Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 17 A 716/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26079
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 17 A 716/02 (https://dejure.org/2006,26079)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.03.2006 - 17 A 716/02 (https://dejure.org/2006,26079)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. März 2006 - 17 A 716/02 (https://dejure.org/2006,26079)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26079) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 25.02.1993 - 12 TH 2517/92

    AuslG 1990 § 16 Abs 5 begünstigt nicht Ausländer, die abgeleitete Rentenansprüche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 17 A 716/02
    Ob die Klägerin, wie vom Verwaltungsgericht entscheidungstragend zugrunde gelegt, durch § 37 Abs. 5 AufenthG schon deswegen nicht begünstigt wird, weil die Vorschrift nur für Bezieher originärer Renten gelte und die hier in Rede stehende Witwenrente als abgeleiteter Rentenanspruch deswegen von vornherein aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausscheide, so: Hess. VGH, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 12 TH 2517/92 -, EzAR 026 Nr. 1 sowie Juris; Engels in: GK-AuslR, Stand: August 1996, § 16 AuslG, Rn. 127, 130; Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl., 1999, § 16 AuslG, Rn. 28 und 8. Aufl., 2005, § 37 AufenthG, Rn. 27; a.A.: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2005, § 37 AufenthG, Rn. 44; Marx, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl., 2005, § 4 Rn. 181; AuslG-VwV Nr. 16.5.2 Satz 3; VAH-AufenthG, Nr. 37.5.2 Satz 3.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.1999 - 5 K 2048/98
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 17 A 716/02
    Ein Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb in zwei Instanzen erfolglos (Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 1998 - 5 K 2048/98 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juli 1998 - 13 S 1861/98 -).
  • Drs-Bund, 25.04.1990 - BT-Drs 11/6990
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2006 - 17 A 716/02
    Das Gesetzgebungsverfahren zu § 16 Abs. 5 AuslG gibt zwar Aufschluss darüber, dass das Wiederkehrrecht der Rentner ursprünglich an die vormalige Innehabung eines qualifizierten Aufenthaltsrechts anknüpfen sollte, und zwar zunächst an eine Aufenthaltsberechtigung (BT-Drucks. 11/6321 vom 27. Januar 1990, S. 9, sowie BR-Drucks. 11/90 vom 5. Januar 1990, S. 10) und sodann an eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Änderungsvorschlag nach den Beratungen im Innenausschuss, BT-Drucks. 11/6990 vom 24 April 1990, S. 7 und 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - 11 B 1.06

    Wiederkehr eines rentenberechtigten Ausländers

    Die zwischen den Beteiligten streitige und bisher höchstrichterlich nicht entschiedene Frage, ob ein Anspruch auf Wiederkehr nach dieser Vorschrift nur durch den Bezug einer "selbst erwirtschafteten", originären Rente begründet werden kann (so zum - mit § 37 Abs. 5 AufenthG wortgleichen - § 16 Abs. 5 AuslG insbesondere VGH Hessen, Beschluss vom 25. Februar 1993 - 12 TH 2517/92 -, EzAR 026 Nr. 1; unter Berufung hierauf ebenso OVG Berlin, Beschluss vom 11. September 2003 - OVG 6 S 184.03 -, n.v.; Engels, in GK-AuslR, Stand 9/2004, § 16 Rn 127 ff.) oder ob auch abgeleitete Rentenansprüche, insbesondere Witwenrenten, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen können (so Hailbronner, AuslR, § 37 AufenthG Rn 44; offen gelassen, aber mit deutlicher Tendenz zu einer Berücksichtigungsfähigkeit dieser Renten: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 17 A 716/02 -, zitiert nach juris; mit Beschluss vom 26. Juli 2006 - 1 B 89.06 - hat das BVerwG die Revision gegen diese Entscheidung zugelassen mit der Begründung, dass diese dem Gericht Gelegenheit geben könne, "den Anwendungsbereich des § 37 Abs. 5 AufenthG weiter zu klären"; eine Entscheidung im Revisionsverfahren steht noch aus) wäre nach Auffassung des Senats im letzteren Sinne zu beantworten gewesen.

    Aber selbst wenn die genannte Begründung als Hinweis auf den Fall eines durch den Rentner selbst erarbeiteten Rentenanspruchs verstanden würde, so wäre mit dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22. März 2006 - 17 A 716/02 -, zitiert nach juris, Rn. 25 f.) anzunehmen, dass mit der zitierten knappen Gesetzesbegründung nicht mehr als ein Beispiel für einen typischen Anwendungsfall gegeben wurde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht