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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 18 B 478/16 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 18 B 478/16 (https://dejure.org/2016,16376)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der das Verlängerungsverfahren betreibenden Behörde für die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung; Zuständigkeitswechsel bzgl. der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 81 Abs. 5
Zuständigkeit der das Verlängerungsverfahren betreibenden Behörde für die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung; Zuständigkeitswechsel bzgl. der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - rechtsportal.de
Zuständigkeit der das Verlängerungsverfahren betreibenden Behörde für die Erteilung einer Fiktionsbescheinigung; Zuständigkeitswechsel bzgl. der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster - 8 L 360/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 18 B 478/16
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 22 L 1063/23
Richtlinie 2001/55/EG, Massenzustrom, vorübergehender Schutz
Hinzu ein Betrag in Höhe von 1.250,00 Euro für das auf Erteilung einer Fiktionsbescheinigung gemäß § 81 Abs. 5 AufenthG gerichtete Anordnungsverfahren gemäß § 123 VwGO, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Juni 2016 - 18 B 478/16 -, vom 18. Oktober 2013 - 18 E 962/13 -, und vom 26. März 2012 - 18 E 291/12 -, alle juris.