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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1994 - 4 B 2746/93   

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https://dejure.org/1994,5546
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1994 - 4 B 2746/93 (https://dejure.org/1994,5546)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.01.1994 - 4 B 2746/93 (https://dejure.org/1994,5546)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 4 B 2746/93 (https://dejure.org/1994,5546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sperrzeit; Gaststätte; Lärm; Vorverlegung; Verkehrslärm; Nachtruhe; Besucher; Gäste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GastG § 18 Abs. 1; NWGaststVO § 19

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GastG § 18 Abs. 1 ; NWGaststVO § 19

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 27
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • VG Münster, 26.06.2013 - 9 L 213/13

    Vorverlegung der Sperrzeit wegen unzumutbarer Lärmverhältnisse im Zusammenhang

    vgl. bereits OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 1994 - 4 B 2746/93 -, NVwZ-RR 1995, 27 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2006 - 1 R 21/06 -, NVwZ-RR 2007, 598.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 1994 a.a.O..

  • VG Gießen, 17.10.2011 - 8 L 2401/11

    Sperrzeitverlängerung

    Hinsichtlich der Lärmereignisse ist dabei allerdings nicht nur auf einen gemittelten Lärmwert (Beurteilungs- bzw. Mittelungspegel) - wie er offensichtlich der Handmessung der Antragsgegnerin zugrunde liegt ("L Aeq") -, abzustellen, sondern maßgeblich in den Blick zu nehmen sind einzelne herausgehobene Lärmereignisse in Form von Spitzenpegeln (vgl. dazu OVG Saarl., U. v. 29.08.2006 - 1 R 21/06 -, NVwZ-RR 2007, 598, 601 rSp.; OVG NW, B. v. 25.01.1994 - 4 B 2746/93 -, GewArch 1994, 494, 495 rSp; VG Düsseldorf, B. v. 16.05.1990 - 18 L 753/90 -, NVwZ 1991, 813 f.).
  • VG Münster, 30.10.2013 - 9 K 1971/12

    Himmel und Hölle muss um 1.00 Uhr schließen

    Das ist dann der Fall, wenn für die Nachbarschaft, insbesondere für die Bewohner der angrenzenden Grundstücke, unzumutbare Lärmbelästigungen entstehen, die insbesondere in der Nachtzeit nicht hinzunehmen sind vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 1994 - 4 B 2746/93 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - 14 S 779/94

    Sperrzeit für Spielhallenbetrieb: Bestimmtheit einer Verordnungsermächtigung;

    Diese Eingrenzung ist auch der Ermächtigung in § 18 Abs. 1 S. 1 GastG zugrundezulegen (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 11.12.1991, GewArch 1992, 190; OVG Münster, Beschluß vom 25.01.1994, NVwZ-RR 1995, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 6 S 264/05

    Villinger Lokale dürfen an Fastnacht länger geöffnet bleiben

    Abgesehen davon, dass - wie ausgeführt - bei der Zumutbarkeit derartiger Überschreitungen noch weitere Gesichtspunkte, insbesondere deren Dauer, die jeweilige Situation und die Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung, zu berücksichtigen sind, korrespondierte einem Verstoß gegen (auch nachbarschützende) öffentlich-rechtliche Vorschriften - hier der §§ 3, 22 BImSchG - noch kein unmittelbarer Anspruch des Bürgers auf polizeiliches bzw. gaststättenrechtliches Einschreiten (anders OVG NW, Beschl. v. 25.01.1994, NVwZ-RR 1995, 27 bei dauernden unzumutbaren Lärmbelästigungen; unklar Thür. OVG, Urt. v. 11.02.2003, a.a.O.).
  • VG Münster, 13.12.2007 - 9 L 647/07

    Gaststätte "Schwarzes Schaf" muss ab sofort bereits ab 3 Uhr schließen

    Das ist dann der Fall, wenn für die Nachbarschaft, insbesondere für die Bewohner der angrenzenden Grundstücke, unzumutbare Lärmbelästigungen entstehen, die insbesondere in der Nachtzeit nicht hinzunehmen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 1994 - 4 B 2746/93 -.
  • VG Leipzig, 05.02.1998 - 5 K 1583/97

    Verstoß gegen nachbarschützende Normen des Baurechts; Rechtliches Interesse des

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  • VG Oldenburg, 03.12.2002 - 4 B 3205/02

    Baugenehmigung; Baumaßnahme; Belästigung; Besucher; Gebot der Rücksichtnahme;

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