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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - 4 B 674/19 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 2019 - 4 B 674/19 (https://dejure.org/2019,42261)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GewO a.F. § 34a Abs. 1 S. 1
Untersagung der gewerberechtlichen Tätigkeit wegen formeller Illegalität bzgl. Besitzes einer erteilten Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe; Nachweis einer Sachkundeprüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 14.05.2019 - 3 L 24/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - 4 B 674/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.2015 - 8 B 36.14
Untersagung der Vermittlung von Glücksspielen über das Internet; Sachsen-Anhalt
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - 4 B 674/19
Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 8 B 36.14 -, ZfWG 2015, 227 = juris, Rn. 13, davon ausgegangen, dass das Verhältnismäßigkeitsgebot eine Behörde nur dann verpflichtet, eine formell illegale Tätigkeit zu dulden, wenn die formell illegale Tätigkeit die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt und dies offensichtlich, das heißt ohne weitere Prüfung erkennbar ist, so dass die Untersagung nicht mehr zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.