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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1991 - 11 A 1052/89 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 11 A 1052/89 (https://dejure.org/1991,10393)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereröffnung eines abgeschlossenen Verfahrens; Erteilung einer Baugenehmigung; Gerichtlicher Vergleich; Beseitigung des Gebäudes; Zustimmung des Miteigentümers
Verfahrensgang
- VG Münster, 19.08.1975 - 2 K 805/74
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1991 - 11 A 1052/89
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 277
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 ZB 08.3247
Kein Anspruch auf Aufstellung von Verkehrszeichen aus einem …
Unterstellt man für den vorliegenden Vertrag die Anwendbarkeit des Art. 58 Abs. 1 BayVwVfG, was die Zulassungsbegründung nicht in Frage stellt, so ist nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung eine schriftliche Zustimmung erforderlich, weil nur dadurch der Nachweis des Einverständnisses der Dritten mit dem geschlossenen Vertrag erbracht werden kann (OVG Münster vom 26.2.1991 Az. 11 A 1052/89).