Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2004 - 19 A 546/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BestG NRW § 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abwehranspruch von Friedhofsnachbarn?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erweiterung eines Friedhofs; Anforderungen an das Genehmigungserfordernis für die Erweiterung eines Friedhofes; Verletzung von subjektiven Rechten durch das Fehlen der Genehmigung für die Errichtung oder Erweiterung eines Friedhofes; Schutzzweck der ...
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
§ 2 Bestattungsgesetz
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Subjektives Recht aus Verfahrensvorschrift?
Verfahrensgang
- VG Minden, 11.12.2001 - 3 K 2335/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2004 - 19 A 546/02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 3138 (Ls.)
- NVwZ-RR 2004, 641
- BauR 2004, 1499 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2013 - 2 L 360/02
Genehmigung der Neuanlage eines Friedhofs; Ausschluss der Beteiligten von der …
Auch die Entscheidung des OVG Münster vom 26.03.2004 - 19 A 546/02 - (Juris) steht der Bejahung der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, weil in jener Entscheidung lediglich der drittschützende Charakter der Genehmigungspflicht selbst, nicht aber der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfenden Belange verneint und daher die Klage der Nachbarn gegen einen formell illegalen, aber materiell legalen Friedhof abgewiesen wurde. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2007 - 2 L 360/02
Nachbarschutz gegen die Wiedereröffnung eines jüdischen Friedhofes
Auch die Entscheidung des OVG Münster vom 26.03.2004 - 19 A 546/02 - (Juris) steht der Bejahung der Zulässigkeit der Klage nicht entgegen, weil in jener Entscheidung lediglich der drittschützende Charakter der Genehmigungspflicht selbst, nicht aber der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfenden Belange verneint und daher die Klage der Nachbarn gegen einen formell illegalen, aber materiell legalen Friedhof abgewiesen wurde. - OLG Hamm, 29.09.2010 - 15 W 615/10
Anforderungen an den Nachweis der Vertretungsberechtigung einer katholischen …
Es ist anerkannt, dass der Kirchenvorstand eine siegelführende Behörde im Sinne des § 29 Abs. 3 GBO ist (KG OLGE 44, 156 = HRR 1925 Nr. 518; Senat NJW-RR 1993, 1106 = Rpfleger 1993, 19; vgl. zum Körperschaftsstatus der katholischen Kirchengemeinde auch OVG NRW NVwZ-RR 2004, 641).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 19 B 266/15
Schutz der Rechte des potentiellen Erben und künftigen Eigentümers des für die …
Dass die angefochtene Genehmigung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW materiell-rechtliche Abwehrrechte in wasserhaushalts- oder hygienerechtlicher Hinsicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. März 2004 - 19 A 546/02 -, NWVBl 2004, 382, juris, Rdn. 38 ff., verletzt, ist nach derzeitigem Erkenntnisstand für die vorliegende eilbedürftige Entscheidung nicht anzunehmen. - VG Minden, 27.02.2015 - 11 L 180/15
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen die Bestattung der verstorbenen Gräfin …
So ausdrücklich OVG NRW, Beschluss vom 26.03.2004 - 19 A 546/02 -, juris Rn. 25 m.w.N. - OLG Hamm, 15.07.2011 - 15 W 615/10
Erstrecken der Vermutung des § 899a S. 1 BGB auch auf die Unter-GbR
Es ist anerkannt, dass der Kirchenvorstand eine siegelführende Behörde im Sinne des § 29 Abs. 3 GBO ist (KG OLGE 44, 156 = HRR 1925 Nr. 518; Senat NJW-RR 1993, 1106 = Rpfleger 1993, 19; vgl. zum Körperschaftsstatus der katholischen Kirchengemeinde auch OVG NRW NVwZ-RR 2004, 641).