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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11 (https://dejure.org/2012,12672)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.2012 - 12 A 659/11 (https://dejure.org/2012,12672)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 (https://dejure.org/2012,12672)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a SGB VIII; Übernahme der Kosten der Beschulung durch eine Privatschule aus Mitteln der Eingliederungshilfe; Berücksichtigung einer Selbstbeschaffung von Leistungen durch die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a; SGB VIII § 36a Abs. 3
    Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach Maßgabe des § 35a SGB VIII; Übernahme der Kosten der Beschulung durch eine Privatschule aus Mitteln der Eingliederungshilfe; Berücksichtigung einer Selbstbeschaffung von Leistungen durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86 ff. (88), m. w. N. insbesondere zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, und Beschluss vom 18. August 2004 - 12 A 1174/01 -, juris; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 -, BVerwGE 124, 83 = FEVS 57, 481.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83 = NVwZ 2006, 697.

    vgl. zu dieser Funktion des Antrags: OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2007 - 12 A 673/06 - Urteil vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, FEVS 55, 86 (90), jeweils u. a. mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83; Urteil vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. August 2005 - 5 C 18.04 -, BVerwGE 124, 83, juris; vom 28. September 2000 - 5 C 29.99 -, BVerwGE 112, 98, juris; vom 26. November 1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. März 2007 - 7 E 10212/07 -, FEVS 58, 477, juris; HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1799/08 -, NVwZ-RR 2010, 59, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15. Juli 2011 - 12 A 1168/11 -, m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - 12 A 255/08

    Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Schule als Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11
    Diese Grundsätze sind als § 36a Abs. 3 SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz - KICK - vom 8. September 2005 (BGBl. I S. 2729) zum 1. Oktober 2005 ausdrücklich normiert worden, so schon OVG NRW, Urteil vom 4. Februar 2009 - 12 A 255/08 -, m. w. N., wenn der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen nur verpflichtet sein soll, wenn der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat (Nr. 1), die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe vorlagen (Nr. 2) und die Deckung des Bedarfs bis zu einer Entscheidung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe über die Gewährung der Leistung oder bis zu einer Entscheidung über ein Rechtsmittel nach einer zu Unrecht abgelehnten Leistung keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat (Nr. 3).

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2011 - 12 B 1040/11 -, mit Hinweis auf Urteil vom 4. Februar 2009 - 12 A 255/08 -, m. w. N.

    vgl. etwa Urteile vom 4. Februar 2009 - 12 A 255/08 und 12 A 256/08 -.

  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - 12 A 659/11
    Vgl. zum Systemversagen, wie es in § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zur Voraussetzung einer Kostenübernahme bestimmt ist, etwa auch: BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, JAmt 2011, 274, juris; BayVGH, Urteil vom 23. Februar 2011 - 12 B 10.1331 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 26. Juli 2011 - 7 K 4112/09 -, juris; VG Frankfurt, Urteil vom 2. Februar 2011 - 7 K 2761/09.F -, juris.

    - 5 B 43.10 -, a. a. O., mit Hinweis auf Beschluss vom 22. Mai 2008 - 5 B 130.07 -, JAmt 2008, 600.

    Inwieweit eine selbstbeschaffte Maßnahme im Fall der Unaufschiebbarkeit nicht nur geeignet sondern auch alternativlos muss, vgl. zur Problemstellung BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 B 43.10 -, a.a.O., m. w. N., kann hier dahin stehen, weil die Beklagte trotz ihrer prüfenden, beratenden und steuernden Aufgabe im Rahmen des durch die Vorsprachen angestoßenen kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses dem Kläger keine hinreichend konkrete und geeignete Alternative nachgewiesen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 12 A 1639/14

    Übernahmebegehren bzgl. der Kosten für die Beschulung eines Kindes auf Grundlage

    vgl. auch zu Folgendem: OVG O. , Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, JAmt 2012, 548, juris, und vom 20. Juni 2008 - 12 A 739/06 -, jeweils m.w.N.

