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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 4 B 1025/17   

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https://dejure.org/2017,40811
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 4 B 1025/17 (https://dejure.org/2017,40811)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.10.2017 - 4 B 1025/17 (https://dejure.org/2017,40811)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 4 B 1025/17 (https://dejure.org/2017,40811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden aufgrund Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

  • rechtsportal.de

    GewO § 34c Abs. 2 Nr. 1 ; BZRG § 51
    Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden aufgrund Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2016 - 4 B 1339/15

    Widerruf der Erteilung der Reisegewerbekarte für das Aufsuchen von Bestellungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 4 B 1025/17
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24.6.2016 - 4 B 1339/15 -, juris, Rn. 13 f., m. w. N., und vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, juris, Rn. 18 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 4 B 1025/17
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24.6.2016 - 4 B 1339/15 -, juris, Rn. 13 f., m. w. N., und vom 30.9.2016 - 4 B 601/16 -, juris, Rn. 18 f.
  • BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93

    Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 4 B 1025/17
    Insbesondere setzt es sich nicht mit der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluss vom 17.8.1993 - 1 B 112.93 -, GewArch 1995, 113 = juris, Rn. 6, auseinander, wonach die Behörde bei Unzuverlässigkeit des Maklers ohne weiteres zum Widerruf der Erlaubnis berechtigt ist, weil ein solcher Widerruf der Abwehr von Gefahren für die Ordnungsmäßigkeit des Grundstücksverkehrs und dem Schutz vor wirtschaftlichen Schäden, die erhebliche Größenordnungen erreichen können, und damit dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter dient.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - 4 B 1485/18

    Prüfungspflicht eines Rechtsanwalts bezüglich der Rechtsbehelfsfrist;

    Dass die Antragstellerin den Ehemann der Geschäftsführerin aus Gründen der Resozialisierung im Maklerbetrieb angestellt hat, ist für die der Abwehr von Gefahren für die Ordnungsmäßigkeit des Grundstücksverkehrs und dem Schutz vor wirtschaftlichen Schäden, die erhebliche Größenordnungen erreichen können, dienenden Zuverlässigkeitsprüfung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2017 - 4 B 1025/17 -, juris, Rn. 13, unerheblich.
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