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OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 12 A 2320/05 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 12 A 2320/05 (https://dejure.org/2006,22180)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berufungszulassung - Ausbildung in Werkstatt für behinderte Menschen - Keine Anrechnung von Ausbildungsgeld als Einkommen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung von Ausbildungsgeld nach § 104 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m.§ 107 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) als Einkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 20.05.2005 - 18 K 1821/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 12 A 2320/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 16 A 176/05
Ausbildung im Berufsbildungsbereich einer WfbM - Keine Anrechnung von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 12 A 2320/05
vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Februar 2006 - 16 A 176/05 - zur insoweit identischen Frage der Anrechnung des Ausbildungsgeldes im Rahmen des GSiG, das in § 3 Abs. 2 GSiG auf die hier ebenfalls einschlägigen Regelungen der §§ 76 und 77 BSHG verweist.
- LSG Sachsen, 20.03.2008 - L 3 SO 25/07
Anspruch auf Sozialhilfe, Berücksichtigung von Ausbildungsgeld als Einkommen
Dieser gesetzlichen Zweckbestimmung würde es widersprechen, das Ausbildungsgeld nach § 104 Abs. 1 Nr. 2, § 107 SGB III im Rahmen der Sozialhilfe als Einkommen anzurechnen, da dann der mit dem Ausbildungsgeld verfolgte Zweck einer Zusatzleistung nicht mehr verwirklicht werden könne (Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 12 A 2320/05).Mit dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (Beschluss vom 22. Dezember 2006 - 12 A 2320/05 - JURIS-Dokument Rdnr. 6), ist vielmehr infrage zu stellen, ob sich aus § 45 Abs. 5 Nr. 1 SGB IX bereits ableiten lässt, das Ausbildungsgeld diene der Sicherung des Lebensunterhalts.