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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 E 125/08   

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https://dejure.org/2008,29691
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 E 125/08 (https://dejure.org/2008,29691)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.02.2008 - 13 E 125/08 (https://dejure.org/2008,29691)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 13 E 125/08 (https://dejure.org/2008,29691)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 E 125/08
    - 1 BvR 1557/01 -, NVwZ 2005, 81 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 17 E 666/13

    Vertretungszwang für eine Anhörungsrüge

    Denn die Anhörungsrüge unterliegt vorliegend keinem Vertretungszwang, weil der Antragsteller eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe geltend macht, §§ 152a Abs. 2 Satz 5, 67 Abs. 4 Satz 1VwGO ("außer im Prozesskostenhilfeverfahren"), vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 E 125/08 -, juris, Rdn. 2; BayVGH, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 8 C 11.1094 -, juris, Rdn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2013 - 13 D 28/13

    Erhebung einer Anhörungsrüge bzgl. des Bestehens eines Vertretungszwangs als

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 E 125/08 -, www.nrwe.de, Rn. 3.
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 C 10.1079

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem die Beschwerde gegen die Versagung

    Da jedoch Prozesskostenhilfeverfahren vom Vertretungszwang ausgenommen sind (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO), war der Kläger für die von ihm persönlich verfasste und eingereichte Anhörungsrüge postulationsfähig (vgl. auch OVG NRW vom 22.2.2008 Az. 13 E 125/08 ).
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