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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97 (https://dejure.org/1998,4285)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.06.1998 - 9 A 2976/97 (https://dejure.org/1998,4285)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 (https://dejure.org/1998,4285)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97
    vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 (242).

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. März 1971 - 2 BvL 3/68 -, BVerfGE 30, 272 (287); Beschluß vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 (261); Beschluß vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -.

    vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Mai 1986, a.a.O. S. 261.

    Abgesehen davon fehlt der behördeninternen förmlichen Anmeldung der Neuregelung notwendigerweise die für die Beseitigung des Vertrauensschutzes erforderliche Publizität eines Gesetzesbeschlusses des Bundestages, der offen zutage liegt und von jedem zur Kenntnis genommen werden kann, vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Mai 1986, a.a.O., S. 262, so daß auch unter diesem Aspekt nicht auf die förmliche Anmeldung der Neuregelung im verwaltungsinternen Verfahren, sondern nur auf den Beschluß der Landesregierung abgestellt werden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1998 - 9 A 2215/98

    Rechtmäßigkeit einer Kommunalaufsichtsmaßnahme

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97
    Diese Grundsätze gelten nach Auffassung des erkennenden Senats erst recht in bezug auf den Satzungsbeschluß eines Gemeinderates über die rückwirkende Erhöhung des Gebührensatzes für kommunale Benutzungsgebühren, vgl. OVG NW, Beschluß vom 5. Juni 1998 - 9 A 2215/98 - unter Bezugnahme auf VG Aachen, Urteil vom 13. Februar 1998 - 7 K 3575/94 -, da es im gemeindlichen Satzungserlaßverfahren kein dem förmlichen Gesetzesbeschluß des Bundestages entsprechendes "Zwischenergebnis" gibt und erst mit dem Beschluß des Rates über die Satzung wesentliche Unsicherheitsfaktoren hinsichtlich des "Ob" und des "Wie" der bis zu diesem Zeitpunkt lediglich als formlose Beschlußvorlage vorliegenden Neuregelung beseitigt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93

    Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. März 1995 - 2 S 1595/93 -.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97
    vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. März 1971 - 2 BvL 3/68 -, BVerfGE 30, 272 (287); Beschluß vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 (261); Beschluß vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -.
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97
    vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. März 1971 - 2 BvL 3/68 -, BVerfGE 30, 272 (287); Beschluß vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 (261); Beschluß vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 -.
  • VG Köln, 26.10.2009 - 25 K 646/08

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides i.R.d. Zulassung eines Arzneimittels als

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 - OVGE MüLü 47, 50, zu dem mit § 11 Abs. 1 VwKostG übereinstimmenden § 11 Abs. 1 a.F. des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (anders ausdrücklich die heute geltende Fassung des § 11 Abs. 1 GebG NRW, wonach die Gebühr bei Antragseingang nur dem Grunde nach, der Höhe nach jedoch erst bei Beendigung der Amtshandlung entsteht); ebenso zu § 11 Abs. 1 VwKostG, OVG NRW, Urteil vom 06. Dezember 2001 - 9 A 679/01 - zur rückwirkenden Änderung von gebührenrechtlichen Rechtsnormen s. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2006 - 3 B 1933/05 -.

    OVG NRW, Urteil vom a.a.O. 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

    Wird ein Gebührentatbestand neu eingeführt, so sind im Lichte des Vertrauensschutzes relativ strenge Anforderungen zu stellen; eine Vertrauensposition des Antragstellers - der die Amtshandlung zum Zeitpunkt der Antragstellung für gebührenfrei halten durfte - dürfte frühestens durch die Einleitung eines förmlichen, auf die Einführung der neuen Tarifstelle oder Gebührenziffer zielenden Änderungsverfahrens des Normgebers beseitigt werden, wenn dem Antragsteller die Änderungsabsicht bekannt war, vgl. OVG NW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 9 A 111/05

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von

    OVG NRW, Urteile vom 28.11.2007 - 9 A 4024/05 -, juris, vom 24.6.1998 - 9 A 2976/97 -, OVGE 47, 50, und vom 30.11.1983 - 3 A 2247/82 - siehe auch Nr. 3.5.2 der inzwischen aufgehobenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gebührengesetzes NRW vom 28.4.1975, MBl.

    OVG NRW, Beschluss vom 9.10.1997 - 9 A 2976/97 -, und Urteil vom 30.11.1983 - 3 A 2247/82 - ihre Zulässigkeit ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten, vgl. Susenberger/Weißauer, GebG NRW, Stand: 12/2006, § 1 GebG NRW Anm. 17; VG Minden, Urteil vom 15.7.1999 - 9 K 1895/98 -.

