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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 1 B 2037/20 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - 1 B 2037/20 (https://dejure.org/2020,43621)
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 1 A 2544/20
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 1 B 2037/20
Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmenden Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der Antragsteller im zugehörigen Zulassungsverfahren 1 A 2544/20 keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des klageabweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. Juli 2020 - 15 K 11982/16 - und damit an der Rechtmäßigkeit der mit der Klage angegriffenen Bescheide dargelegt hat.Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seinen Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 1 A 2544/20.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 1 B 1416/16
Entlassung eines Beamten wegen magelnder Bewährung in der Probezeit; Sorgfältige …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 1 B 2037/20
Die Anfechtungsklage hat aufschiebende Wirkung, nachdem diese mit Senatsbeschluss vom 7. April 2017 - 1 B 1416/16 - wiederhergestellt worden ist. - BVerwG, 22.02.2018 - 3 VR 1.17
Inhalt und Reichweite des Grundrechtsschutzes der unternehmerischen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2020 - 1 B 2037/20
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 2018- 3 VR 1.17- , juris, Rn. 18, und vom 19. Juni 2007, a.a.O., Rn.14.