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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 496/20.BDG   

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https://dejure.org/2022,37578
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 496/20.BDG (https://dejure.org/2022,37578)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.12.2022 - 31 A 496/20.BDG (https://dejure.org/2022,37578)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 31 A 496/20.BDG (https://dejure.org/2022,37578)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21

    Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 496/20
    vgl. zum (Verbots-) Irrtum über die Fortgeltung einer Anordnung zur amtsärztlichen Bestätigung privatärztlicher Krankschreibungen BVerwG, Urteil vom 15.12.2021 - 2 C 9.21 -, juris Rn. 33, 37 ff.
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 31 A 496/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.03.2019 - 2 VR 5.18 -, Juris Rn. 47, 49, 51.
  • VG Wiesbaden, 02.03.2023 - 28 K 1287/20
    Da zu diesem Zeitpunkt die Einzelheiten des - erst noch zu ermittelnden - Pflichtenverstoßes regelmäßig noch nicht bekannt sind, können sie in der Einleitungsverfügung zwangsläufig nicht mit derselben Bestimmtheit aufgeführt werden wie in einer späteren Disziplinarklage oder Disziplinarverfügung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 31 A 496/20.BDG -, juris Rn. 84).
  • VG Wiesbaden, 16.02.2023 - 25 K 818/20

    Rückfall in die "nasse Phase" der Alkoholsucht eines alkoholkranken Beamten

    Da zu diesem Zeitpunkt die Einzelheiten des - erst noch zu ermittelnden - Pflichtenverstoßes regelmäßig noch nicht bekannt sind, können sie in der Einleitungsverfügung zwangsläufig nicht mit derselben Bestimmtheit aufgeführt werden wie in einer späteren Disziplinarklage oder Disziplinarverfügung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 31 A 496/20.BDG -, juris Rn. 84).
  • VG Hannover, 19.12.2022 - 18 A 4471/21

    Beleidigung; Disziplinarrecht; Hingabepflicht; Mäßigungsgebot; Fahrlässige

    Damit hat der Kläger die Pflicht zu achtungs- und vertrauensvollem Verhalten gemäß § 34 Satz 3 BeamtStG a.F. verletzt (vgl. zur Äußerung in unangemessener Art und Weise gegenüber Kollegen und Vorgesetzten OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2022 - 31 A 496/20.BDG -, juris Rn. 96).
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