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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 6 A 1963/14   

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https://dejure.org/2015,35411
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 6 A 1963/14 (https://dejure.org/2015,35411)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.11.2015 - 6 A 1963/14 (https://dejure.org/2015,35411)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 2015 - 6 A 1963/14 (https://dejure.org/2015,35411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptung Werturteil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Widerruf; ehrverletzende Äußerung; Tatsachenbehauptung; Werturteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsbegehren und Widerrufsbegehren eines Beamten bzgl. ehrverletzender Äußerungen; Gewohnheitsrechtlich anerkannter öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber öffentlichen Äußerungen von Hoheitsträgern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsbegehren und Widerrufsbegehren eines Beamten bzgl. ehrverletzender Äußerungen; Gewohnheitsrechtlich anerkannter öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber öffentlichen Äußerungen von Hoheitsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - Gerichtliche Pflicht zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 6 A 1963/14
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1999 - 2 BN 1.98 - (betreffend die Revisionszulassung) mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 4 L 171/13

    Entscheidung des Stadtrats über eine Ausbaumaßnahme; Bürgerbeteiligung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 6 A 1963/14
    In Bezug auf die drei Äußerungen, 1.1) der Kläger habe in seinem Schriftsatz vom 07.04.13 an das Verwaltungsgericht Minden in dem Verfahren 4 L 171/13 eindeutig die Grenzen der dienstrechtlich gebotenen Mäßigung als Beamter gegenüber seinem Dienstherrn überschritten, 1.2) der Kläger habe in seinem Schriftsatz vom 07.04.13 verleumderische Unterstellungen geäußert und.
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