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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04   

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https://dejure.org/2006,23647
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04 (https://dejure.org/2006,23647)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2006 - 20 A 2531/04 (https://dejure.org/2006,23647)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 20 A 2531/04 (https://dejure.org/2006,23647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf von fünf Waffenbesitzkarten nebst Munitionserwerbsberechtigung; Mangelnde Zuverlässigkeit aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzter Beihilfe zur Förderung der Prostitution in Tateinheit mit Zuführung zur Prostitution und Zuhälterei sowie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2006 - 11 LB 178/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Beurteilung nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Januar 2006 - 11 LB 178/05 -, DVBl. 2006, 528 (Ls), OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. März 2005 - 1 M 279/04 - und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2004 - 1 S 976/04 -, VBlBW 2005, 102.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2004 - 1 S 976/04

    Widerruf der Waffenbesitzkarte - maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtslage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
    vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Januar 2006 - 11 LB 178/05 -, DVBl. 2006, 528 (Ls), OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. März 2005 - 1 M 279/04 - und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2004 - 1 S 976/04 -, VBlBW 2005, 102.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 20 A 1490/05

    Voraussetzungen der erforderlichen jagdrechtlichen Zuverlässigkeit; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
    vgl. Beschluss des Senats vom 6. September 2005 - 20 A 1490/05 - mit Bezug auf die Änderung der Zuverlässigkeitsregelungen gemäß § 5 WaffG 2002.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 18. Februar 1983 - 1 C 158.80 -, BVerwGE 67, 16, 20 - zum Eingreifen der Bestimmungen über einen Widerruf bei nachträglicher Unzuverlässigkeit nach dem Waffengesetz 1972 darauf abgehoben hat, ob die "nachträglich eingetretenen Tatsachen nach dem im Zeitpunkt ihrer Eintritts für ihre Bewertung maßgeblichen Recht zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen", kann dem für die hier relevante Frage kein maßgeblicher Aussagegehalt gegeben werden, weil es seinerzeit um Fälle ging, in denen das Inkrafttreten der Widerrufs- und Zuverlässigkeitsregelungen und die Möglichkeit der Erteilung der Waffenbesitzkarten zeitlich zusammenfielen, also ein Tatsacheneintritt zwischen der Erlaubniserteilung und einer Änderung der im Zeitpunkt des Widerrufs geltenden gesetzlichen Zuverlässigkeitskriterien gar nicht in Rede stand.
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
    Soweit es die angeführte Passage in einer Entscheidung zum Waffengesetz 1976 aufgreift - Urteil vom 30. April 1985 - 1 C 12.83 -, BVerwGE 71, 234, 243 - kommt dem im dort entschiedenen Fall ebenfalls keine tragende Bedeutung zu und stellt eher ein abrundendes Zitat zu dem der hier vertretenen Auffassung entsprechenden Obersatz dar, dass "der Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen nachträglichen Eintritts von Versagungstatsachen ... nicht einer vergangenen, sondern der im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf gegebenen Rechtslage hinsichtlich der Voraussetzungen für die weitere Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen Rechnung tragen" soll.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
    Eine solche unechte Rückwirkung erfordert nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts - vgl. etwa Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, BVerfGE 109, 133 (182) - eine Abwägung zwischen dem Gewicht der berührten Vertrauensschutzbelange und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl.
  • VGH Bayern, 14.11.2003 - 21 CS 03.2056
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
    Der vom Kläger im Anschluss an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - vgl. Beschluss vom 14. November 2003 - 21 Cs 03.2056 - vertretenen Auffassung, bei der Anwendung von § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 sei ein Rückbezug auf früheres Recht mit Blick darauf erforderlich, ob die nachträglich eingetretene Tatsache zur Versagung hätte führen müssen, ist nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 20.09.2023 - 24 CS 23.650

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in der Partei "Die Heimat"

    Hinsichtlich der Frage, ob der Jagdschein rechtmäßig erteilt worden ist, ist auf den Zeitpunkt der letzten Verlängerung im Jahr 2021 abzustellen, da die Zuverlässigkeit bei der Verlängerung stets neu zu beurteilen ist und die Maßstäbe den aktuell geltenden Vorschriften zu entnehmen sind (vgl. Lorz/Metzger, Jagdrecht, 5. Aufl. 2023, § 15 BJagdG Rn. 12; OVG NW, U.v. 24.05.2006 - 20 A 2531/04 - juris Rn. 37).
  • VG Gelsenkirchen, 08.08.2019 - 17 K 42/18
    Der Widerruf der Waffenbesitzkarte in Ziffer 1. der Ordnungsverfügung, der seine Rechtsgrundlage in § 45 Abs. 2 S. 1 WaffG in der Fassung vom 26. März 2008 findet, zur Anwendbarkeit des § 45 Abs. S.1 WaffG auf waffenrechtliche Erlaubnisse, die vor In-Kraft-Treten des § 45 Abs. 2 S. 1 WaffG durch Art. 19 Nr. 1 WaffRNeuRegG vom 1. April 2003 erteilt wurden, vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 2531/04 -, juris Rn. 20; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 -, juris.
  • VG Aachen, 15.03.2013 - 6 K 1638/11

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb und den Besitz einer

    Ein Vorrang, eine Bindungswirkung oder auch nur eine Maßgeblichkeit der jagdrechtlichen Beurteilung für das Waffenrecht ist damit gerade nicht gegeben, vgl. VG Aachen, Urteil vom 31. März 2004 - 6 K 1922/03 -, sowie die nachfolgenden Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 24. Mai 2006 - 20 A 2531/04 - BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, alle .
  • VG Münster, 30.01.2007 - 1 K 2594/05

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von

    vgl. zu der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage der Anwendbarkeit von § 45 WaffG 2002 im Fall des Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnisse, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift erteilt worden sind: OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 2531/04; Bayer. VGH, Beschluss vom 14. November 2003 - 21 Cs 03.2056 - Nieders.
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