    - 12 A 659/11 -, juris, und vom 22. März 2006.

    Ein seelisch behindertes oder von einer solchen Behinderung bedrohtes Kind muss sich in Anwendung des Nachranggrundsatzes aus § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch zur Verfügung steht, d. h. präsent ist, vgl. OVG O. , Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, juris; Beschluss vom 19. September 2011 - 12 B 1040/11 -, juris; siehe auch HessVGH, Urteil vom 20. August 2009 - 10 A 1874/08 -, juris, beziehungsweise eine Verpflichtung des Schulsystems rechtzeitig realisierbar und nach den Umständen des Einzelfalles im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe zu erhalten ist.

    - 12 A 659/11 -, juris.

    vgl. OVG O. , Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, JAmt 2012, 48, juris, und vom 22. August 2014 - 12 A 3019/11 -, juris, sowie Beschluss vom 28. Juni 2012 - 12 A 2374/11 -, juris.

  • VG Aachen, 13.10.2016 - 2 K 2398/14

    Privatschule; Kosten; Selbstbeschaffung; bedarfsdeckende Hilfe; Nachrang der

    Soweit Leistungsberechtigte sich - wie im vorliegenden Fall - eine Leistung, die grundsätzlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden kann, ohne vorherige Entscheidung bzw. Mitwirkung des Jugendamtes - vgl. § 36a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII - selbst beschafft haben, besteht eine Verpflichtung zur Erstattung der dadurch entstandenen Kosten bzw. Aufwendungen nur unter den in § 36a Abs. 3 SGB VIII geregelten Voraussetzungen, vgl. eingehend zur entsprechenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bereits vor Einführung des § 36a Abs. 3 SGB VIII: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - und vom 20. Juni 2008 - 12 A 739/06-, jeweils juris und m.w.Nw.

    Der Antrag muss jedoch so rechtzeitig gestellt werden, dass dem Jugendhilfeträger eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen möglich ist, vgl. dazu etwa OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 -, jeweils juris.

    In der Rechtsprechung ist ferner anerkannt, dass auch in Fällen einer ursprünglich unzulässigen Selbstbeschaffung bei Jugendhilfemaßnahmen, die zeitabschnittsweise geleistet werden können, eine Kostenübernahme für einen späteren Zeitpunkt in Betracht kommt, wenn die Selbstbeschaffung nachträglich zulässig geworden ist, vgl. dazu etwa: OVG NRW, Urteile vom 16. November 2015 - 1639/14 -, juris Rz. 84-87, vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - und Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 12 B 1190/13 -, vom 22. März 2006 - 12 A 806/03 - und vom 14. März 2003 - 12 A 1193/01 -, jeweils juris.

    Davon ist im i.S.v. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 SGB VIII auszugehen, wenn die seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv ist, dass sie die Fähigkeit des Betroffenen zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt und eine solche Beeinträchtigung erwarten lässt, vgl. dazu eingehend: BVerwG, Urteile vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 - und vom 26. November 1998 - 5 C 38/97 -, jeweils juris sowie OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, m.w.Nw., juris.

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen muss sich ein Antragsteller nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch zur Verfügung steht, d.h. präsent ist, vgl. etwa: OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - und Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 12 B 1190/13 -, juris jeweils m.w.Nw.

    Angemessen ist eine Schulbildung dann, wenn der Hilfeempfänger nach seinen Fähigkeiten und Leistungen erwarten lässt, dass er das damit angestrebte Bildungsziel erreichen wird, d.h. es besteht ein Anspruch auf die Ermöglichung einer der dem individuellen Potential des Betreffenden entsprechenden Bildung, vgl. etwa: OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, juris Rz. 88 m.w.Nw. zur Rspr.

