejure.org/2010,2435)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.08.2010 - 19 A 1412/09 (https://dejure.org/2010,2435)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. August 2010 - 19 A 1412/09 (https://dejure.org/2010,2435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Identität Einbürgerung ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal Reiseausweis für Flüchtlinge Wohlwollensgebot

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StAG 2005 § 10 Abs. 1; GFK Art. 28, 34
    Identität Einbürgerung ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal Reiseausweis für Flüchtlinge Wohlwollensgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geklärte Identität als ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) 2005; Feststellung der Identität ausländischer Flüchtlinge mit vermeintlich kurdischer Volkszugehörigkeit und yezidischen Glauben aus der Türkei

  • nds-fluerat.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geklärte Identität als ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz ( StAG ) 2005; Feststellung der Identität ausländischer Flüchtlinge mit vermeintlich kurdischer Volkszugehörigkeit und yezidischen Glauben aus der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Identitätsprüfung bei der Einbürgerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beim Einbürgerungsverfahren erfolgt keine Wiederholung der Identitätsprüfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbürgerungsverfahren: keine Wiederholung der Identitätsprüfung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen - Identität im Asylverfahren ausreichend geklärt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1588
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 1 A 327/10

    Voraussetzungen der Rücknahme einer Einbürgerung - § 35 RuStAG, intendiertes oder

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.8.2010 - 19 A 1412/09 -, InfAuslR 2011, 31 ff.; anders VG Stuttgart, Urteil vom 1.3.2010, juris) Die Klärung der Identität sei nach der gesetzlichen Systematik ausschließlich dem Aufenthaltsrecht zugeordnet.

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.8.2010, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2016 - 19 A 282/15

    Voraussetzung der Klärung der Identität als Anspruchsvoraussetzung für die

    Der Kläger macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des beschließenden Gerichts vom 18. August 2010 - 19 A 1412/09 - ab.
  • VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13

    Keine Nichtigkeit einer Einbürgerung bei Verwendung erfundener Personalien

    Vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2011 hat er aber im dortigen Verfahren selbst noch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 18.08.2010 (- 19 A 1412/09 -, ) die gegenteilige Ansicht vertreten, wonach es gerade keine Pflicht zur Identitätsklärung als Regelvoraussetzung im Einbürgerungsverfahren gebe, da nach der Systematik des Gesetzes die Identität im ausländerrechtlichen Verfahren geklärt und eine erneute Prüfung vom Staatsangehörigkeitsrecht daher nicht verlangt werde.
  • VG Ansbach, 08.06.2011 - AN 15 K 11.00889

    Anspruchseinbürgerung; Zur Frage des "Besitzes eines Aufenthaltsrechts", wenn der

    Dies und die damit zusammenhängende Problematik eines fehlenden libanesischen Passes (vgl. zur nicht vorgesehenen Identitätsprüfung im Einbürgerungsverfahren OVG Münster Urteil vom 18.8.2010 InfAuslR 2011, 31) bedarf aber keiner weiteren Vertiefung.
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