Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1991 - 23 A 2809/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HwO § 1 Abs. 2, Abs. 3 § 13 Abs. 1, 45
Gewerberecht: Offsetdruck kein handwerksfähiges Gewerbe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Handwerksordnung; Anlage; Schriftsetzer; Offsetdruck
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 24.11.1988 - 1 K 557/87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1991 - 23 A 2809/88
- BVerwG, 21.12.1993 - 1 C 1.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.02.1969 - I C 60.65
Verfahrensmangel durch Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1991 - 23 A 2809/88
Im übrigen ermächtigt selbst § 1 Abs. 3 HwO die Exekutive nur zu solchen Änderungen der Positivliste, durch die der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht erweitert wird, BVerwG, Urteil vom 25.2.1969 - I C 60.65 -, in GewArch 1969, 107, 109.Jedoch sind - wie das BVerwG in eben diesem Urteil ausgeführt hat - die durch den Gesetzgeber bei Aufnahme in die Positivliste rechtlich fixierten Berufsbilder begrifflich nicht gleichzusetzen mit den jetzt aufgrund § 45 HwO durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Berufsbildern, die für die Berufsausbildung maßgebend sind, so auch bereits Urteil vom 25.2.1969 - I C 60.65 - in GewArch 1969, 107, 108.
Zu keinem anderen Ergebnis führt schließlich der von der Rechtsprechung anerkannte dynamische Handwerksbegriff, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1969 - I C 60.65 - in GewArch 1969, 107, 109, und Urteil vom 16.9.1966 - I C 53.65 - in BVerwGE 25, 66, 71.
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 228.59
Handwerksmäßige Betriebsweise - Arbeitsteilung - Teilarbeiten - Druckerei - …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1991 - 23 A 2809/88
Diese vom Gesetzgeber gewählte Formulierung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 17.4.1964 - VII C 228.59 - in BVerwGE 18, 226, 227 f., und GewArch 1964, 249, 250, unter Beachtung der verwendeten Satzzeichen dahingehend zu verstehen, daß die Handwerksordnung lediglich ein Handwerk des Buchdruckers kennt und daß als solcher in die Handwerksrolle eingetragen werden kann, wer den Befähigungsnachweis entweder als Schriftsetzer oder als Drucker erbracht hat. - BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 10.79
Fassadenverkleidung als handwerksfähiger Betrieb - Abgrenzung von Vollhandwerk, …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1991 - 23 A 2809/88
Zwar können nach der Rechtsprechung des BVerwG derartige Rechtsverordnungen zur Klärung der Frage, welche konkreten Tätigkeiten zu einem handwerksfähigen Gewerbe der Positivliste gehören, mit herangezogen werden, da sie erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten, Urteil vom 12.7.1979 - 5 C 10.79 - in BVerwGE 58, 217, 219, und GewArch 1979, 377. - BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65
Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1991 - 23 A 2809/88
Zu keinem anderen Ergebnis führt schließlich der von der Rechtsprechung anerkannte dynamische Handwerksbegriff, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1969 - I C 60.65 - in GewArch 1969, 107, 109, und Urteil vom 16.9.1966 - I C 53.65 - in BVerwGE 25, 66, 71.