Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1926/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessuale Geltendmachung eines Anspruchs auf eine höhere als die gesetzlich vorgesehene Besoldung mithilfe einer Feststellungklage; Vorenthaltung der Erschwerniszulage gegenüber der Vergleichsgruppe der Mobilen Fahndungseinheit der Bundespolizei (MFE) als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessuale Geltendmachung eines Anspruchs auf eine höhere als die gesetzlich vorgesehene Besoldung mithilfe einer Feststellungklage; Vorenthaltung der Erschwerniszulage gegenüber der Vergleichsgruppe der Mobilen Fahndungseinheit der Bundespolizei (MFE) als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1926/09
- BVerwG, 03.06.2011 - 2 B 15.11
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 1 A 1988/09
Vereinbarkeit der Regelungen in § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 3, 5 …
Allein der Umstand, dass - worauf der Kläger abhebt - in den bereits vom Senat entschiedenen Parallelverfahren 1 A 1926/09, 1 A 1959/09 und 1 A 1960/09, in denen sich dieselbe Rechtsfrage wie im vorliegenden Verfahren stellt, Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden sind, ist kein wichtiger Grund, der eine gerichtliche Ruhensanordnung als zweckmäßig erscheinen lässt.Der Senat legt dabei den erstinstanzlich gestellten Antrag des Klägers - in Anlehnung an die in den Parallelverfahren 1 A 1926/09, 1 A 1959/09 und 1 A 1960/09 angeregte Neufassung der klägerischen Anträge - bei interessengerechter Würdigung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO i.V.m. § 125 Abs. 1 VwGO) in dem unter Gründe zu I. ausformulierten Sinne aus.
Hierzu hat der Senat bereits mit Urteil vom 26. November 2010 in dem Verfahren 1 A 1926/09 maßgeblich ausgeführt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 1 A 1987/09
Vereinbarkeit der Regelungen in § 22 Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) mit …
Allein der Umstand, dass - worauf der Kläger abhebt - in den bereits vom Senat entschiedenen Parallelverfahren 1 A 1926/09, 1 A 1959/09 und 1 A 1960/09, in denen sich dieselbe Rechtsfrage wie im vorliegenden Verfahren stellt, Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt worden sind, ist kein wichtiger Grund, der eine gerichtliche Ruhensanordnung als zweckmäßig erscheinen lässt.Der Senat legt dabei den erstinstanzlich gestellten Antrag des Klägers - in Anlehnung an die in den Parallelverfahren 1 A 1926/09, 1 A 1959/09 und 1 A 1960/09 angeregte Neufassung der klägerischen Anträge - bei interessengerechter Würdigung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO i.V.m. § 125 Abs. 1 VwGO) in dem unter Gründe zu I. ausformulierten Sinne aus.
Hierzu hat der Senat bereits mit Urteil vom 26. November 2010 in dem Verfahren 1 A 1926/09 maßgeblich ausgeführt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 2884/09
Anspruch des Angehörigen einer Mobilen Fahndungseinheit der Bundespolizei (MFE) …
Der Senat legt dabei den erstinstanzlich gestellten Antrag des Klägers - in Anlehnung an die in den Parallelverfahren 1 A 1926/09, 1 A 1959/09 und 1 A 1960/09 angeregte Neufassung der klägerischen Anträge - bei interessengerechter Würdigung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO i.V.m. § 125 Abs. 1 VwGO) in dem unter Gründe zu I. ausformulierten Sinne aus.Hierzu hat der Senat bereits mit Urteil vom 26. November 2010 in dem Verfahren 1 A 1926/09 maßgeblich ausgeführt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 2883/09
Anspruch eines Polizeihauptmeisters als Angehöriger einer Mobilen …
Der Senat legt dabei den erstinstanzlich gestellten Antrag des Klägers - in Anlehnung an die in den Parallelverfahren 1 A 1926/09, 1 A 1959/09 und 1 A 1960/09 angeregte Neufassung der klägerischen Anträge - bei interessengerechter Würdigung des Klagebegehrens (§ 88 VwGO i.V.m. § 125 Abs. 1 VwGO) in dem unter Gründe zu I. ausformulierten Sinne aus.Hierzu hat der Senat bereits mit Urteil vom 26. November 2010 in dem Verfahren 1 A 1926/09 maßgeblich ausgeführt:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 1 A 2171/09
Einbeziehung des Trennungsgeldes als Aufwandsentschädigung in das zu ermittelnde …
vgl. Urteil des Senats vom 26. November 2010 - 1 A 1926/09 -, juris Rn. 62.