  • VG Köln, 03.09.2007 - 25 K 8570/04
    Dem steht nicht entgegen, dass grundsätzlich gemäß § 11 Abs. 1 VwKostG die Gebührenschuld bei antragsgebundenen Amtshandlungen dem Grunde und der Höhe nach schon mit dem Eingang des Antrags entsteht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 - OVGE MüLü 47, 50, zu dem mit § 11 Abs. 1 VwKostG übereinstimmenden § 11 Abs. 1 a.F. des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (anders ausdrücklich die heute geltende Fassung des § 11 Abs. 1 GebG NRW, wonach die Gebühr bei Antragseingang nur dem Grunde nach, der Höhe nach jedoch erst bei Beendigung der Amtshandlung entsteht); ebenso zu § 11 Abs. 1 VwKostG, OVG NRW, Urteil vom 06. Dezember 2001 - 9 A 679/01 - zur rückwirkenden Änderung von gebührenrechtlichen Rechtsnormen s. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2006 - 3 B 1933/05 -.

    OVG NRW, Urteil vom a.a.O. 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

    Wird ein Gebührentatbestand neu eingeführt, so sind im Lichte des Vertrauensschutzes relativ strenge Anforderungen zu stellen; eine Vertrauensposition des Antragstellers - der die Amtshandlung zum Zeitpunkt der Antragstellung für gebührenfrei halten durfte - dürfte frühestens durch die Einleitung eines förmlichen, auf die Einführung der neuen Tarifstelle oder Gebührenziffer zielenden Änderungsverfahrens des Normgebers beseitigt werden, wenn dem Antragsteller die Änderungsabsicht bekannt war, vgl. OVG NW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

  • VG Köln, 03.09.2007 - 25 K 1727/06
    Dem steht nicht entgegen, dass grundsätzlich gemäß § 11 Abs. 1 VwKostG die Gebührenschuld bei antragsgebundenen Amtshandlungen dem Grunde und der Höhe nach schon mit dem Eingang des Antrags entsteht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 - OVGE MüLü 47, 50, zu dem mit § 11 Abs. 1 VwKostG übereinstimmenden § 11 Abs. 1 a.F. des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (anders ausdrücklich die heute geltende Fassung des § 11 Abs. 1 GebG NRW, wonach die Gebühr bei Antragseingang nur dem Grunde nach, der Höhe nach jedoch erst bei Beendigung der Amtshandlung entsteht); ebenso zu § 11 Abs. 1 VwKostG, OVG NRW, Urteil vom 06. Dezember 2001 - 9 A 679/01 - zur rückwirkenden Änderung von gebührenrechtlichen Rechtsnormen s. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2006 - 3 B 1933/05 -.

    OVG NRW, Urteil vom a.a.O. 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

    Wird ein Gebührentatbestand neu eingeführt, so sind im Lichte des Vertrauensschutzes relativ strenge Anforderungen zu stellen; eine Vertrauensposition des Antragstellers - der die Amtshandlung zum Zeitpunkt der Antragstellung für gebührenfrei halten durfte - dürfte frühestens durch die Einleitung eines förmlichen, auf die Einführung der neuen Tarifstelle oder Gebührenziffer zielenden Änderungsverfahrens des Normgebers beseitigt werden, wenn dem Antragsteller die Änderungsabsicht bekannt war, vgl. OVG NW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

  • VG Köln, 03.09.2007 - 25 K 1786/06

    Streit über die Höhe von Gebühren für die Zulassung von Arzneimitteln als

    Dem steht nicht entgegen, dass grundsätzlich gemäß § 11 Abs. 1 VwKostG die Gebührenschuld bei antragsgebundenen Amtshandlungen dem Grunde und der Höhe nach schon mit dem Eingang des Antrags entsteht, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 - OVGE MüLü 47, 50, zu dem mit § 11 Abs. 1 VwKostG übereinstimmenden § 11 Abs. 1 a.F. des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (anders ausdrücklich die heute geltende Fassung des § 11 Abs. 1 GebG NRW, wonach die Gebühr bei Antragseingang nur dem Grunde nach, der Höhe nach jedoch erst bei Beendigung der Amtshandlung entsteht); ebenso zu § 11 Abs. 1 VwKostG, OVG NRW, Urteil vom 06. Dezember 2001 - 9 A 679/01 - zur rückwirkenden Änderung von gebührenrechtlichen Rechtsnormen s. auch OVG NRW, Beschluss vom 27. April 2006 - 3 B 1933/05 -.

