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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2018 - 15 A 2313/17   

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https://dejure.org/2018,27385
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2018 - 15 A 2313/17 (https://dejure.org/2018,27385)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17 (https://dejure.org/2018,27385)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2018 - 15 A 2313/17 (https://dejure.org/2018,27385)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Hausanschluss Reparatur Kostenersatz Sonderinteresse Pflichtenzuweisung Schadensersatzanspruch Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Sonderinteresses des Grundstückseigentümers an der durchgeführten Maßnahme als Voraussetzung des Kostenersatzanspruchs; Erfüllung der dem Anschlussnehmer nach der entsprechenden gemeindlichen Satzung vorgeschriebenen Benutzungspflicht durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hausanschluss; Reparatur; Kostenersatz; Sonderinteresse; Pflichtenzuweisung; Schadensersatzanspruch; Verjährung

  • rechtsportal.de

    Vorliegen eines Sonderinteresses des Grundstückseigentümers an der durchgeführten Maßnahme als Voraussetzung des Kostenersatzanspruchs; Erfüllung der dem Anschlussnehmer nach der entsprechenden gemeindlichen Satzung vorgeschriebenen Benutzungspflicht durch eine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anschlussleitung mangelhaft verlegt? Schadensersatz verjährt in max. 30 Jahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenersatzanspruch der Gemeinde für Reparatur des Hausanschlusses

Verfahrensgang

  • VG Minden - 9 K 804/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2018 - 15 A 2313/17
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Denn im vorliegenden Fall ist es aufgrund des von den Klägern vorgetragenen Lebenssachverhalts nicht von vornherein offensichtlich ausgeschlossen, dass diese den geltend gemachten Schadensersatzanspruch auf § 280 Abs. 1 BGB analog stützen können wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten, die sich aus dem zwischen ihnen und dem Beklagten bestehenden öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.03.1995 - 8 C 36.92 - juris Rn. 10 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2002 - 8 S 455/02 - juris Rn. 22 ff.; Beschluss vom 09.05.1994 - 8 S 1101/93 - juris Rn. 19; Urteil vom 15.06.1992 - 8 S 2728/91 - juris Rn. 15; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 O 1/19 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.08.2018 - 15 A 2313/17 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2021 - 15 E 16/21

    Eroffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einem Rechtsstreit wegen eines zwischen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2018- 15 A 2313/17 -, juris Rn. 13 f., und Urteil vom 14. Januar 2003 - 15 A 4115/01 -, juris Rn. 6 f., jeweils m. w. N.
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