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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2021 - 15 A 51/19   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2021 - 15 A 51/19 (https://dejure.org/2021,8653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.01.2021 - 15 A 51/19 (https://dejure.org/2021,8653)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 15 A 51/19 (https://dejure.org/2021,8653)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - 12 E 1005/18
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2021 - 15 A 51/19
    vgl. dazu, dass die Begrenzung der Rückzahlung gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 BAföG a. F. nicht die Höhe der nach § 18 Abs. 5a Satz 1 BAföG a. F. festzustellenden Darlehensschuld berührt, die sich nach den tatsächlich geleisteten Darlehensbeträgen richtet, auch OVG NRW, Beschluss vom 4. März 2020- 12 E 1005/18 -, juris Rn. 9 f., m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 16 A 3191/91

    BAföG-Rückzahlungsbescheid; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2021 - 15 A 51/19
    Wenn in dem bescheidmäßigen Inaussichtstellen eines auf der Grundlage des § 18 Abs. 10 BAföG (bis zum 15. Juli 2019: § 18 Abs. 5b BAföG) in bestimmter Höhe zu gewährenden Nachlasses von der Darlehensschuld grundsätzlich eine Zusicherung der Beklagten im Sinne von § 34 Abs. 1 SGB X gesehen werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Juli 1992 - 16 A 3191/91 -, juris Rn. 22, so konnte die Klägerin die Ausführungen im Rückzahlungsbescheid vom 13. März 2016 unter II. Nr. 3 (Vorzeitige Rückzahlung des Darlehens) jedenfalls nur dahingehend verstehen, dass ihr damit ein Nachlass zugesichert werden sollte, der allein auf der Grundlage der im vorangestellten Feststellungsbescheid aufgeführten Darlehensbeträge für die Kalenderjahre 2007 bis 2014 berechnet worden war.
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