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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2005 - 20 A 2550/04, 20 E 729/04   

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https://dejure.org/2005,30576
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2005 - 20 A 2550/04, 20 E 729/04 (https://dejure.org/2005,30576)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.06.2005 - 20 A 2550/04, 20 E 729/04 (https://dejure.org/2005,30576)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 20 A 2550/04, 20 E 729/04 (https://dejure.org/2005,30576)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmegenehmigung vom Handelsverbot für Hiebwaffen und Stoßwaffen nach Waffenrecht im Marktverkehr für eine Waffenbörse; Verwaltungsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten über eine Waffenhandelserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 20 B 1832/02

    Waffenbörsen mit unbeschränktem Besucherzugang; Anspruch der Waffenhändler auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2005 - 20 A 2550/04
    Wie der Senat bereits in seinem, den Prozessbevollmächtigten des Klägers bekannten Beschluss vom 11. November 2002 - 20 B 1832/02 - zu der im November 2002 bzw. Februar 2003 vorgesehen gewesenen Veranstaltung ausgeführt hat, dürften dem Vertrieb von Waffen und Munition auf einem solchen Markt öffentliche Interessen entgegenstehen, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bereits nach den Vorgaben des § 38 Abs. 2 WaffG a.F. ausschlossen.

    Die Divergenzrüge greift nicht, weil schon nicht aufgezeigt ist, dass das Verwaltungsgericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem Rechtssatz abweicht, den der Senat in dem herangezogenen Beschluss, wenn ein solcher überhaupt für eine Divergenz herangezogen werden kann, vom 11. November 2002 - 20 B 1832/02 - aufgestellt hat.

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2005 - 20 A 2550/04
    Damit ist der Kläger gemäß der von dem Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. z.B. Urteil vom , 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226, darauf zu verweisen, mit seinem Amtshaftungsbegehren das bereits vor dem Zivilgericht angestrengte Verfahren weiter zu verfolgen.
  • BVerwG, 27.11.1997 - 1 C 16.97

    Waffenrechtliches Bedürfnis; Sportschütze; Kurzwaffen; Leistungsschütze.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2005 - 20 A 2550/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1997 - 1 C 16.97 -, NVwZ-RR 1998, 234 = DVBl. 1998, 834, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 17.02.2005 - 3 K 6665/03

    Ablehnung einer begehrten Festsetzung einer geplanten Ausstellung wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2005 - 20 A 2550/04
    Denn die für die Genehmigung des Sondermarktes zuständige Behörde muss im Rahmen ihrer Prüfung gemäß § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO auch waffenrechtliche Aspekte einbinden (vgl. das vom Kläger erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2005 - 3 K 6665/03 ).
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