Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1995 - 20 B 3405/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten der Gewässeraufsicht; Beseitigung einer Gefahr
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.12.1993 - 8 L 5381/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1995 - 20 B 3405/93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1988 - 20 A 2659/87
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1995 - 20 B 3405/93
Senatsurteil vom 16.12.1988 - 20 A 2659/87 - Senatsurteil vom 12.11.1986 - 20 A 596/84 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1997 - 20 A 6979/95
Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme
Seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat der Senat mit Beschluß vom 24. Mai 1995 - 20 B 3405/93 - stattgegeben.Der Senat hat in seinem Beschluß vom 24. Mai 1995 - 20 B 3405/93 -, ZfW 1996, 463, der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gleichen Rubrums ergangen ist und auf den wegen der Erwägungen im einzelnen verwiesen wird, ausgeführt, daß zu den Kosten von Maßnahmen der Gewässeraufsicht im Sinne des § 118 LWG nicht diejenigen Kosten zählen, die der Gewässeraufsichtsbehörde aufgrund der Ersatzvornahme einer dem Ordnungspflichtigen zur Gefahrenabwehr aufgegebenen Beseitigung einer Bodenverunreinigung entstanden sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1995 - 20 A 3252/93
Grundsätze der Kostenerstattung und Verursacherprinzip
§ 118 LWG soll in Abweichung von dem hergebrachten Grundsatz, daß die Kosten der Gewässeraufsicht von den Trägern der jeweiligen Wasserbehörden aus allgemeinen Deckungsmitteln aufzubringen sind, eine Rechtsgrundlage für die Abwälzung der Überwachungskosten auf den Überwachten bilden, soweit dieser die Überwachung und deshalb deren Kosten durch sein unerlaubtes Tun veranlaßt hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Mai 1995 - 20 B 3405/93). - VG Düsseldorf, 08.06.2004 - 6 K 8271/02
Rechtmäßigkeit eines Kostenerstattungsbescheides für die Einrichtung von …
Dafür stehen ihnen die Eingriffsbefugnisse nach allgemeinem Ordnungsrecht zur Verfügung, so OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 20 B 3405/93 -, NWVBl. 1996, 27 und Urteil vom 21. August 1997 - 20 A 6979/95 -.