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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 1 A 3230/20   

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https://dejure.org/2021,14958
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 1 A 3230/20 (https://dejure.org/2021,14958)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.05.2021 - 1 A 3230/20 (https://dejure.org/2021,14958)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 1 A 3230/20 (https://dejure.org/2021,14958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragen der Gewährung einer Beihilfe innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen; Fristversäumnis aufgrund einer schweren Erkrankung bei Unvorhersehbarkeit

  • rechtsportal.de

    Beantragen der Gewährung einer Beihilfe innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen; Fristversäumnis aufgrund einer schweren Erkrankung bei Unvorhersehbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 4 K 1852/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 1 A 3230/20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2007 - 1 A 4638/05

    Antag auf Gewährung einer Beihilfe zu Aufwendungen für ärztliche und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 1 A 3230/20
    Ausgehend von den auch von dem Beklagten und der erstinstanzlichen Entscheidung zugrunde gelegten Maßstäben zu § 13 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BVO NRW, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 2007 - 1 A 4638/05 -, juris, Rn. 21 ff., begegnet die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, die Erkrankung des Bevollmächtigten habe die Fristversäumnis entschuldigt, auch im Lichte des Zulassungsvorbringens keinen durchgreifenden Zweifeln.

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 31. Mai 2007- 1 A 4638/05 -, juris, Rn. 41 ff.

    Wie sich aus den Ausführungen oben unter Ziffer 1. ergibt, weicht das angegriffene Urteil weder von dem Urteil des Senats vom 31. Mai 2007 - 1 A 4638/05 - noch von dem Beschluss des Senats vom 7. Juni 2017 - 1 A 1368/16 - ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2017 - 1 A 1368/16

    Einreichen des Beihilfeantrags für Aufwendungen eines Beamten i.R.d. Frist

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2021 - 1 A 3230/20
    Eine derart restriktive Auslegung folgt insbesondere nicht aus dem Beschluss des Senats vom 7. Juni 2017 - 1 A 1368/16 -, juris, Rn. 6 ff. Hier führt der Senat zwar aus, dass das weitere Zögern des dortigen Klägers gemessen an dem Maßstab eines gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sorgfältig und sachgerecht wahrnehmenden Beamten in seine eigene Risikosphäre falle und nicht entschuldbar gewesen sei, weil er nicht aufgezeigt habe, dass er in dem Gesamtzeitraum von mehreren Monaten an keinem einzigen Tag Zeit gefunden habe, den Beihilfeantrag zu erstellen und einzureichen.

    Wie sich aus den Ausführungen oben unter Ziffer 1. ergibt, weicht das angegriffene Urteil weder von dem Urteil des Senats vom 31. Mai 2007 - 1 A 4638/05 - noch von dem Beschluss des Senats vom 7. Juni 2017 - 1 A 1368/16 - ab.

  • VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 1916/20

    AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 -

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 1 A 3230/20 -, Rn. 14, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - 1 K 48/19

    Übernahme eines Verfahrens als Hauptpartei; ortsübliche Bekanntmachung an

    Dies ist dann der Fall, wenn sie so schwer wog, dass der von ihr betroffene Verfahrensbeteiligte nicht bloß unfähig war, selbst zu handeln, sondern auch außerstande war, einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen und im gebotenen Umfange zu informieren (so BVerwG, Beschluss vom 27. September 1993 - 4 NB 35.93 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 1 A 3230/20 -, juris Rn. 14).
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