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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1968 - III A 47/68   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1968 - III A 47/68 (https://dejure.org/1968,9251)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.06.1968 - III A 47/68 (https://dejure.org/1968,9251)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 1968 - III A 47/68 (https://dejure.org/1968,9251)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 842
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

    Auf dieser Grundlage wurde in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die (allgemeine) Befürchtung eines Schadenseintritts durch eine Gegendemonstration regelmäßig nicht als hinreichender Grund dafür angesehen, radikalen politischen Parteien die Benutzung von gemeindeeigenen Versammlungsräumen zu verweigern (vgl. BVerwG 32, 333, 337; OVG Münster DVBl 1968, 842, 845 f.; VGH Mannheim DÖV 1968, 179; vgl. Ossenbühl DVBl 1973, 288, 297; Drews u. a. aaO S. 179, 314; im Grundsatz auch BayVGH DÖV 1979, 569, dessen Ergebnis eines polizeilichen Notstands auf den vorliegend nicht gegebenen Fall einer politischen Versammlung unter freiem Himmel zugeschnitten ist).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 8 E 379/04

    Verwaltungsrechtsweg bei Klage einer Partei gegen Sparkasse auf Kontoeröffnung

    in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 26.6.1968 - III A 47/68 -, DVBl. 1968, 842 f.
  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 L 82/04

    Kein Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Sparkasse auf Einrichtung eines

    Anderes ist auch der - von der Beklagten herangezogenen - Entscheidung des OVG NRW zur Begründung, dass die Zulassung gemeindlicher Säle öffentlich-rechtlich geregelt ist, OVG NRW, Urteil vom 26.06.1968 - III A 47/68 -, DVBl. 1968, S. 842 ff., nicht zu entnehmen.
  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 K 1156/04

    Anforderungen an den Verwaltungsrechtsweg auf Grundlage der Sonderrechtstheorie;

    Anderes ist auch der - von der Beklagten herangezogenen - Entscheidung des OVG NRW zur Begründung, dass die Zulassung gemeindlicher Säle öffentlich-rechtlich geregelt ist, OVG NRW, Urteil vom 26.06.1968 - III A 47/68 -, DVBl. 1968, S. 842 ff., nicht zu entnehmen.
  • VGH Bayern, 16.02.1979 - 7 CS 291/79
    Auch unter diesem Gesichtspunkt könnte eine Minderheit durch Gegendemonstrationen die Verwirklichung der Grundrechte einer Minderheit immer verhindern (vgl. VGH Bad.-Württ. DÖV 1968, 179/180; OVG Münster DVBl. 1968, 842/845 f.).
  • VG Wiesbaden, 14.01.1974 - III/2 G 298/73

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen aufgrund der geänderten

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  • BVerwG, 23.02.1976 - 7 B 45.75

    Benutzung eines städtischen Saales durch politische Parteien für

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind in dieser Rechtsprechung aber stets für zulässig gehalten worden (vgl. die in der Beschwerdeschrift genannten Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster in DVBl. 1968, 842 [846] und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in DÖV 1968, 179 Lts. 4).
  • VG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 L 3081/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtswegeröffnung zum Verwaltungsgericht;

    Ähnlich OVG NRW, Urteil vom 26.06.1968 - III A 47/68 -, DVBl. 1968, 842 ff. (zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen): Weiterhin ist schließlich auch eine rein privatrechtliche Regelung von Leistungsverhältnissen möglich ist, wie z.B. bei Sparkassen und Theatern, wobei nicht nur die Anstaltsleistungen nach privatrechtlichen Grundsätzen gewährt werden, sondern die gesamte Anstaltsbenutzung privatrechtlich geregelt ist und die hoheitliche Zulassung fehlt.".
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