    OVG NRW, Urteil vom a.a.O. 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

    Wird ein Gebührentatbestand neu eingeführt, so sind im Lichte des Vertrauensschutzes relativ strenge Anforderungen zu stellen; eine Vertrauensposition des Antragstellers - der die Amtshandlung zum Zeitpunkt der Antragstellung für gebührenfrei halten durfte - dürfte frühestens durch die Einleitung eines förmlichen, auf die Einführung der neuen Tarifstelle oder Gebührenziffer zielenden Änderungsverfahrens des Normgebers beseitigt werden, wenn dem Antragsteller die Änderungsabsicht bekannt war, vgl. OVG NW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, a.a.O.

  • VG Düsseldorf, 09.11.2005 - 5 K 4129/05

    "Echte" Rückbewirkung einer Rechtsfolge durch die nachträgliche Erhöhung eines

    2.1 Am 1. Januar 2005 - als maßgeblichem Zeitpunkt, auf den sich die Rückbewirkung der Gebührensatzerhöhung hier gemäß den obigen Ausführungen erstreckt, weil die Jahresgebühr bereits zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe entstanden war - vgl. zu diesem Zeitpunkt allgemein: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, OVGE 47, 50 (56).

    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 -, BVerfGE 72, 200 (260 ff.) m.w.N.; in diesem Sinne etwa auch OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, OVGE 47, 50 (55).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -,OVGE 47, 50 (55 f.).

  • VG Düsseldorf, 25.06.2002 - 17 K 6464/99

    Abfallrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Gebührennachforderung für die

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 in Art. 11 der 9. ÄndVO zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung eine gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende Rückbewirkung von Rechtsfolgen festgestellt.

    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Entscheidung zu Art. 11 der 9. ÄndVO in Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht zu Bundesgesetzen entwickelten Kriterien festgestellt, dass "?jedenfalls im Fall der Neueinführung einer Tarifstelle (...) lediglich ein Beschluss des für die Einführung der Neuregelung zuständigen Organs, hier der Landesregierung, über den Erlass der Änderungsverordnung ein bis dahin bestehendes Vertrauen auf die geltende Rechtslage beseitigen" kann, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97.

  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 6228/10

    Jugendschutzrechtliche Haftung eines Domaininhabers

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 1997 - 9 A 2976/97 - und Urteil vom 30. November 1983 - 3 A 2247/82 - ihre Zulässigkeit ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten, vgl. Susenberger/Weißauer, GebG NRW, Stand: Dezember 2006, § 1 GebG NRW Anm. 17; VG Minden, Urteil vom 15. Juli 1999 - 9 K 1895/98 -.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2012 - 27 K 603/11

    Beanstandung; Untersagung; Zeitpunkt; Entwicklungsbeeinträchtigung;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 1997 - 9 A 2976/97 - und Urteil vom 30. November 1983 - 3 A 2247/82 - ihre Zulässigkeit ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten, vgl. Susenberger/Weißauer, GebG NRW, Stand: Dezember 2006, § 1 GebG NRW Anm. 17; VG Minden, Urteil vom 15. Juli 1999 - 9 K 1895/98 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2022 - 3 LB 851/17

    Heranziehung zu Verwaltungsgebühren für Antrag auf Erteilung eines

    Nachträgliche Rechtsänderungen haben dann grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Faktoren haben, auch wenn die Amtshandlung unter der Geltung des neuen Rechts erst beendet wird (OVG Münster, Urteil vom 24. Juni 1998 - 9 A 2976/97 -, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 9 A 1565/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids auf Zahlung von Baugebühren für die

  • VG Greifswald, 11.10.2017 - 3 A 1233/16

    Entstehung der Gebührenschuld nach VwKostG MV § 11 Abs 1: Vorliegen eines neuen

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15

    Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte

  • VG Frankfurt/Oder, 21.11.2019 - 5 K 2765/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2020 - 9 A 1036/18

    Erhebung von Baugenehmigungsgebühren für die Errichtung einer außerhalb des

  • VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2016 - 9 K 5462/15

    Gebührenfestsetzung; Antrag; Anzeigeverfahren; Tarifstelle; Zeitpunkt;

  • VG Köln, 25.04.2001 - 25 L 835/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenbescheid für die Nachzulassung eines

  • VG Köln, 14.11.2000 - 25 L 2133/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Kostenbescheides für die Nachzulassung eines

  • VG Münster, 02.10.2009 - 7 K 2530/08

    Aufhebung eines Gebührenfestsetzungsbescheid bzgl. Kosten fürÜberprüfung einer

  • VG Köln, 07.02.2001 - 25 L 2726/00

    Ausgestaltung der Verjährung einer arzneimittelrechtlichen Kostenschuld i.S.d.

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