    Danach sind als "erforderliche Aufwendungen" diejenigen Aufwendungen anzusehen, welche dem Kläger bzw. dessen Eltern nach ihrem subjektiven vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Jugendhilfeträgers für erforderlich halten durften, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, Rz. 96 ff, vom 28. Juni 2012 - 12 A 2374/11 -, Rz. 57 ff; sowie daran festhaltend: Beschluss vom 2. November 2015 - 12 A 567/15 -, S. 3 und 4 BA; Kunkel/Pattar in Kunkel, LPK-SGB VIII, 5. Auflg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 12 B 1190/13

    Stadt Wesseling muss Kosten für den Besuch einer Privatschule im Fall eines

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, juris, und vom 22. März 2006 - 12 A 806/03 -, juris, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 -, BVerwGE 145, 1, juris; OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, juris, und vom 4. Februar 2009 - 12 A 255/08 - Beschlüsse vom 21. Juni 2012 - 12 A 2229/11 -, juris, vom 14. Juni 2012 - 12 A 409/12 -, juris, vom 9. Februar 2011 - 12 A 2204/10 -, juris, und vom 8. September 2010 - 12 A 1326/10 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 12 A 2229/11

    Übernahme der Kosten der Beschulung einschließlich der Fahrtkosten aus Mitteln

    vgl. etwa Urteile vom 29. April 2012 - 12 A 659/11 -, und vom 4. Februar 2009 - 12 A 255/08 - und - 12 A 256/08 -.

    Dazu hat der Senat in seinem den Beteiligten bekannten bzw. mitgeteilten Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - Folgendes ausgeführt, das hier entsprechend gilt:.

    Insoweit hat der Schulleiter bei seiner Zeugenvernehmung im Verfahren 12 A 659/11 mit Aussagekraft auch für das vorliegende Verfahren dem Sinne nach angegeben, für den hier interessierenden Zeitraum ab Erlangung der Ersatzschulqualifikation zum 31. Juli 2007 vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die staatlichen Zuschüsse ohne vorherige Bewilligungsbescheide nur als Vorschusszahlungen geleistet worden seien, eine bloß überschlägige - im Nachhinein wegen späterer Rückzahlungsverpflichtungen aber nicht belastbare - Liquiditätsbetrachtung dahingehend angestellt zu haben, wie viele Mittel der Schule in einem Schuljahr letztlich durch Zuschüsse des Landes zufließen würden.

    So das den Beteiligten bekannte Urteil des OVG NRW vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -.

  • VG Aachen, 30.11.2015 - 2 K 2186/13

    Privatschule; Ersatzschule; Kostenübernahme; Selbstbeschaffung;

    Soweit Leistungsberechtigte sich - wie im vorliegenden Fall - eine Leistung, die grundsätzlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden kann, ohne vorherige Entscheidung bzw. Mitwirkung des Jugendamtes - vgl. § 36a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII - selbst beschafft haben, besteht eine Verpflichtung zur Erstattung der dadurch entstandenen Kosten bzw. Aufwendungen nur unter den in § 36a Abs. 3 SGB VIII geregelten Voraussetzungen, vgl. eingehend zur entsprechenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bereits vor Einführung des § 36a Abs. 3 SGB VIII: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - und vom 20. Juni 2008 - 12 A 739/06-, jeweils juris und m.w.Nw.

    Der Antrag muss jedoch so rechtzeitig gestellt werden, dass dem Jugendhilfeträger eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Hilfemaßnahmen möglich ist, vgl. dazu etwa OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - mit Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 -, jeweils juris.

    Davon ist im i.S. v. § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 SGB VIII auszugehen, wenn die seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv ist, dass sie die Fähigkeit des Betroffenen zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt und eine solche Beeinträchtigung erwarten lässt, vgl. dazu eingehend: BVerwG, Urteile vom 11. August 2005 - 5 C 18/04 - und vom 26. November 1998 - 5 C 38/97 -, jeweils juris sowie OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, m.w.Nw., juris.

    Die Klägerin muss sich nur dann auf das öffentliche Schulsystem verweisen lassen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalls im öffentlichen Schulwesen eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zur Verfügung steht, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - und Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 12 B 1190/13 -, juris jeweils m.w.Nw.

    Danach sind als "erforderliche Aufwendungen" diejenigen Aufwendungen anzusehen, welche die Klägerin bzw. deren Eltern nach ihrem subjektiven vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Jugendhilfeträgers für erforderlich halten durften, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, Rz. 96 ff, vom 28. Juni 2012 - 12 A 2374/11 -, Rz. 57 ff; sowie daran festhaltend: Beschluss vom 2. November 2015 - 12 A 567/15 -, S. 3 und 4 BA; Kunkel/Pattar in Kunkel, LPK-SGB VIII, 5. Auflg.

    Für den Besuch der hier in Rede stehenden B. -D. -Schule, die als anerkannte Ersatzschule i.S.v. Art. 7 Abs. 4 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), Art. 8 Abs. 4 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LVerf NRW), §§ 100 SchulG NRW wie die öffentlichen Schulen kein Schulgeld erheben darf (vgl. Art. 9 Abs. 1 LVerf NRW, § 92 Abs. 4 SchulG NRW) und deren Schulvertrag dementsprechend auch keine Schulgeldvereinbarung enthält, stellen nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die von den Eltern auf Grund einer gesondert abgeschlossenen Vereinbarung geschuldeten "freiwilligen Elternbeiträge" derartige ausgleichspflichtige Aufwendungen dar, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, vom 28. Juni 2012 - 12 A 2374/11 - sowie Beschluss vom 2. November 2015 - 12 A 567/15, jeweils juris.

    Hinsichtlich der Höhe des monatlichen Elternbeitrags hat die Kammer ausgehend von der obergerichtlichen Rechtsprechung keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass der Beitrag in direktem Verhältnis zu den für den Schulplatz der Klägerin anfallenden und durch die staatlichen Zuschüsse im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung nicht gedeckten Schulkosten steht, vgl. dazu die ausführlichen Darlegungen des OVG NRW zu den Beiträgen der Schule für die Schuljahre 2008/09 und 2010/11 in Höhe von 400 EUR bzw. 455 EUR: Urteile 25. April 2012 - 12 A 659/11 - und vom 28. Juni 2012 - 12 A 2374/11 sowie Beschluss vom 21. Juni 2012 - 12 A 2229/11 -, jeweils juris.

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20

    Autismusspezifische Förderung; Bedarfsdeckung; Beeinträchtigungsprofil;

    Nach § 36a Abs. 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII bedarf es - wie vorstehend ausgeführt - einer eindeutigen Willenserklärung in dem Sinne, dass der Leistungsberechtigte den Jugendhilfeträger über den konkreten Hilfebedarf in Kenntnis setzt und einen (nicht formgebundenen) Antrag auf die gewünschte Leistung stellt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.4.2012 - 12 A 659/11 -, juris Rn. 48; Schmid-Obkirchner in Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 36a Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 3019/11

    Übernahme der Kosten der Beschulung auf der Privatschule i.R.d.

    vgl. auch zu Folgendem: OVG NRW, Urteile vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, JAmt 2012, 548, juris, und vom 20. Juni 2008 - 12 A 739/06 -, jeweils m. w. N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 -, JAmt 2012, 548, juris, und Beschluss vom 28. Juni 2012 - 12 A 2374/11 -, juris.

  • VG München, 21.01.2015 - M 18 K 14.2448

    Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in

    Hinsichtlich der Höhe umfasst der Erstattungsanspruch nach dem Rechtsgedanken des § 683 Satz 1 i. V. m. § 670 BGB die Aufwendungen, die die Eltern nach ihrem subjektiv vernünftigen Ermessen und der Berücksichtigung der Interessen des Jugendhilfeträgers für erforderlich halten durften (vgl. OVG NRW v. 25.4.2012 Az.: 12 A 659/11 - juris, Rn. 99).
  • VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218

    Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für

    Der dem Jugendamt zuzubilligen Bearbeitungszeitraum steht dabei auch in Abhängigkeit vom Verhalten der Beteiligten (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2021 - 5 B 23/20 - juris Rn. 6; OVG NW; B.v. 9.10.2020 - 12 A 195/18 - juris Rn. 26; OVG Sachsen, U.v. 23.9.2020 - 3 A 975/19 - juris Rn. 30; OVG NW, U.v. 25.4.12 - 12 A 659/11 - juris Rn. 54).

    So kann sowohl eine zunächst unzulässig selbstbeschaffte Maßnahme im Folgenden mangels rechtmäßiger Entscheidung des Jugendhilfeträgers zulässig werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 36 m.w.N.; OVG NW, U.v. 16.11.2015 - 12 A 1639/14 - juris Rn. 84 ff. m.w.N.; U.v. 25.4.2012 - 12 A 659/11 - juris 54 ff.), als auch eine zunächst zulässige Selbstbeschaffung für nachfolgende Zeiträume mangels weiterem Systemversagen unzulässig werden (vgl. VG Bremen, U.v. 17.5.2021 - 3 K 2333/18 - juris Rn. 42; LPK-SGB VIII/Peter-Christian Kunkel/Andreas Pattar, 7. Aufl. 2018, SGB VIII § 36a Rn. 22).

    Inwieweit im Fall der Selbstbeschaffung einer Privatschule für die Beurteilung des Systemversagens auf das Schuljahr (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025 - juris Rn. 12), Schulhalbjahre (OVG NW, U.v. 25.4.2012 - 12 A 659/11 - juris 54 ff.) bzw. Trimester (vgl. BVerwG, U.v. 11.8.2005 - 5 C 18/04 - juris) abzustellen ist, kann vorliegend im Ergebnis offenbleiben, da das Systemversagen der Beklagten für das gesamte streitgegenständliche Schuljahr vorliegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 12 A 2374/11

    Anspruch eines Schülers mit ADS auf Eingliederungshilfe für die Kosten der

    vgl. etwa Urteile vom 29. April 2012 - 12 A 659/11 -, und vom 4. Februar 2009 - 12 A 255/08 - und - 12 A 256/08 -.

    Dazu hat der Senat in seinem den Beteiligten bekannten bzw. mitgeteilten Urteil vom 25. April 2012 - 12 A 659/11 - Folgendes ausgeführt, das hier entsprechend gilt:.

    Insoweit hat der Schulleiter bei seiner Zeugenvernehmung im Verfahren 12 A 659/11 mit Aussagekraft auch für das vorliegende Verfahren dem Sinne nach angegeben, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die staatlichen Zuschüsse ohne vorherige Bewilligungsbescheide nur als Vorschusszahlungen geleistet worden seien, eine bloß überschlägige - im Nachhinein wegen späterer Rückzahlungsverpflichtungen aber nicht belastbare - Liquiditätsbetrachtung dahingehend angestellt zu haben, wie viele Mittel der Schule in einem Schuljahr letztlich durch Zuschüsse des Landes zufließen würden.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2020 - 12 S 3015/18

    In Ausnahmefällen hat der Träger der Kinder- und Jugendhilfe die Kosten für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 12 A 1350/14

    Anspruch eines jugendlichen Schülers auf Gewährung von Eingliederungshilfe nach

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2013 - 7 A 10040/13

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege - zur Verpflichtung des Trägers der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 12 A 567/15

    Beurteilung des Besuchs einer Privatschule als nicht notwendig erforderliche und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2019 - 12 A 2468/16

    Klage auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für den Besuch einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15

    Übernahme der Kosten einer Beschulung auf Grundlage des Jugendhilferechts;

  • VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 BV 12.1786

    Übernahme der Kosten im Rahmen der Jugendhilfe für den Besuch einer Privatschule

  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 3 K 705/12

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

  • VG Aachen, 28.07.2014 - 2 K 1679/12

    Selbstbeschaffung; Vollzeitpflege; Erziehungsstelle; Reittherapie

  • VG München, 21.09.2022 - M 18 K 18.5706

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe),

  • VGH Bayern, 15.04.2014 - 12 B 12.1957

    Eingliederungshilfe: Übernahme der Kosten für den Besuch einer Privatschule

  • VG Köln, 22.01.2020 - 26 K 1878/18
  • VG Aachen, 30.11.2015 - 2 K 2477/14

    Eingliederungshilfe; Selbstbeschaffung; Privatschule; Kostenübernahme;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 12 A 659/14

