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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2007 - 19 B 2309/06   

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https://dejure.org/2007,5383
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2007 - 19 B 2309/06 (https://dejure.org/2007,5383)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.03.2007 - 19 B 2309/06 (https://dejure.org/2007,5383)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. März 2007 - 19 B 2309/06 (https://dejure.org/2007,5383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 84 Abs. 2 S. 2; AuslG § 23 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 28 Abs. 5; AufenthG § 4 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 61 Abs. 1; BeschVerfV § 10
    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Aufenthaltstitel, Fortgeltungsfiktion, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Erwerbstätigkeit, Bescheinigung, Form, Formular, Duldungsbescheinigung, Erwerbstätigkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Verlängerung einer auf der Grundlage des Ausländergesetzes (AuslG) erteilten Aufenthaltserlaubnis; Anspruch eines Ausländers auf formlose Bescheinigung der Wirkungen der begrenzten Fortbestandsfiktion eines Aufenthaltstitels durch die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Hamburg, 21.10.2005 - 4 Bs 222/05

    Bescheinigung über Erwerbsberechtigung - Fortbestehensfiktion im Falle eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2007 - 19 B 2309/06
    Im Ergebnis ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60, Juris, Rdn. 13 ff.

    Ebenso Hamb. OVG, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60, Juris, Rdn. 13 ff.

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2007 - 19 B 2309/06
    BVerwG, Urteil vom 25.9.1997 - 1 C 3.97 -, InfAuslR 1998, 12.
  • VG Stuttgart, 01.12.2011 - 11 K 864/11

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Ausbildung

    Nachdem die Klägerin im vorangegangenen Eilverfahren aber Erfolg gehabt hat und die Vollziehbarkeit ihrer Ausreisepflicht durch das Gericht beendet worden ist, könne sie somit keinen Duldungsstatus erlangen (vgl. hierzu OVG Münster, Beschl. v. 30.03.2007 - 19 B 2309/06 -, zit. n. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2009 - 13 S 3086/08

    Bescheinigung der "begrenzten" Fortgeltungs- oder Fortbestandsfunktion gemäß § 84

    Auch in Bezug auf die - hier streitgegenständliche - Bescheinigung der Wirkungen des § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG geht die obergerichtliche Rechtsprechung soweit ersichtlich daher zu Recht ohne weiteres davon aus, dass es sich um eine formlose Bescheinigung ohne konstitutiven Charakter handelt, die allein dazu dient, dem Ausländer den Nachweis gegenüber Dritten zu ermöglichen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 - InfAuslR 2006, 60 und OVG Nordr.-Westf., Beschluss vom 30.3.2007 - 19 B 2309/06 - InfAuslR 2007, 279).
  • VG Aachen, 16.10.2007 - 8 L 261/07

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Feststellungsklage,

    Einer gesonderten Bescheinigung bedarf des darüber hinaus nicht, vgl. zur "Duldungsbescheinigung" analog § 60 a Abs. 4 AufenthG: OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2007 - 19 B 2309/06 -.

    Mangels gegenteiliger gesetzlicher Regelung gilt dies auch für einen gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG als fortbestehend geltenden Aufenthaltstitel, und zwar ungeachtet dessen, ob § 58 AufenthV ein entsprechendes Vordruckmuster vorsieht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2007 - 19 B 2309/06 - sowie Nr. 4.3.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG.

  • VGH Bayern, 09.08.2011 - 19 CE 11.1573

    Erlöschen der Fiktionswirkung bei vorübergehender Ausreise zur Teilnahme an der

    In den Fällen des § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, in denen einerseits zwar aufgrund einer Ausweisung oder eines sonstigen, die Rechtmäßigkeit des den Aufenthalt beendenden Verwaltungsakts der Aufenthaltstitel erloschen ist oder in denen nach Ablehnung eines Verlängerungsantrags die Fortbestehensfiktion des § 81 Abs. 4 AufenthG nicht (mehr) gilt, in denen andererseits aber der Aufenthaltstitel nach der erstgenannten Vorschrift für Zwecke der Aufnahme oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit als fortbestehend gilt, besteht deshalb ein anzuerkennendes Bedürfnis des Ausländers dafür, dass ihm die Ausländerbehörde die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in geeigneter Form bescheinigt (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 21.10.2005 - 4 Bs 222/05 -, InfAuslR 2006, 60 [62]; OVG NRW, Beschluss vom 30.3.2007 - 19 B 2309/06 -, InfAuslR 2007, 279 [280]).
  • VG Münster, 01.03.2010 - 8 K 2134/08

    Maßnahmen zu mittelbaren Förderung der Ausreise eines ausreisepflichtigen

    Mit einer Duldung wird damit lediglich zeitweise auf die Abschiebung verzichtet (BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 3.97 -, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2007 - 19 B 2309/06 -, www.nrwe.de = InfAuslR 2007, 279).
  • VG Münster, 11.03.2010 - 8 K 1729/08

    Regelerteilungsvoraussetzung, Ausweisungsgrund, Ausnahme, Ausnahmefall, familiäre

    Mit Hilfe einer Duldung kann die Abschiebung ausschließlich zeitweise ausgesetzt werden (§ 60 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG; BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2000 1 C 28.99 , Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 108; Urteil vom 25. September 1997 1 C 3.97 , a. a. O.); mit ihr wird lediglich zeitweise auf die Abschiebung verzichtet (BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 1 C 3.97 , a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2007 19 B 2309/06 , www.nrwe.de = InfAuslR 2007, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 11 S 167/08

    Wirkungen einer mit der Klage angefochtenen Ausweisungsverfügung

    Sie gilt nach der begrenzten Fortgeltungsfiktion des § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG lediglich für Zwecke der Aufnahme oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit als fortbestehend, solange die Klage aufschiebende Wirkung hat (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.03.2007 - 19 B 2309/06 - InfAuslR 2007, 279).
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