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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20.O   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20.O (https://dejure.org/2022,18470)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.06.2022 - 31 A 1503/20.O (https://dejure.org/2022,18470)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 31 A 1503/20.O (https://dejure.org/2022,18470)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes am gesetzlichen Strafrahmen gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von Dienstvergehen, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn.19.

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - hier sind es bis zu fünf Jahre - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme zwar, wie ausgeführt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 20.

    Das hätte nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auch bei einem "Kollegendiebstahl" die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regelmaßnahme vorsah, zu einem Absehen von dieser Höchstmaßnahme geführt, sofern der Beamte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.06.2016 - 2 B 24.15 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 27 f.; VGH München, Beschluss vom 19.06.2006 - 16b D 05.1555 -, juris Rn. 46.

    Wird im konkreten Fall das Unrechtsbewusstsein des Beamten nicht durch den Wert der entwendeten Sache, sondern durch die äußeren Umstände der Tatbegehung bestimmt und schließen derartige Umstände die Vertrauenswürdigkeit des Beamten aus, so entlastet ihn dies nicht nachhaltig, vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.1992 - 1 D 66.91 -, juris Rn. 16 f., und vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 27 f.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Die Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen, vgl. zu § 13 BDG BVerwG, Urteil vom 20.07.2013 - 2 C 63.11 - , juris, Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 28.06.2016 - 3d A 1814/13.O - , juris Rn. 153.

    Hiervon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 2 Sätze 2 und 3 LDG NRW im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 21.12.2010 - 2 B 29.10 -, juris Rn. 11; OVG NRW, a.a.O., Rn. 162.

    Das besondere disziplinarrechtliche Gewicht eines derartigen Kollegendiebstahls liegt in der empfindlichen Störung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeitern einer Dienststelle, in der nachhaltigen Beeinträchtigung des Betriebsklimas und des Arbeitsfriedens und damit letztlich in einer schwerwiegenden Störung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung, vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, juris Rdnr. 20, und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, juris Rn. 20 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08 -, juris Rn. 40.

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Tathandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, juris Rn. 25.

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Das Verhalten des Beklagten stellt sich angesichts von sechs Diebstahlshandlungen auch nicht als einmalige persönlichkeitsfremde Augenblickstat im Zuge einer plötzlich entstandenen Versuchungssituation dar, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 09.10.2014 - 2 B 60.14 -, juris Rn. 29 m.w.N.

    Dieser Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, dass die Frage, welche Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist, insbesondere ob ein Beamter trotz eines gravierenden Dienstvergehens noch tragbar ist, nach dem Zweck der disziplinarrechtlichen Sanktionierung stets in Ansehung der gesamten Persönlichkeit zu beantworten ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, juris Rn. 40 f. m.w.N., Beschluss vom 09.10.2014 - 2 B 60.14 -, juris Rn. 32.

  • VGH Bayern, 19.06.2006 - 16b D 05.1555
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Das hätte nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auch bei einem "Kollegendiebstahl" die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als Regelmaßnahme vorsah, zu einem Absehen von dieser Höchstmaßnahme geführt, sofern der Beamte nicht durch sein sonstiges Verhalten oder die konkrete Tatausführung zusätzlich belastet wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.06.2016 - 2 B 24.15 -, juris Rn. 9; Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 27 f.; VGH München, Beschluss vom 19.06.2006 - 16b D 05.1555 -, juris Rn. 46.

    Hält sich aber der nachgewiesene Gesamtbetrag selbst unterhalb der Bagatellgrenze, so müsste der Beamte von vornherein den ganzen Betrag wegnehmen, um dem Vorwurf zu entgehen, er habe nur die Entdeckungsgefahr mindern wollen, vgl. VGH München, Beschluss vom 19.06.2006 - 16b D 05.1555 -, juris Rn. 47.

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder psychischen Ausnahmesituation davon abweicht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, juris Rn. 6 = NVwZ-RR 2014, 314.

    Sie dürfen deshalb nicht außer Betracht bleiben, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 B 35.13 -, juris Rn. 20 ff.

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.02.2013 - 2 C 62.11 - , juris Rn. 34, vom 19.08.2014 - 2 C 13.10 - , juris Rn. 24, und vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 - , Rn. 16; OVG NRW, a.a.O., Rn. 155.

    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto näher liegt eine derartige Prognose, vgl. BVerwG, Urteile vom 18.02.2013 - 2 C 62.11 - , juris, Rn. 36, und vom 28.07.2011 - 2 C 16.10 - , juris Rn. 31; OVG NRW, a.a.O., Rn. 157.

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.02.2013 - 2 C 62.11 - , juris Rn. 34, vom 19.08.2014 - 2 C 13.10 - , juris Rn. 24, und vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 - , Rn. 16; OVG NRW, a.a.O., Rn. 155.

    Im Unterschied zum allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 82 VwGO) ist in einem Disziplinarklageverfahren die Stellung eines Klageantrags nicht geboten, da § 59 Abs. 2 Satz 2 LDG NRW den Disziplinargerichten eine eigenständige Disziplinarbefugnis verleiht und sie die erforderliche Disziplinarmaßnahme aufgrund einer eigenen Bemessungsentscheidung gem. § 13 Abs. 1 und 2 LDG NRW bestimmen, ohne an die Wertungen - oder den Antrag - des klagenden Dienstherrn gebunden zu sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, juris Rn. 11.

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    Denn soweit verschiedene Vorwürfe Gegenstand des Disziplinarverfahrens sind, ist das durch mehrere Pflichtenverstöße zutage getretene Fehlverhalten eines Beamten grundsätzlich - und so auch hier - einheitlich zu würdigen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris Rn. 17.

    Für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall zu verhängenden Disziplinarmaßnahme kommt es neben der Schwere des Dienstvergehens darauf an, ob und inwieweit Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beklagten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung nach § 13 Abs. 2 Sätze 2 und 3 LDG NRW eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Maßnahme erfordern, die sowohl höher als auch niedriger ausfallen kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.02.2014 - 2 B 37.12 -, juris Rn. 21.

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    vgl. BVerwG, Urteile vom 05.10.1994 - 1 D 31.94 -, juris Rn. 18, vom 27.09.2000 - 1 D 24.98 -, juris Rn. 13, und vom 06.06.2007 - 1 D 2.06 -, juris Rn. 28 ff.
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2022 - 31 A 1503/20
    vgl. BVerwG, Urteile vom 05.10.1994 - 1 D 31.94 -, juris Rn. 18, vom 27.09.2000 - 1 D 24.98 -, juris Rn. 13, und vom 06.06.2007 - 1 D 2.06 -, juris Rn. 28 ff.
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

  • BVerwG, 24.06.2016 - 2 B 24.15

    Disziplinarrechtlicher Milderungsgrund bei Verletzung des Postgeheimnisses

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • BVerwG, 29.07.2021 - 2 B 7.21

    Disziplinare Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung

  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - 3d A 1814/13

    Gehaltskürzung als disziplinarische Maßnahme wegen einen einheitlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 20.08.2013 - 2 B 8.13

    Disziplinarklageverfahren; Beschränkung; Ausscheiden von Tathandlungen;

  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Bestehen der Bindungswirkung nur auf der Grundlage des vom Tatsachengericht im

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