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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2000 - 14 A 4921/99   

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https://dejure.org/2000,10719
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2000 - 14 A 4921/99 (https://dejure.org/2000,10719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.02.2000 - 14 A 4921/99 (https://dejure.org/2000,10719)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - 14 A 4921/99 (https://dejure.org/2000,10719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 6 K 7907/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2000 - 14 A 4921/99

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 212
  • DVBl 2001, 319 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - 5 A 924/07

    Richtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung i.S.v. § 58 Abs. 2

    OVG NRW, Urteil vom 25.2.2000 - 14 A 4921/99 -, NVwZ 2001, 212.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

    Da eine Frist, die vom Zugang des Bescheides an läuft, früher ablaufen kann als die, die von dem - fiktiven - Zeitpunkt an rechnet, in dem die Zustellung nach § 4 LVwZG als bewirkt gilt, kann der Fehler dazu führen, dass zum Ende der Frist die Erhebung von Einwendungen in der durch die Belehrung nach § 55 Abs. 2 Satz 3 LBO ausgelösten fehlerhaften Vorstellung unterbleibt, die Frist des § 55 Abs. 2 Satz 1 LBO sei bereits abgelaufen, obwohl sie in Wirklichkeit noch läuft (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.02.2000 - 14 A 4921/99 -, NVwZ 2001, 212; vgl. auch zu Rechtsbehelfsbelehrungen: Kopp/Schenke, VwGO, § 58 RdNr. 12; Meissner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Band 1, § 58 RdNr. 29).
  • VG Oldenburg, 10.09.2008 - 7 A 533/07

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung in Musterungsbescheid; Rechtsbehelfsbelehrung;

    Eine solche Belehrung ist unrichtig, wenn die Zustellung gesetzlich vorgeschrieben ist (wie hier durch § 44 Abs. 1 WPflG) und die Behörde die Zustellung per Einschreiben nach § 4 VwZG wählt (BSG, Urteil vom 6. Dezember 1996, 13 RJ 19/96, BSGE 79, 293 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Februar 2000, 14 A 4921/99, NVwZ 2001, 212 ff.; Meissner, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Stand: 15. Ergänzungslieferung 2007, § 58 Rn. 29; Kopp/ Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 58 Rn. 12).
  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 3 K 1703/08

    Abgabenrecht - Gebührenbescheid für Abwasser u. a.

    Es kommt deshalb nicht auf den etwaigen individuellen Kenntnisstand des Klägers oder dessen Kundigkeit und Wissen hinsichtlich des Fehlers an (OVG Münster, Urt. v. 25.02.2000 - 14 A 4921/99 - juris Rn. 23).
  • VG Hamburg, 17.12.2014 - 2 E 4793/14

    Erste Prüfung für Juristen; Schwerpunktbereichsprüfung; Rechtsbehelfsbelehrung;

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, dass innerhalb eines Monats ab "Zugang" Widerspruch erhoben werden könne, ist unrichtig (OVG Münster, Urt. v. 25.2.2001, 14 A 4921/99, NVwZ 2001, 212, juris Rn. 19 ff.; Czybulka/Kluckert, in Sodan/Ziekow, 4. Aufl. 2014, § 58 Rn. 56).
  • VG Berlin, 25.03.2019 - 12 K 4.18

    Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Integrierten Sekundarschule

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 25. Februar 2000 - 14 A 4921/99, NWVBl. 2000, 350), die für einen solchen Fall davon ausgeht, dass die Rechtsbehelfsbelehrung richtig sei, überzeugt nicht.
  • VG Augsburg, 03.11.2010 - Au 4 K 10.475

    Kühlgeräterecyclinganlage; Auflagenverstöße; Stilllegung; Untersagung

    Die schriftliche Bestätigung vom 26. März 2010 enthielt lediglich die Rechtsbehelfsbelehrung, dass gegen "diesen Bescheid" Klage erhoben werden könne und bezog sich damit ersichtlich nicht auf den mündlichen Verwaltungsakt (vgl. dazu: OVG Münster, NvWZ 2001, 212 (213)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2021 - 14 B 1362/21

    Vorläufige Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung des Dritten Abschnitts der

    Denn bereits diese sind als - mündlich bekannt gegebene - Verwaltungsakte zu qualifizieren, die von den anschließend erlassenen "Bescheiden" des Antragsgegners lediglich schriftlich bestätigt wurden, vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25.4.2008 - 7 ZB 07.2331 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 25.2.2000 - 14 A 4921/99 -, juris, Rn. 23, sodass eine Rechtsbehelfsbelehrung mit diesem Inhalt geeignet ist, einen Irrtum über den genauen Gegenstand eines Widerspruchs hervorzurufen.
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