Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24598
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15 (https://dejure.org/2019,24598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2019 - 18 A 44/15 (https://dejure.org/2019,24598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 18 A 44/15 (https://dejure.org/2019,24598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,24598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Köln, 02.12.2014 - 5 K 5221/13

    Rechtmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Asylbewerber ohne

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    Der Kläger hat am 27. August 2013 die Klage 5 K 5221/13 erhoben und geltend gemacht, dass sämtliche mit der Ordnungsverfügung vom 26. August 2013 verfügten Maßnahmen rechtswidrig seien.

    Der Kläger hat die erneute Ordnungsverfügung vom 24. September 2013 am 25. September 2013 in die anhängige Klage 5 K 5221/13 einbezogen und die Aussetzung der Vollziehung (5 L 1440/13) beantragt.

    Nachdem der Beklagte die Vollziehung der Ordnungsverfügung vom 24. September 2013 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Klageverfahren 5 K 5221/13 ausgesetzt hatte, lehnte das Verwaltungsgericht den Aussetzungsantrag mit Beschluss vom 15. Oktober 2013 (5 L 1440/13) ab.

    Er hat die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 wiederhergestellt hinsichtlich der Ausweisung und angeordnet hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis.

    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 im Verfahren 18 B 895/16 hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 insoweit wiederhergestellt, als sich die Klage gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. September 2013 auferlegte Pflicht zur täglichen Meldung bei der Polizeiwache P. /S. zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr richtet.

  • EuGH, 24.06.2015 - C-373/13

    T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - , juris Rn. 56 ff. - Die Entscheidung bezieht sich zwar auf Art. 24 Abs. 1 RL 2004/83 EG, ihre Aussagen sind aber uneingeschränkt auf die in der Sache unveränderte Vorschrift des Art. 24 Abs. 1 RL 2011/95 EU übertragbar.

    vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 -, juris Rn. 82 ff. - Es ist nicht ersichtlich, dass dem Antragsteller eine derart qualifizierte Unterstützung der PKK angelastet werden kann.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 18.

    vgl. dazu und zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 47 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 18 B 627/15

    Rechtmäßigkeit einer automatischen Versagung der Verlängerung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    Mit Beschluss vom 1. August 2016 (18 B 627/15) hat der Senat den angegriffenen Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Gestalt des Beschwerdebeschlusses des Senats vom 27. November 2014 (18 B 1134/13) gemäß § 80 Abs. 7 VwGO teilweise geändert.

    Insoweit hat der Senat mit Beschluss vom 1. August 2016 (18 B 627/15) ausgeführt, dass die unionsrechtlich vorgegebenen Versagungsgründe für die einem anerkannten Flüchtling zu erteilende Aufenthaltserlaubnis, die zugleich Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer diesem gegenüber verfügten und zum Verlust des Aufenthaltstitels führenden Ausweisung sind, nicht vorliegen:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16

    Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    Im Übrigen ist das Abänderungsverfahren abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 18 B 895/16 weitergeführt worden.

    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 im Verfahren 18 B 895/16 hat der Senat die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 insoweit wiederhergestellt, als sich die Klage gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. September 2013 auferlegte Pflicht zur täglichen Meldung bei der Polizeiwache P. /S. zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr richtet.

  • BGH, 12.08.2015 - StB 8/15

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15 -, juris Rn. 4.
  • OVG Saarland, 10.11.2010 - 2 B 290/10

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis einer nicht ausgewiesenen Asylberechtigten;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 18 A 44/15
    vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 B 290/10 -, juris Rn. 18 m.w.N. Vgl. auch § 73 Abs. 2c AsylG, wonach nur für Einbürgerungsverfahren die Verbindlichkeit der Entscheidung über den Asylantrag bis zur Bestandskraft des Widerrufs oder der Rücknahme entfällt.
  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2023 - 8 L 212/23

    Art. 5; Eilrechtsschutz; Örtliche Zuständigkeit; Gefährder; Flüchtling;

    Denn eine ungeprüfte Übernahme der Erkenntnisse wäre mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren, vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. Februar 2019 - 18 A 44/15 -, nrwe Rn. 47 ff. unter Bezugnahme auf BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - StB 20/08 -, juris Rn. 4 zu einem hinreichenden Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO.

    vgl. OVG, Urteil vom 26. Februar 2019 - 18 A 44/15 -, nrwe, unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 24. Juni 2015 - C-373/13 -, juris Rn. 56 ff.

    vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 2. Januar 2023 - 12 S 1841/22 -, juris Rn. 148; a.A. OVG NRW, Urteil vom 26. Februar 2019 - 18 A 44/15 -, nrwe.

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - 10 K 1661/19

    Ausweisung eines Hasspredigers

    a) Ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG hat der Kläger derzeit allerdings nicht, da die Kammer davon ausgeht, dass er aufgrund des von Gesetzes wegen sofort vollziehbaren Widerrufs seiner Flüchtlingseigenschaft (vgl. § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylG) jedenfalls für das Aufenthaltstitelerteilungsverfahren (derzeit) nicht als Flüchtling angesehen werden kann; einen (erfolgreichen) Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat er nicht gestellt (vgl. zum Ganzen OVG Bremen, Beschl. v. 09.12.2020 - 2 B 240/20 -, juris Rn. 10 ff.; OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 26.02.2019 - 18 A 44/15 -, juris Rn. 36 f.; Bayer. VGH, Beschl. v. 23.02.2016 - 10 B 13.1446 -, juris Rn. 3; OVG Saarland, Beschl. v. 10.11.2010 - 2 B 290/10 -, juris Rn. 18 m.w.N.; VG Bremen, Beschl. v. 13.07.2020 - 2 V 199/20 -, juris Rn. 34 f.; VG München, Urt. v. 11.07.2006 - M 4 K 05.3011 -, juris; Seeger, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 01.01.2021, § 75 AsylG, Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5221/13 (18 A 44/15) wird insoweit wiederhergestellt, als sich die Klage gegen die in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. September 2013 auferlegte Pflicht zur täglichen Meldung bei der Polizeiwache P. /S. zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr richtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht