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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19   

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https://dejure.org/2020,8241
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19 (https://dejure.org/2020,8241)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.2020 - 9 A 287/19 (https://dejure.org/2020,8241)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2020 - 9 A 287/19 (https://dejure.org/2020,8241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegen von Gründen innerhalb der Begründungsfrist für die Zulassung der Berufung; Gebührenerhebung wegen erteilter Nachtragsbaugenehmigung für die Erweiterung des Knappschaftskrankenhauses; Befreiung von Verwaltungsgebühren als bundesunmittelbare Körperschaft des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86

    Behördenauskünfte - Sozialhilfeträger - Fahrzeugregister - Fahrzeughalter -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Dezember 1987 - u. a. 7 C 95.86 -) sei nach Sinn und Zweck der Norm ein untrennbarer innerer Zusammenhang der Maßnahme mit der Leistungsgewährung zu fordern.

    Mit ihren Einwänden zieht sie der Sache nach den Maßstab, den das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - u. a. 7 C 95.86 -, juris Rn. 10 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011 - 9 A 1174/08 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N., seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (Urteilsabdruck, Blatt 21) in Zweifel, ohne diese Zweifel substantiiert darzulegen und zu begründen.

    Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zu 1. ergibt, ist der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1987 (u. a. 7 C 95.86) ein solcher Rechtssatz nicht zu entnehmen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - (zu § 132 VwGO), NJW 1997, 3328, juris Rn. 2.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, a. a. O., juris Rn. 3.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2011 - 9 A 1174/08

    Überprüfung von Röntgeneinrichtungen des sozialmedizinischen Dienstes ist

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19
    Mit ihren Einwänden zieht sie der Sache nach den Maßstab, den das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1987 - u. a. 7 C 95.86 -, juris Rn. 10 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011 - 9 A 1174/08 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N., seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (Urteilsabdruck, Blatt 21) in Zweifel, ohne diese Zweifel substantiiert darzulegen und zu begründen.

    Ebenso wenig ist dargelegt oder sonst wie erkennbar, dass die mit dem Anbau eingerichteten Abteilungen nach ihrem Schwerpunkt, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2011 - 9 A 1174/08 -, juris Rn. 29, anderen als den von § 64 Abs. 2 SGB X erfassten Zwecken der gesetzlichen Krankenversicherung dienen sollen.

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85

    Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19
    Gleiches gilt für das in der Antragsbegründung weiter genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1987 (8 C 70.85), das sich inhaltlich zu der hier relevanten Frage, welche Maßnahmen (noch) dem Bereich der (So-zial-)Leistungsgewährung zuzurechnen und damit als kostenprivilegiert anzusehen sind, gar nicht verhält.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2020 - 9 A 287/19
    vgl. zu diesem Prüfungsmaßstab BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 -, NVwZ-RR 2008, 1, juris Rn. 25.
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