Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1963 - IV A 325/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,8052
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1963 - IV A 325/63 (https://dejure.org/1963,8052)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.09.1963 - IV A 325/63 (https://dejure.org/1963,8052)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 1963 - IV A 325/63 (https://dejure.org/1963,8052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,8052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1964, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 24.09.1965 - VII C 184.63

    Rechtsmittel

    In der Begründung des Berufungsurteils vom 18. September 1963 (OVGE Münster/Lüneburg Bd. 19 S. 90 = DVBl. 1964 S. 41 = GewArch. 1964 S. 110) ist ausgeführt: Die von der klagenden allgemeinen Ortskrankenkasse erhobene Verpflichtungsklage sei unzulässig, da sich aus ihrem eigenen Vortrage ergebe, daß sie durch die Ablehnung der von ihr verlangten Löschung der Kommanditgesellschaft in der Handwerksrolle nicht in ihren eigenen Rechten verletzt werde.
  • BVerwG, 24.09.1965 - VII C 186.63

    Rechtsmittel

    In der Begründung des Berufungsurteils vom 18. September 1963, die sich mit der Begründung der am gleichen Tage in einer gleichgelagerten Streitsache ergangenen Entscheidung (OVGE Münster/Lüneburg Bd. 19 S. 90 = DVBl. 1964 S. 41 = GewArch. 1964 S. 110) deckt, ist ausgeführt: Die von der klagenden allgemeinen Ortskrankenkasse erhobene Verpflichtungsklage sei unzulässig, da sich aus ihrem eigenen Vortrage ergebe, daß sie durch die Ablehnung der von ihr verlangten Löschung der GmbH in der Handwerksrolle nicht in ihren eigenen Rechten verletzt werde.
  • BVerwG, 24.09.1965 - VII C 185.63

    Rechtsmittel

    In der Begründung des Berufungsurteils vom 18. September 1963, die sich mit der Begründung der am gleichen Tage in einer gleichgelagerten Streitsache ergangenen Entscheidung (OVGE Münster/Lüneburg Bd. 19 S. 90 = DVBl. 1964 S. 41 = GewArch. 1964 S. 110) deckt, ist ausgeführt: Die von der klagenden allgemeinen Ortskrankenkasse erhobene Verpflichtungsklage sei unzulässig, da sich aus ihrem eigenen Vortrage ergebe, daß sie durch die Ablehnung der von ihr verlangten Löschung der GmbH in der Handwerksrolle nicht in ihren eigenen Rechten verletzt werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht