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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - 18 B 635/14   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - 18 B 635/14 (https://dejure.org/2015,41101)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2015 - 18 B 635/14 (https://dejure.org/2015,41101)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 (https://dejure.org/2015,41101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Dauerhafte Sicherstellung des Lebensunterhalts durch den Ausländer ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 12 L 81/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - 18 B 635/14
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 18 B 313/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Zustimmung zur Ausübung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - 18 B 635/14
    Ungeachtet der Frage, ob und inwieweit eine abstrakte bzw. globale Arbeitsmarktprüfung vereinbar ist mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 der Richtlinie 2003/109/EG des Rats vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen ("Daueraufenthaltsrichtlinie" - im Folgenden: DAR), vgl. zur Vereinbarkeit von § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG mit Art. 14 Abs. 3 Satz 1 DAR, OVG NRW, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 18 B 313/12 - zu § 38a Abs. 3 AufenthG a.F., handelt es sich bei der von der Bundesagentur nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b AufenthG durchgeführten Vorrangprüfung bereits tatbestandlich um eine Einzelfallprüfung.
  • VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16

    Abschiebungsandrohung; Drittstaatsangehöriger; Daueraufenthaltsrecht;

    Eine vorangegangene (vergebliche) Aufforderung an den betreffenden Ausländer, sich unverzüglich in den Mitgliedstaat der Europäischen Union zu begeben, in dem er ein Aufenthaltsrecht hat, ist jedoch jedenfalls dann nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung einer Abschiebungsandrohung, wenn als vorrangiger Zielstaat der angedrohten Abschiebung (auch) der betreffende Mitgliedstaat der Europäischen Union benannt ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

    Zum einen betrifft die Regelung des § 50 Abs. 3 AufenthG unmittelbar nur die Ausreiseaufforderung, nicht aber die Abschiebungsandrohung, OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

    Zudem besteht in dem Fall, in dem der betreffende Mitgliedstaat (wie hier) als Hauptzielland der Abschiebung bezeichnet ist, auch keine Unklarheit darüber, dass der Betreffende seiner Ausreisepflicht durch eine Ausreise in diesen Staat nachkommt, OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

    OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 -, Rdn. 14, juris.

  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 8 K 5605/20

    Unerlaubte Ausübung einer Beschäftigung; Recht zum Kurzaufenthalt; Erfüllung der

    Allerdings ist bereits fraglich, ob die Ausreiseaufforderung nach § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG überhaupt eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung darstellt (verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14 -, juris Rn. 14; VG Aachen, Beschluss vom 04.12.2015 - 4 L 823/15 -, juris Rn. 47; grundsätzlich bejahend: VG Freiburg, Beschluss vom 07.01.2020 - 10 K 38/20 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Köln, 02.05.2016 - 12 K 324/14

    Anspruch eines kenianischen Staatsbürgers mit spanischer

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 25. August 2015 (18 B 635/14) zurückgewiesen.

    Hierzu hat das OVG NRW im Beschwerdeverfahren 18 B 635/14 zum zugehörigen Eilverfahren mit Beschluss vom 25. August 2015 ausgeführt:.

  • VG Aachen, 04.12.2015 - 4 L 823/15

    Zulässigkeit des Aussetzungsantrags; Fiktionswirkung; Anwendungsbereich Art 21

    vgl. ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 - (n.v.).

    vgl. ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2015 - 18 B 635/14 - (n.v.); Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 10 C 12.2399 -, juris, Rn. 16.

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 10 CS 18.350

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung aus der Haft in den Heimatstaat

    Seinem Wortlaut nach bezieht sich § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur auf die Ausreisepflicht (vgl. OVG NRW, B.v. 25.8.2016 - 18 B 635/14 - juris Rn. 14), so dass die Anwendung dieser Vorschrift auf eine Fallkonstellation, in der eine freiwillige Ausreise nicht möglich ist, ins Leere geht.
  • VG Mainz, 08.06.2018 - 4 L 474/18

    Abschiebungsandrohung, Abschiebung, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltstitel,

    Eine Aufforderung, sich in das Hoheitsgebiet Polens zu begeben, ergibt sich auch nicht wenigstens konkludent aus dem Bescheid des Antragsgegners vom 26. April 2018, da Polen auch in der Abschiebungsandrohung nicht bezeichnet ist (vgl. dazu Tanneberger, in: BeckOK Ausländerrecht, Stand: 1.8.2017, AufenthG § 50 Rn. 7a; OVG NRW, Beschluss vom 25.8.2015 - 18 B 635/14 -, BeckRS. 2016, 41087).
  • VG München, 03.04.2019 - M 24 S 19.914

    Erfolgloser Eilantrag eines Marokkaners gegen Abschiebungsandrohung

    Andererseits besteht im vorliegenden Fall für den Antragsteller angesichts der unmissverständlichen Formulierung in der Abschiebungsandrohung auch keine Unklarheit darüber, dass er seiner Ausreisepflicht durch eine Ausreise nach Italien nachkommt, da Italien als Hauptzielland der Abschiebung bezeichnet wurde (vgl. OVG NRW, B.v. 25.8.2015 - 18 B 635/14 - juris Rn. 10; VG Aachen, B.v. 4.12.2015 - 4 L 823/15 - juris Rn. 47; VG Düsseldorf, B.v. 26.4.2016 - 22 L 1069/16 - juris Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.10.2023 - 10 C 23.1719

    Erfolgreiche Prozesskostenhilfebeschwerde wegen Abschiebungsandrohung

    Die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (B.v. 25.8.2015 - 18 B 635/14 - juris Rn. 14) sagt über den hier zu entscheidenden Fall nichts aus, denn im dortigen Fall war der Ausländer ausdrücklich aufgefordert worden, nach Spanien auszureisen, sodass das Oberverwaltungsgericht davon ausging, die Abschiebungsandrohung sei auf den Fall aufschiebend bedingt, dass der Ausländer nicht freiwillig ausreist.
  • VG Saarlouis, 17.06.2019 - 6 L 488/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §

    Ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2015, 18 B 635/14, VG Aachen, Beschluss vom 04.12.2015, 4 L 823/15, sowie VG Köln, Urteil vom 02.05.2016, 12 K 324/14, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 10.02.2021 - 6 K 1773/18

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 38 a AufenthG für einen in

    Kammerurteil vom 06.12.2019, 6 K 487/19 m.w.N.; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2015, 18 B 635/14.
  • VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen voraussichtlichen Verstoßes

  • VG Karlsruhe, 07.05.2019 - 5 K 2914/19

    Anwendungsfälle der EGRL 115/2008 Art 6 Abs 2 S 1 i.V.m. AufenthG 2004 § 50 Abs 3

  • VG Schleswig, 31.08.2018 - 11 B 97/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Potsdam, 27.02.2018 - 8 L 1147/17
  • VG Gießen, 06.07.2016 - 6 L 1490/16

    Daueraufenthaltsberechtigte, Rückführungsrichtlinie, Abschiebungsandrohung,

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