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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 20 A 1368/07   

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https://dejure.org/2008,11880
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 20 A 1368/07 (https://dejure.org/2008,11880)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.2008 - 20 A 1368/07 (https://dejure.org/2008,11880)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 20 A 1368/07 (https://dejure.org/2008,11880)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Verwendung einer Armbrust durch einen Jugendlichen unter Aufsicht und Anweisung eines kundigen Erwachsenen; Notwendigkeit der Beachtung waffenrechtlich relevanter Altersgrenzen; Zulässigkeit der Gleichstellung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.01.1996 - 19 CS 95.3151
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 20 A 1368/07
    4 St 108/76">4 St 108/76 -, BayVBl. 1977, 376; BayVGH, Beschluss vom 18.1.1996 - 19 CS 95.3151 -, BayVBl. 1996, 535; BGH, Urteil vom 24.5.2000 - 3 StR 38/00, NStZ 2000, 541.
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 5/74

    Erwerb von Schusswaffen ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins oder eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 20 A 1368/07
    Die von ihm zum Beleg der in den vorgestellten Situationen angenommenen fehlenden waffenrechtlichen Relevanz der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten des Kindes bzw. Jugendlichen auf die Armbrust herangezogene Entscheidung des BGH (Beschluss vom 29.10.1974 - StR 5/74 -, BGHSt 26, 12) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 38/00

    Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubtem Betrieb und Erwerb von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 20 A 1368/07
    4 St 108/76">4 St 108/76 -, BayVBl. 1977, 376; BayVGH, Beschluss vom 18.1.1996 - 19 CS 95.3151 -, BayVBl. 1996, 535; BGH, Urteil vom 24.5.2000 - 3 StR 38/00, NStZ 2000, 541.
  • VG Freiburg, 29.06.2009 - 3 K 857/08

    Betrieb einer Schießstätte für Armbrüste

    Auch liegt ein solches Schießen bei der bestimmungsgemäßen Nutzung einer Armbrust nicht vor, da nach der Definition in der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG) Abschnitt 2 Nr. 7 (nur) schießt, wer mit einer Schusswaffe durch einen Lauf die dort näher aufgeführten Geschosse bzw. Munition verschießt bzw. abschießt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008 - 20 A 1368/07 - juris).

    Denn der Gesetzgeber hat bei der hier einschlägigen gesetzlichen Definition von gleichgestellten Waffen als ein wesentliches Kriterium an die Nutzung zum Verschießen von festen Körpern angeknüpft und ist damit nunmehr von einer vergleichbaren Gefährlichkeit der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Armbrust mit dem Schießen mit einer Schusswaffe ausgegangen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008, a.a.O.).

    Dies lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, dass der Gesetzgeber Armbrüste von der Anwendung des § 27 WaffG ausnehmen wollte, obwohl er sie - anders als in der bis 31.03.2003 geltenden Fassung (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1, Rn. 18) - nunmehr Schusswaffen gleichgestellt hat (ebenso Apel/ Bushart, Waffenrecht, Band 2, 3. Aufl. 2004, § 27, Rn. 7; offen gelassen von König/Papsthart, Das neue Waffenrecht, 1. Aufl. 2004, Rn. 366, sowie von OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008, a.a.O.; a.A. VG Aachen, Urt. v. 21.03.2007 -6 K 240/05- juris, sowie Steindorf, a.a.O., 8. Aufl., § 27, Rn. 2, sowie Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2008, Rn. 526).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Zum einen hat die Antragsgegnerin die von dem Schießen mit Armbrüsten ausgehende Gefährdung - ungeachtet der ebenfalls in Bezug genommenen Bescheide des Ordnungsamts der Stadt Bad Säckingen - nicht zutreffend eingeschätzt, weil sie übersehen hat, dass jene Schusswaffen gleichgestellt sind (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 , Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2) und insofern auf die "Sport- und Freizeitanlage" auch die für Schießstätten einschlägige Vorschrift des § 27 WaffG Anwendung fand (vgl. Abwägungsvorlage, S. 11; hierzu VG Freiburg, Urt. v. 29.06.2009 - 3 K 857/98 - OVG NW, Beschl. v. 20.02.2008 - 20 A 1368/07 -); auch hat sie ohne entsprechende Festlegung unterstellt, dass tatsächlich nur Armbrüste "mit reduzierter Zugkraft" (vgl. das unverbindliche Nutzungskonzept des Beigeladenen) eingesetzt würden.
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