Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 13 B 1450/15 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Sondervereinbarung über Krankentransporte im Personenbeförderungsrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit der Genehmigung einer Sondervereinbarung für Krankenfahrten durch ein an der Sondervereinbarung nicht beteiligtes Taxiunternehmen; Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten für sitzend zu befördernde Krankenversicherte mit Taxen; Gewährleistung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbarkeit der Genehmigung einer Sondervereinbarung für Krankenfahrten durch ein an der Sondervereinbarung nicht beteiligtes Taxiunternehmen; Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten für sitzend zu befördernde Krankenversicherte mit Taxen; Gewährleistung der ...
- rechtsportal.de
Anfechtbarkeit der Genehmigung einer Sondervereinbarung für Krankenfahrten durch ein an der Sondervereinbarung nicht beteiligtes Taxiunternehmen; Durchführung und Vergütung von Krankenfahrten für sitzend zu befördernde Krankenversicherte mit Taxen; Gewährleistung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 23.11.2015 - 7 L 715/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 13 B 1450/15
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19
Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt …
Sofern der Antragsteller weiter einwendet, der Rechtsgedanke der Regelung des § 51 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, welche drittschützende Wirkung für den einzelnen Taxenunternehmer entfalte, wenn durch eine Sondervereinbarung die Auskömmlichkeit der Einnahmen im Pflichtfahrbereich gefährdet sei (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.4.2016, 13 B 1450/15, juris Rn. 24;… VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.9.2008, 2 K 1256/07, juris Rn. 26), müsse auf § 2 Abs. 7 PBefG übertragen werden, überzeugt dies in Bezug auf die hier streitentscheidende Norm nicht.
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