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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12   

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https://dejure.org/2012,46570
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12 (https://dejure.org/2012,46570)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.11.2012 - 12 B 1252/12 (https://dejure.org/2012,46570)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. November 2012 - 12 B 1252/12 (https://dejure.org/2012,46570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgrund gravierender Defizite im Persönlichkeitsbild und dem damit einhergehenden Fehlen der Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII zur Eignung für die Kindertagespflege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgrund gravierender Defizite im Persönlichkeitsbild und dem damit einhergehenden Fehlen der Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII zur Eignung für die Kindertagespflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 19 L 1624/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2012 - 12 B 815/12

    Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12
    Es mag insofern dahinstehen, ob aus der E-Mail an die Antragsgegnerin vom 24. Oktober 2012 und der dieser anliegenden "Richtigstellung" eine wahre Läuterung der Antragstellerin hervorgeht oder die Einlassung - wie die Antragsgegnerin meint - tendenziell eine bloße Rechtfertigung für das Geschehen ohne ernsthafte Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Problem der Zuverlässigkeit in eigener Person, vgl. dazu, dass die Eignung einer Tagespflegeperson isoliert zu betrachten ist: OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 12 B 815/12 -, juris, darstellt.

    - 12 B 815/12 -, a.a.O., m.w.N., so dass auch zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt dieser letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist.

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12
    - 12 B 12.1048 -, juris, m.w.N.

    - 12 B 12.1048 -, a.a.O., m.w.N., ist vorliegend nicht zu erkennen.

  • BVerwG, 29.04.1985 - 3 B 47.84

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12
    vgl. zum Grundsatz "dolo agit, qui petit, quad statim rediturus est" insoweit: BVerwG, Beschluss vom 29. April 1985 - 3 B 47.84 -, Buchholz 418.21, Nr. 5.
  • OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14

    Kindertagespflege, Erlaubnis, Aufhebung, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit

    Entweder ist jemand für die Kindertagespflege geeignet oder er ist es nicht (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris Rn. 23).

    Allein schon aufgrund der bewussten Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflichten und ganz ungeachtet des Grades der konkret in Kauf genommenen Kindeswohlgefährdung ist von einer Unzuverlässigkeit und fehlenden Eignung auszugehen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris Rn. 21 für den Fall, dass eine Tagespflegerin ein ihr anvertrautes Kind zurücklässt und von ihrem Lebensgefährten beaufsichtigen lässt, der keine Tagespflegeerlaubnis hat).

  • OVG Sachsen, 23.10.2017 - 4 B 173/17

    Anhörung; Aufhebung; Kindertagespflege

    Allein schon aufgrund der bewussten Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflichten und ganz ungeachtet des Grades der konkret in Kauf genommenen Kindeswohlgefährdung ist regelmäßig von einer Unzuverlässigkeit und fehlenden Eignung auszugehen (SächsOVG, Beschl. vom 27. Mai 2014 a. a. O., Rn. 20; Beschl. v. 7. Juli 2016 a. a. O., Rn. 7; OVG NRW Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 , juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 12 A 283/13

    Untersagung der Weiterbeschäftigung einer Person als Leiter eines kommunalen

    Für den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung, der der vollständigen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, vgl. dazu etwa: OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 12 B 507/11 -, juris, m.w.N., bedeutet das, die Verlässlichkeit der Klägerin, den Schutz der Kinder zu gewährleisten, nicht daran messen zu dürfen, ob diese "bereits in den Brunnen gefallen sind", vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris (zu § 43 SGB VIII), sondern - weil das Verständnis vom Vorliegen einer Gefährdung auf die Anforderungen für die Überzeugungsbildung vom Vorliegen mangelnder Eignung, in die das Moment der Gefährdung implantiert ist, zurückschlägt - auch Umstände berücksichtigen zu dürfen, die aus objektiver Sicht von der Klägerin das unmissverständliche Erscheinungsbild abgeben, nicht hinreichend zuverlässig zu sein.

    Allerdings dürfte eine auf dem beschriebenen Weg zustande gekommene Annahme, die Klägerin sei ungeeignet - wobei offen bleiben kann, ob hier trotz des Charakters der Tätigkeitsuntersagung als Dauerverwaltungsakt die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist -, so für den Entzug einer Tagespflegeerlaubnis mangels Eignung nach § 43 Abs. 2 SGB VIII: BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris m. H. auf BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 6 C 15.04 -, BVerwGE 124, 110, juris (zum Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer); dem BayVGH folgend: OVG NRW, Beschlüsse vom 26. Juli 2012 - 12 B 815/12 -, juris, m.w.N., und vom 22. November 2012 -12 B 1252/12 -, a.a.O. - zum gaststättenrechtlichen Beschäftigungsverbot auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juni 1993.

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