Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 A 2838/13.PVL |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Mitbestimmung, Personalrat, Maßnahme, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Unfallgefahr, Kraftfahrtauglichkeit, Untersuchung, Polizeidienst, Polizeiarzt, Blutentnahme, Blutwert
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Mitbestimmung, Personalrat, Maßnahme, Arbeitsschutz, Gesundheits-schutz, Unfallgefahr, Kraftfahrtauglichkeit, Untersuchung, Polizeidienst, Polizeiarzt, Blutentnahme, Blutwert
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung der Entscheidung eines Polizeiarztes bzgl. Erweiterung des Umfangs der Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchung der im Polizeidienst tätigen Beschäftigten als eigene Maßnahme der Dienststelle; Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich Einführung einer regelmäßigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung der Entscheidung eines Polizeiarztes bzgl. Erweiterung des Umfangs der Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchung der im Polizeidienst tätigen Beschäftigten als eigene Maßnahme der Dienststelle; Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich Einführung einer regelmäßigen ...
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mitbestimmung des Personalrats bei Erweiterung des Umfangs der Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchung
Verfahrensgang
- VG Aachen, 28.11.2013 - 16 K 1366/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 A 2838/13.PVL
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 711
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2017 - 6 A 462/16
Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei Untersagung des Führens von …
Das OVG NRW habe mit Beschluss vom 24. März 2015 - 20 A 2838/13.PVL - festgestellt, dass die Erweiterung des Umfangs der Kraftfahrzeugtauglichkeitsuntersuchung durch die Einführung einer regelmäßigen Blutentnahme durch den Polizeiarzt und deren labortechnisches Aufarbeiten, sowie die Möglichkeit, Laborbefunde eines niedergelassenen Arztes beizubringen, der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW unterliege.