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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21   

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https://dejure.org/2022,6877
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21 (https://dejure.org/2022,6877)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.03.2022 - 21 B 1676/21 (https://dejure.org/2022,6877)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. März 2022 - 21 B 1676/21 (https://dejure.org/2022,6877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Enteignung auf bergrechtlicher Grundlage (Grundabtretungen); Anlässlich einer Grundabtretung anzustellende Gesamtabwägung anhand des im Rahmenbetriebsplan konkretisierten Gesamtvorhabens; Dringlichkeit aufgrund von Störungen des Betriebsablaufs und Versorgungsengpässen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein vorläufiger Räumungsstop für Lützerath

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein vorläufiger Räumungsstopp in Lützerath

  • nrw.de PDF, S. 40 (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorbereitungsmaßnahmen Tagebau Lützerath

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18

    Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    Zwar hat es im Rahmen seiner Ausführungen zur Interessenabwägung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO (ab S. 42 unten des angefochtenen Beschlusses) eine Parallele zwischen dieser Abwägung und dem Dringlichkeitsinteresse im Sinne von § 97 Satz 1 BBergG gesehen und ist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des 11. Senats (vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 -, juris) des hier beschließenden Oberverwaltungsgerichts eingegangen, welcher in Rn. 38 im Rahmen einer von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache losgelösten Vollzugsfolgenabwägung auf die Gewährleistung der Energieversorgung abstellt.

    Dabei hat es auch den zuvor bereits erwähnten Beschluss des 11. Senats des Hauses vom 5. Oktober 2018 - 11 B 1129/18 - in Bezug genommen (vgl. das Zitat oben auf S. 43 des angefochtenen Beschlusses).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2018 - 10 B 818/18

    Anspruch auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 10 B 818/18 -, juris, Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 20 B 1769/07

    Jetzt auch vorzeitige Besitzeinweisung für die Inbetriebnahme der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    Unabhängig davon, ob sich die Schwelle der Dringlichkeit überhaupt danach bestimmt, ob der Träger eines Vorhabens durch (anderweitige) Anstrengungen ein Scheitern des Vorhabens abwenden kann, zum mit § 97 Satz 1 BBergG vergleichbaren § 37 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 EEG NRW verneinend OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 20 B 1769/07 -, juris, Rn. 24, oder sich gar mittels eines anderen Vorhabens eine Beeinträchtigung des Gemeinwohlziels verhindern lässt, wird solches allenfalls dann angenommen werden können, wenn es um Maßnahmen geht, die sich ohne größeren Aufwand realisieren lassen.
  • BVerwG, 16.10.2012 - 7 VR 7.12

    Eilantrag gegen Elbvertiefung erfolgreich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 7 VR 7.12 -, juris, Rn. 3 f.
  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris, Rn. 13.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    Die daran anknüpfende Rüge der Antragsteller, das Verwaltungsgericht sei den sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 - (juris; im Folgenden: Garzweiler-Urteil) ergebenden Anforderungen für die einer Enteignung vorausgehenden Planungs- und Abwägungsschritte nicht gerecht geworden, geht schon deshalb ins Leere.
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    Unter 1. interpretieren sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 u. a. - (juris; im Folgenden: Klimabeschluss) und leiten aus diesem Schlussfolgerungen ab, ohne indes konkret aufzuzeigen, an welcher Stelle der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen, klar strukturierten und nachvollziehbaren Prüfung dies von Relevanz sein sollte und welche konkreten Ausführungen des Verwaltungsgerichts dadurch infrage gestellt werden sollten.
  • OVG Brandenburg, 28.09.2000 - 4 B 130/00
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    vgl. zur Konkretisierung eines Vorhabens durch zugelassene Betriebspläne OVG Bbg., Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 -, juris, Rn. 27 bis 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    Denn sie machen diesen Vorwurf allein daran fest, dass das Verwaltungsgericht auf S. 36 des angefochtenen Beschlusses pauschal auf eine 14 Jahre alte Entscheidung des hier beschließenden Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW, Urteil vom 21. Dezember 2007 - 11 A 1194/02 -, juris) verwiesen habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 1 B 1442/15

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Rahmen einer dienstlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - 21 B 1676/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2016 - 1 B 1442/15 -, juris, Rn. 5 f. m. w. N.; ferner Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22b; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 f.
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

  • VG Aachen, 23.02.2023 - 6 K 328/20

    Besitzeinweisung; Kostenerstattung; Gegenstandswert; Pacht

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. März 2022 - 21 B 1676/21 -, juris, Rn. 82; ebenso im Ansatz (unter ausdrücklicher Ablehnung der vorgenannten Entscheidung des VG Cottbus) bereits die als Vorinstanz fungierende hiesige Kammer, vgl. VG Aachen, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 6 L 433/21 -, juris, Rn. 205 f.
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