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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12   

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https://dejure.org/2013,5651
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12 (https://dejure.org/2013,5651)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.02.2013 - 12 A 1906/12 (https://dejure.org/2013,5651)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 (https://dejure.org/2013,5651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreibers einer Dauerpflegeinrichtung auf Bewilligung bewohnerorientierter Aufwendungszuschüsse für Investitionskosten (Pflegewohngeld) für den Heimplatz eines Heimbewohners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PfG NRW § 12 Abs. 2 S. 1; SGB XII § 98 Abs. 2 S. 2
    Anspruch des Betreibers einer Dauerpflegeinrichtung auf Bewilligung bewohnerorientierter Aufwendungszuschüsse für Investitionskosten (Pflegewohngeld) für den Heimplatz eines Heimbewohners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12
    vgl. BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R -, juris.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 15/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12
    vgl. z.B. LSG NRW, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 9 SO 15/09 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 16 B 547/04

    Gewährung von Pflegewohngeld; Gewährung eines bewohnerorientierten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 16 B 547/04 -, FEVS 55, 517, juris, Für die stationäre Leistung (der Sozialhilfe) ist nach § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung haben oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt hatten.
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe -

    Es kann für die Entscheidung offen bleiben, ob M.H. bis zur Aufnahme in die Einrichtungen Sch, also bis einschließlich 28.6.2007, tatsächlich Leistungen des Ambulant-betreuten-Wohnens erhalten hat (zu der Voraussetzung des Erhaltens von Leistungen siehe OVG Münster, Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12) ; der Gebrauch dieses Rechtsbegriffs durch das LSG kann jedenfalls die notwendigen tatsächlichen Feststellungen (§ 163 SGG) nicht ersetzen (vgl dazu: BSGE 109, 56 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).
  • VG Minden, 15.08.2014 - 6 K 1578/12

    Kostenerstattung bzgl. Gewährung eines Pflegewohngeldes für einen in einer

    Falls die Erwägungen des OVG NRW in dem Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12 - dahingehend zu verstehen sein sollten, dass eine Anwendbarkeit des § 98 Abs. 5 S. 1 SGB XII eine tatsächliche Hilfebedürftigkeit während der Zeit der Betreuung in einer ambulanten Wohnform voraussetzten, sei das nicht überzeugend, da die örtliche Zuständigkeit des Trägers damit von dem Zufall abhinge, ob noch während der ambulanten Pflege Hilfebedürftigkeit eintrete oder erst nach dem Wechsel in vollstationäre Pflege.

    Für die örtliche Zuständigkeit verweist § 12 Abs. 2 S. 1 PfG NRW mit der Bezugnahme auf den "zuständigen" örtlichen Sozialhilfeträger auf die sozialhilferechtliche Zuständigkeitsregelung des § 98 SGB XII und speziell - da es sich um eine stationäre Leistung handelt - auf dessen Absatz 2. vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.5.2004 - 16 B 547/04 -, FEVS 55, 517 = juris, Rn. 3 (zu § 97 BSHG, der Vorgängerregelung von § 98 SGB XII), und Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12 -, juris; VG Minden, Urteil vom 17.12.2010 - 6 K 2167/10 -, NWVBl.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.5.2004 - 16 B 547/04 -, a.a.O., und Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12 -, a.a.O.; VG Minden, Urteil vom 17.12.2010 - 6 K 2167/10 -, a.a.O; VG Düsseldorf, Urteil vom 20.7.2012 - 21 K 4376/11 -, a.a.O.

    OVG NRW, Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12 -, www.nrwe.de = juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12 -, a.a.O.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - örtliche Zuständigkeit - Aufenthalt in

    Erfasst von dieser Sonderregelung sind schon nach dem Gesetzeswortlaut nur ambulante Fälle, in denen Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten tatsächlich geleistet wird (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 9 SO 15/09 - juris Rdnr. 29; Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris Rdnr. 34; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand August 2019, § 98 Rdnr. 98; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - L 7 SO 2772/20 ER-B - juris Rdnr. 13).

    Im Gegensatz zu § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bei stationären Leistungen wird die Zuständigkeit nach § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII und damit die Schutzwürdigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers nicht allein mit dem Eintritt des oder der Leistungsberechtigten in eine ambulant betreute Wohnmöglichkeit begründet, sondern sie kommt erst dann zur Geltung, wenn Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sechsten bis Achten Kapitel des SGB XII tatsächlich erbracht werden (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris Rdnr. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 12 A 2870/15

    Bewilligung von Pflegewohngeld für den Heimplatz eines verstorbenen

    OVG NRW, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 -, juris Rn. 26 ff., m. w. N.

    Wegen der Bewohnerorientierung der Pflegewohngeldgewährung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2004- 16 B 547/04 -, juris Rn. 3, und Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 -, juris Rn. 29, ist jedoch nicht auf den Sitz der Einrichtung, sondern - wie von § 6 Abs. 1 Satz 3 PflFEinrVO vorgesehen - auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Bewohners abzustellen.

    OVG NRW, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 -, juris Rn. 31.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2015 - L 8 SO 27/14

    Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe durch den endgültig zuständigen

    Mit Richterbrief vom 16. Dezember 2014 ist darauf hingewiesen worden, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei der Auslegung des § 98 Abs. 5 SGB XII auf die Wohnform zum Zeitpunkt des Beginns von Leistungen nach dem Sechsten bis Achten Kapitel des SGB XII, d.h. nicht auf den Eintritt in die Wohnform, abzustellen sei (BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris, unter Hinweis auf Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris).
  • SG Karlsruhe, 14.04.2015 - S 4 SO 2162/14

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Leistungen in ambulant betreuten

    Anders formuliert lässt sich über § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII zwar ein Sozialhilfebezug fingieren, doch gilt dies mit der Einschränkung, dass dieser jedenfalls fiktiv auch möglich gewesen wäre; die für den Sozialhilfebezug erforderliche Volljährigkeit eines Leistungsbeziehers lässt sich über die Vorschrift nicht fingieren (in diesem Sinne Thüringer LSG, Urteil vom 17.10.2012 - L 8 SO 741/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.02.2013 - 12 A 1906/12 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 36).
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