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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16 (https://dejure.org/2018,4681)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.02.2018 - 13 A 536/16 (https://dejure.org/2018,4681)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 13 A 536/16 (https://dejure.org/2018,4681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Ausnahmebestimmung bzgl. Erfassung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zur Nutzung ausschließlich zum Zweck der Zustellung von Sendungen i.R.d. Universaldienstes; Auslegung von Unionsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Ausnahmebestimmung bzgl. Erfassung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen zur Nutzung ausschließlich zum Zweck der Zustellung von Sendungen i.R.d. Universaldienstes; Auslegung von Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.03.2014 - C-222/12

    Karuse - Straßenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 561/2006 - Pflicht zur Verwendung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16
    Außerdem hat der Gerichtshof selbst bereits für die Ausnahmebestimmung in Art. 13 Abs. 1 Buchst. h) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die den Begriff "ausschließlich" ebenfalls nicht ausdrücklich enthält, entschieden, dass der dort enthaltene Begriff "Fahrzeuge, die in Verbindung mit Straßenerhaltung eingesetzt werden" dahin auszulegen ist, dass darunter Fahrzeuge fallen, die Material zum Ort von Straßenerhaltungsarbeiten befördern, wenn diese Beförderung "ausschließlich" mit der Durchführung dieser Arbeiten zusammenhängt (vgl. Urteil vom 13. März 2014 - C-222-12 - "Karuse", Rn. 31 ff., ECLI:EU:C:2014:142).

    Anerkannt ist allerdings im Ausgangspunkt, dass die in Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 enthaltenen Ausnahmebestimmungen als Ausnahmen zur allgemeinen Regelung nicht in einer Weise ausgelegt werden können, die ihre Wirkung über das zum Schutz der von ihnen gewährleisteten Interessen Erforderliche hinaus ausdehnt (vgl. Urteil vom 13. März 2014 - C-222-12 - "Karuse", Rn. 28, ECLI:EU:C:2014:142).

    Dort hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass ein Unternehmen, das sowohl in dem durch die Ausnahmebestimmung privilegierten Bereich der Erzeugung, dem Transport und dem Vertrieb von Gas tätig ist, jedoch auch mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefert, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erlangen würde, die nur solche Geräte liefern, wenn es bei den für die Beförderung solcher Geräte verwendeten Fahrzeugen von der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung einen Fahrtenschreiber zu benutzen befreit wäre, da es die mit dem Einbau und der Instandhaltung von Fahrtenschreibern bei diesen Fahrzeugen verbundenen Kosten sparen würde, die die anderen Unternehmen, die mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefern, tragen müssten (vgl. Urteil vom 13. März 2014 - C-222-12 - "Karuse", Rn. 32, ECLI:EU:C:2014:142, mit Verweis auf Urteil vom 25. Juni 1992 - C-116/91 - "British Gas", Rn. 19, ECLI:EU:C:1992:277).

  • EuGH, 15.03.2017 - C-253/16

    Flibtravel International und Leonard Travel International - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist in verschiedenen Zusammenhängen der allgemeine Auslegungsgrundsatz anerkannt, dass Bestimmungen des Unionsrechts so auszulegen sind, dass sie praktisch wirksam sind (vgl. zuletzt etwa Urteile vom 6. Juli 2017 - C-290/16 - "Air Berlin", Rn. 32, ECLI:EU:C:2017:523, und vom 15. März 2017 - C-253/16 - "FlibTravel International SA", Rn. 23, ECLI:EU:C:2017:211).
  • EuGH, 06.07.2017 - C-290/16

    Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist in verschiedenen Zusammenhängen der allgemeine Auslegungsgrundsatz anerkannt, dass Bestimmungen des Unionsrechts so auszulegen sind, dass sie praktisch wirksam sind (vgl. zuletzt etwa Urteile vom 6. Juli 2017 - C-290/16 - "Air Berlin", Rn. 32, ECLI:EU:C:2017:523, und vom 15. März 2017 - C-253/16 - "FlibTravel International SA", Rn. 23, ECLI:EU:C:2017:211).
  • EuGH, 25.06.1992 - C-116/91

    Strafverfahren gegen British Gas

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 536/16
    Dort hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass ein Unternehmen, das sowohl in dem durch die Ausnahmebestimmung privilegierten Bereich der Erzeugung, dem Transport und dem Vertrieb von Gas tätig ist, jedoch auch mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefert, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erlangen würde, die nur solche Geräte liefern, wenn es bei den für die Beförderung solcher Geräte verwendeten Fahrzeugen von der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung einen Fahrtenschreiber zu benutzen befreit wäre, da es die mit dem Einbau und der Instandhaltung von Fahrtenschreibern bei diesen Fahrzeugen verbundenen Kosten sparen würde, die die anderen Unternehmen, die mit Gas betriebene Haushaltsgeräte liefern, tragen müssten (vgl. Urteil vom 13. März 2014 - C-222-12 - "Karuse", Rn. 32, ECLI:EU:C:2014:142, mit Verweis auf Urteil vom 25. Juni 1992 - C-116/91 - "British Gas", Rn. 19, ECLI:EU:C:1992:277).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 13 B 1709/20

    Ablehnung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer in der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Februar 2018 - 13 A 536/16 -, juris, Rn. 21, unter beispielhaftem Verweis auf EuGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - C-290/16 -, juris, Rn. 32, und vom 15. März 2017 - C-253/16 -, juris, Rn. 23.
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