    Anspruch eines Volljährigen auf Leistung von Eingliederungshilfe in Form einer

  • VG Aachen, 30.11.2015 - 2 K 1947/13

    Eingliederungshilfe; Selbstbeschaffung; Privatschule; Geeignetheit; Aufwendungen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 12 A 1350/14

    Anspruch auf Integrationshilfe in Form eines pädagogisch geschulten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 12 A 4092/19

    Staatliche Übernahme der Schulkosten inklusive Fahrtkosten für Kind mit

  • VG Köln, 12.07.2017 - 26 K 2300/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2012 - 12 E 1024/12

    Bewilligung von PKH i.R.e. Übernahmeanspruchs der Kosten für den Besuch des

  • OVG Thüringen, 19.01.2017 - 3 KO 656/16

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Dyskalkulietherapie im Rahmen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 12 A 55/13

    Erstattungsanspruch der Betreuungskosten für die Unterbringung eines Kindes in

  • OVG Thüringen, 22.05.2018 - 3 EO 192/18

    Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter in Form des persönlichen Budgets im

  • SG Aachen, 07.02.2017 - S 20 SO 61/16

    Anspruch auf Eingliederungshilfe durch Übernahme des freiwillig an die

  • VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 19 K 6935/15

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschulung durch die Web

  • VG Aachen, 21.06.2016 - 2 K 1542/13

    Klagefrist; Versäumung; Fiktionswirkung; Zweifel; Rücknahme; Eingliederungshilfe;

  • BVerwG, 26.02.2013 - 5 B 70.12

    Orientieren des Erstattungsanspruch nach § 36a Abs. 3 S. 1 SGB VIII am

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2015 - 12 B 968/15

    Darlegung des Vorliegens einer auf seelischen Störungen beruhenden (drohenden)

  • VG München, 21.01.2021 - M 18 E 20.6374

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Übernahme von Internats- bzw.

  • VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Eingliederungshilfe (hier:

  • VG Bayreuth, 12.01.2023 - B 10 E 22.1196

    Kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Privatschule, Besuch der staatlichen

  • VG Aachen, 14.03.2019 - 1 K 764/18

    Teilhabebeeinträchtigung; Beurteilungsspielraum; unbestimmter Rechtsbegriff;

  • VG Aachen, 18.11.2014 - 2 K 2798/12

    Eingliederungshilfe; Privatschulkosten; Posttraumatische Belastungsstörung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 12 B 1360/12

    Gewährung von Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung bzgl.

  • VG Aachen, 22.02.2011 - 2 K 278/08

    Übernahme von Kosten der Beschulung durch eine private Schule aus Mitteln der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 12 A 566/15

    Gewährung von Eingliederungshilfe bei Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in

  • VG Aachen, 19.08.2014 - 2 K 147/13

    Hilfe zur Erziehung; Verwandtenpflege; Erziehungsdefizit; Sexuellen Missbrauch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - 12 A 1261/14

    Verpflichtung des Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der

  • VG München, 13.09.2023 - M 18 K 19.1088

    Eingliederungshilfe, Schulische Teilleistungsstörung, Legasthenietherapie,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 12 A 744/12

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über die Übernahme der

  • VG Köln, 06.05.2015 - 19 K 7757/13
  • VG Köln, 02.01.2014 - 26 L 2130/14

    Eingliederungshilfe wegen sselischer Behinderung, Schulbegleitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 12 A 743/12

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Internatsunterbringung eines Sohnes

  • VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 19 K 8696/21
  • VG Arnsberg, 20.04.2018 - 11 L 579/18
  • VG Köln, 29.03.2019 - 26 K 1109/17
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