Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 9 A 1514/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
TFG § 28 ; AMG § 4 Abs. 26 S. 1
Antrag gegen das auf das Transfusionsgesetz basierende Verbot gegen die Herstellung von Arzneimitteln unter Verwendung von Eigenblut und weiterer menschlicher Ausgangsstoffe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden - 7 K 911/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 9 A 1514/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 9 A 4109/18
Eigenblutentnahme durch Heilpraktiker zu Recht untersagt
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 9 A 1514/20
vgl. im Einzelnen OVG NRW, Urteil vom 23. April 2021 - 9 A 4109/18 -.vgl. auch insoweit OVG NRW, Urteil vom 23. April 2021 - 9 A 4109/18 -.
vgl. im Einzelnen OVG NRW, Urteil vom 23. April 2021 - 9 A 4109/18 -.
Sollte die Klägerin für klärungsbedürftig halten, ob die von ihr verwendeten Eigenblutprodukte der Ausnahmevorschrift des § 28 TFG unterfallen, lässt sich dies nicht nur dem Gesetz im Wege der Auslegung ohne Weiteres entnehmen, sondern besteht nach den in Parallelverfahren ergangenen Senatsurteilen vom 23. April 2021 - 9 A 4108/18, 9 A 4109/18, 9 A 4073/18 - auch kein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Berufungsverfahren mehr.
- VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19
Arzneimittel; Arztvorbehalt; Eigenblutbehandlung; Heilpraktiker
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 9 A 1514/20
Ferner wird in dem vom Verwaltungsgericht Osnabrück entschiedenen Verfahren, VG Osnabrück, Urteil vom 4. August 2020 - 3 A 44/19 -, juris Rn. 5 und 30, eine Zubereitungsmethode (flüssige Verdünnung) erwähnt, die auch von der dort zuständigen Behörde als dem homöopathischen Zubereitungsverfahren entsprechend unter § 28 TFG subsumiert worden ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 9 A 4108/18
Eigenblutentnahme durch Heilpraktiker zu Recht untersagt
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 9 A 1514/20
Sollte die Klägerin für klärungsbedürftig halten, ob die von ihr verwendeten Eigenblutprodukte der Ausnahmevorschrift des § 28 TFG unterfallen, lässt sich dies nicht nur dem Gesetz im Wege der Auslegung ohne Weiteres entnehmen, sondern besteht nach den in Parallelverfahren ergangenen Senatsurteilen vom 23. April 2021 - 9 A 4108/18, 9 A 4109/18, 9 A 4073/18 - auch kein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Berufungsverfahren mehr. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 9 A 4073/18
Eigenblutentnahme durch Heilpraktiker zu Recht untersagt
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 9 A 1514/20
Sollte die Klägerin für klärungsbedürftig halten, ob die von ihr verwendeten Eigenblutprodukte der Ausnahmevorschrift des § 28 TFG unterfallen, lässt sich dies nicht nur dem Gesetz im Wege der Auslegung ohne Weiteres entnehmen, sondern besteht nach den in Parallelverfahren ergangenen Senatsurteilen vom 23. April 2021 - 9 A 4108/18, 9 A 4109/18, 9 A 4073/18 - auch kein grundsätzlicher Klärungsbedarf im Berufungsverfahren mehr.